Kann der neue Vermieter Kaution verlangen?

13 Antworten

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Maßgeblich ist das, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn in deinem Mietvertrag keine Kaution vorgesehen ist, dann kann der neue Besitzer jetzt auch keine verlangen. Denn durch den Verkauf der Immobilie an einen neuen Besitzer ändert sich inhaltlich am Mietvertrag nichts. Das ist in § 566 Abs. 1 BGB geregelt. Der neue Eigentümer übernimmt Rechte und Pflichten aus den bestehenden Verträgen.

Maleficent666 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 17:07

Nein steht keine Kaution im Vertrag. Danke

Pasha78  24.08.2017, 17:08
@Maleficent666

Dann musst du dir auch keine Sorgen darüber machen.

Maleficent666 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 17:11
@Pasha78

Danke 

Nein, kann er nicht.

Im § 566 BGB steht geschrieben: Kauf bricht nicht Miete, d.h. der neue Eigentümer übernimmt den bereits bestehenden Mietvertrag.

Ist dort keine Kaution vereinbart, kann der neue Eigentümer auch keine verlangen.

In diesem Zusammenhang würde ich Euch empfehlen, keinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, sofern der Vermieter Euch einen vorlegt.

Maleficent666 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 17:12

Danke für die Info mit nem neuen Mietvertrag.

Ist in Deinem Vertrag vereinbart das Du eine Kaution hinterlegen mußt? Soweit ich das deinen Kommentaren entnehme nicht.

Also kann der neue Vermieter keine von dir verlangen.

Außer Du bist so Blond und unterschreibst einen neuen Mietvertrag in dem eine Kaution vereinbart ist.

Maleficent666 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 18:44

Ich habe schwarzes Haar und manchmal blonde Augenblicke ^^

Aber ich wurde ja schon gewarnt,  danke

wenn ihr keinen neuen Mietvertrag unterschreibt,denke ich Nein das darf er nicht.

Euer Vertrag ist immer noch rechtsgültig oder ist der alte Vermieter verstorben?

Maleficent666 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 17:13

Der alte Vermieter ist verstorben und die Erben haben es verkauft 

Für neue Mieter, die einziehen nach dem Vermieterwechsel ja, die alten Mieter muß er zu den alten Bedingungen übernehmen