Wer bezahlt den Schaden (Rohrverstopfung) in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus?

13 Antworten

wenn man gegen Wasserschäden versichert ist, müsste eigentlich die Hausrat bezahlen.... na ja, außer Rückstau....und so wie du es beschreibst, war es wohl einer....sieh das mal so, das Rohr wird sozusagen von allen Hausbewohnern benutzt, sie sind direkt die Verursacher....ich finde es fair, sich auch die Kosten zu teilen.....es hätte ja auch in deiner Wohnung passieren können, dann wärst du auch froh, nicht alles alleine bezahlen zu müssen

Da es sich um einen Eigentümer (nicht um einen Mieter) handelt, ist der Laminat Gebäudebestandteil geworden. Für den Folgeschaden ist der Gebäudeversicherer eintrittspflichtig. Der Schadenanteil kann zudem nicht auf die anderen Eigentümer umgelegt werden, da es sich um einen Schaden am Sondereigentum handelt.

Beseitigung von Rohrverstopfungen hingegen sind häufig nicht versichert. Hier ist die Umlage der Kosten auf alle Eigentümer richtig, da es sich um einen nicht gedeckten Schaden im Gemeinschaftseigentum handelt.

Saarland60  08.12.2009, 10:40

"Der Schadenanteil kann zudem nicht auf die anderen Eigentümer umgelegt werden, da es sich um einen Schaden am Sondereigentum handelt."

Falsch. Der Wohnungseigentümer hat auch bezüglich des Sondereigentums einen Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft.

Nun, wenn sich der Verursacher des Schadens nicht herausfinden läßt, bleibt Ihr alle gemeinsam darauf sitzen. So ist das nun mal in einer Eigentümergemeinschaft.

Allerdings wundert es mich, daß die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt.

ReinerUnsinn  08.12.2009, 10:32

Wenn man keine hat.

Gerd2  08.12.2009, 11:14
@ReinerUnsinn

Die Versicherung ist garantiert vorhanden da Muss

Saarland60  08.12.2009, 12:22
@Gerd2

Muss? Keineswegs.

Es ist richtig, dass die Versicherer nicht zahlen bei verstopften Entwässerungsrohren. Es müsste hier ein Rohrbruch als Grund vorliegen. Der Schaden und die Folgeschäden in der beschriebenen Wohnung ist vom Verursacher zu zahlen und nicht von der Eigentümer-Gemeinschaft. Sollte das verstopfte Rohr der allgemeinen Entwässerung dienen, müssen Alle die Beseitigung der Verstopfung bezahlen, aber nicht die Schäden im Kellerwohnraum.

Saarland60  08.12.2009, 10:35

Vorausgesetzt, der Verursacher ist zu ermitteln.