Wieso Unterhalt zahlen, wenn man das eigene Kind nicht sehen darf.
Hallo,
wieso sollte der Mann Unterhalt zahlen, wenn ihm der Umgang mit dem eigenem Kind verboten wird durch die Kindesmutter? Beim Jugendamt war er und es wurde gesagt, alle 14 Tage... die schrieb ihm dann und dann..er wollte sein Kind abholen, doch es kam nie dazu, weil sie es verweigerte... der Mann ist mit den Kräften am Ende, weiß, dass wenn er Unterhalt zahlt, sie es nicht für das Kind ausgibt, sondern für sich, so wie es zuvor auch immer war. Was kann man tun, dass er nicht "ihr" den Unterhalt geben muss und was kann er tun, damit er sein Kind endlich wieder sehen kann.
9 Antworten
Der Unterhalt muss gezahlt werden, unabhängig davon ob der Vater das Kind sehen kann!
Wende dich mit deiner Beschwerde an das Jugendamt.
Als erstes zum Jugendamt und den Fall schildern. Dann das Sorgerecht beantragen.
Natürlich muss sie ihm das Kind geben, wenn es so vereinbart wurde. Dazu muss ein Termin ausgemacht werden und der ist von beiden Seiten einzuhalten.
Er sollte sich bei einem Anwalt Rat und HIlfe holen. Unterhalt muss er zahlen (wenn er finanziell in der Lage dazu ist), egal ob er das Kind sieht oder nicht.
Hallo,
das Sorgerecht beangtragen.
Er kann sich erneut an das Jugendamt wenden, dort angeben, dass die Mutter den Kontakt verweigert, und darum bitten, dass Besuchskontakte über das Jugendamt durchgesetzt werden.
Beispielsweise können die Besuche im Beisein von Jugendamtsmitarbeitern stattfinden, dann muss die Mutter mit dem Kind erscheinen.
Bezahlen tut der Vater kein ''Besuchsgeld'', ob er das Kind sieht oder nicht ist nicht entscheidend, der Unterhalt steht ''dem Kind'' zu