Wer bezahlt den Schaden (Rohrverstopfung) in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus?
Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 6 Eigentumswohnungen und insgesamt 4 Eigentümer. Letztes Jahr ist in einer Wohnung im Kellerraum ein Rohr verstopft gewesen. Bei der Ursachenfindung kam auf einmal alles aus diesem Rohr hinaus und dieser eine Wohnraum war nun voll Fikalien. Der Eigentümer dieser Wohnung musste den Boden (Laminat usw.) erneuern. Laut seiner Aussage wird der Schaden weder von seiner Hausrat, noch Haftpflicht übernommen. Er wandte sich an die Hausverwaltung, aber auch die Gebäudeversicherung will nicht zahlen. Nun werden die Kosten einfach mal auf alle Eigentümer umgelegt. Ist das richtig? Ich bezahle doch nicht den Schaden in einer anderen Wohnung, oder?
13 Antworten
wenn man gegen Wasserschäden versichert ist, müsste eigentlich die Hausrat bezahlen.... na ja, außer Rückstau....und so wie du es beschreibst, war es wohl einer....sieh das mal so, das Rohr wird sozusagen von allen Hausbewohnern benutzt, sie sind direkt die Verursacher....ich finde es fair, sich auch die Kosten zu teilen.....es hätte ja auch in deiner Wohnung passieren können, dann wärst du auch froh, nicht alles alleine bezahlen zu müssen
Da es sich um einen Eigentümer (nicht um einen Mieter) handelt, ist der Laminat Gebäudebestandteil geworden. Für den Folgeschaden ist der Gebäudeversicherer eintrittspflichtig. Der Schadenanteil kann zudem nicht auf die anderen Eigentümer umgelegt werden, da es sich um einen Schaden am Sondereigentum handelt.
Beseitigung von Rohrverstopfungen hingegen sind häufig nicht versichert. Hier ist die Umlage der Kosten auf alle Eigentümer richtig, da es sich um einen nicht gedeckten Schaden im Gemeinschaftseigentum handelt.
"Der Schadenanteil kann zudem nicht auf die anderen Eigentümer umgelegt werden, da es sich um einen Schaden am Sondereigentum handelt."
Falsch. Der Wohnungseigentümer hat auch bezüglich des Sondereigentums einen Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft.
Doch.
Da die Abwasserrohre zur Gebäudesubstanz gehören, sind sie Gemeinschaftseigentum. Für die Reparatur des Gemeinschaftseigentums ist die Hausgemeinschaft zuständig, d.h. alle zahlen dafür. So steht es im Gesetz, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
https://www.promeda.de/blog/eigentumswohnungen-was-bedeutet-gemeinschaftseigentum/
Nun, wenn sich der Verursacher des Schadens nicht herausfinden läßt, bleibt Ihr alle gemeinsam darauf sitzen. So ist das nun mal in einer Eigentümergemeinschaft.
Allerdings wundert es mich, daß die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt.
Die Versicherung ist garantiert vorhanden da Muss
Muss? Keineswegs.
Es ist richtig, dass die Versicherer nicht zahlen bei verstopften Entwässerungsrohren. Es müsste hier ein Rohrbruch als Grund vorliegen. Der Schaden und die Folgeschäden in der beschriebenen Wohnung ist vom Verursacher zu zahlen und nicht von der Eigentümer-Gemeinschaft. Sollte das verstopfte Rohr der allgemeinen Entwässerung dienen, müssen Alle die Beseitigung der Verstopfung bezahlen, aber nicht die Schäden im Kellerwohnraum.
Vorausgesetzt, der Verursacher ist zu ermitteln.
Wenn man keine hat.