Kann man die Beistandschaft vom Jugendamt beenden?
Hallo ihr Lieben,
seit Wochen quält mich ein schlechtes Gewissen. Als ich meinen Freund auf Unterhalt für unsere Tochter ansprach, hat er sehr komisch reagiert von wegen wofür ich das brauche, da er doch alles was die kleine braucht, besorgt. Das mir das zusteht scheint er in diesem Moment nicht verstanden zu haben, daher habe ich einen Tag später einen Termin beim Jugendamt gemacht. Die haben ihn angeschrieben, was schon sehr lange her ist. Er hat seitdem nicht mehr seinen Briefkasten geleert. Er müsste schon zig Mahnungen erhalten haben.
Nun bereue ich dieses so sehr, dass ich eben per Email bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin die Beistandschaft beendet habe. Geht das denn einfach so? Lassen die ihn dann Ruhe und schreiben ihn nicht weiter an? Ich habe mich mit ihm geeinigt und habe nun große Angst, dass das vor Gericht gehen könnte.
LG
4 Antworten
Du bereust, dass du den Vater des Kindes auf seine Verpflichtung hingewiesen hast und versucht hast, den Anspruch deines Kindes auch durchzusetzen?
Dazu fällt mir gar nichts mehr ein, ich hoffe, es nicht zum Nachteil des Kindes, wenn du vor deinem Freund den Kopf einziehst, nur damit er seine Ruhe hat.
Wenn der Vater ordnungsgemäß zahlt, ist von einer bestehenden Beistandschaft nichts zu befürchten.
Das mir das zusteht scheint er in diesem Moment nicht verstanden zu haben
Nee, was DU nicht verstanden hast, ist: der Unterhalt steht nicht DIR zu, sondern deinem Kind! Du hast keinerlei Recht, auf den Unterhalt zu verzichten!
Dein Ex hat einen Selbstbehalt, es geht im nicht schlecht, nur weil er Unterhalt zahlt. Er muss sein Leben darauf ausrichten. Wenn er jetzt nicht mehr den Briefkasten leert und den Kopf in den Sand steckt, dann hat er ein ganz anderes Problem...
Nicht du, sondern dein Kind hat das Recht auf Unterhalt.
Lebt ihr nicht mit dem Kindsvater zusammen, so leistest du den "Naturalunterhalt" und der Kindsvater ist zum "Barunterhalt" verpflichtet.
Wenn du in der Lage wärst, das Kind aus eigenen Mitteln ausreichend zu versorgen, bräuchtest du keinen Unterhalt vom Kindsvater einfordern.
Sobald das aber nicht zutrifft, musst du in erster Linie dafür sorgen, dass der Kindsvater seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, bevor du ggf. staatliche Unterstützung beanspruchen könntest.
Wie viel Unterhalt er für das Kind an dich zahlen müsste, ist von seiner Einkommenshöhe abhängig..
Du könntest diesen Betrag anhand seiner Einkommensnachweise selbst ermitteln und ihn zur Zahlung auffordern, dies aber auch durch die "Beistandschaft" vom Jugendamt errechnen lassen.
Vorteil der Beistandschaft ist, dass über den Unterhalt ein "Titel" ausgestellt werden kann, mit dem du den errechneten Unterhalt ggf. einklagen, pfänden lassen könntest, falls der Kindsvater diesen nicht zahlt.
Ohne Titel ist das nicht möglich - und du bzw. das Kind würden ggf. "den Kürzeren ziehen", wenn es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Zahlungen käme.....
Eine Beistandschaft kann jederzeit wieder beendet werden (spätestens am 18. Geburtstag des Kindes würde sie "automatisch" enden).
Ja, das geht so.
Dir ist aber hoffentlich klar, dass Du Dein Kind damit um sein Geld betrügst? Vom Gesetz her ist Dir nicht erlaubt auf Unterhalt zu verzichten.
Auf was hast Du Dich mit ihm geeinigt?
Zahlt er Miete, Strom, Nebenkosten usw. für das Kind?
Dir ist klar, dass er einen Selbstbehalt hat, der ihn gut leben lässt?
Ich an Deiner Stelle, würde die Beistandschaft beim Jugendamt ganz schnell wieder einrichten.
Die Beistandschaft sorgt für das Recht des Kindes.