Wann verwirkt ein volljähriges Kind seinen Unterhaltsanspruch?

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unterhaltspflicht über 18

Dann lese mehr als ein Ergebnis genau durch. Du wirst einige Urteile zur Fragestellung finden die aufzeigen wo der Hammer hängt. Bitte beachte hier: In der Regel handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Es sei denn es steht ausdrücklich dabei es handele sich um ein Grundsatzurteil oder eben um eine grundsätzliche Entscheidung die einen Teil der Rechtsprechung ausmacht.

Dass Du beleidigt bist ist nachvollziehbar. Auf der anderen Seite möchte ich zu bedenken geben dass einerseits das Kind aufgehetzt ist, also als Instrument für Machtspielchen der Mutter missbraucht wurde und andererseits Arbeitgeber durchaus fähig sind sich online über zukünftige Mitarbeiter kundig zu machen. Sie hat sich also mit solchen Worten für ihre eigene Zukunft keinen Gefallen getan. Dessen sei mal versichert. Mache also einen Screenshot und sichere ihn und dann lasse Dich davon nicht mehr stören.

Zwischenzeitlich wurde sie volljährig und Vater dachte, das jetzt das Jugendamt nicht mehr zuständig ist und die Mutter auch nicht.

So ist es.

Der Mann muss seiner Tochter überhaupt nur Unterhalt zahlen, wenn sie selbst ihren Unterhaltsanspruch an die leiblichen Eltern (beide sind nun barunterhaltspflichtig!) nachgewiesen hat und einen Unterhaltstitel ausstellen lassen hat.

Ohne Titel braucht gar kein Unterhalt geleistet zu werden.

Sollte es einen Unterhaltstitel aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes geben, der nicht "befristet" wurde (also nicht mit dem 18. Geburtstag endete...), so sollte er diesen "abändern" lassen......
Denn da ab der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind (und sich der Unterhalt somit nun an der Summe der Einkommen beider Eltern errechnet) und das Kindergeld nun in voller Höhe angerechnet wird, verringert sich in den meisten Fällen die Höhe des Unterhaltes, den der bis dahin allein Unterhaltspflichtige bisher zahlen musste.

Eine "Beleidigung" im Fratzenbuch ist noch kein Grund für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.
Ein solcher könnte eher die Verweigerung von Zeugnissen, Leistungsnachweisen, Verschweigen von eigenen Einkünften.... sein, da ein Unterhalt beziehendes volljähriges "Kind" im Gegenzug verpflichtet ist, seine Schulzeit/ Ausbildung schnellst- und bestmöglich zu absolvieren und den Eltern regelmäßig über die erzielten Ergebnisse Auskunft zu erteilen....

Die Beleidigung reicht sicher nicht aus, um den Anspruch zu verlieren. ABer er kann so was natürlich dokumentieren und festhalten, denn eine Beleidigung ist es ja und da könnte man ggf. auch eine Anzeige dagegen machen. Und dass sie den Kontakt verweigert, dagegen kann man auch nichts machen, das ist nun mal so.

Solange sie keine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder ähnliches oder durch eine Heirat ihren Status ändert sind ihre Eltern bis zum vollendeten 25 Lebensjahr unterhaltspflichtig. Also wird er nicht drumherum rum kommen. Und wenn sie so drauf ist glaübe ich würde sie auch mit einem Anwalt kommen.

"Nun fragt der Vater: Kann die Tochter durch diese Beleidigung ihren Anspruch verwirken?"

Nein hat sie nicht. Bis zum Abschluss der Erstausbildung muss gezahlt werden (es sei denn man kann zb nachweisen dass sie sich gar nicht darum bemüht)