Gestautes Bachwasser

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Zwillingsmuetze,

ein dickes Brett deine Frage, die nicht einfach zu beantworten ist.

Zunächst einmal gibt es mindesten 2 dicke Gesetzbücher, die man wälzen sollte:

  1. das WHG (Wasserhaushaltsgesetz, ein Bundesgesetz) und
  2. das LWG (Landeswassergesetz auf Landesebene)

Nun reichen Deine Angaben nicht ganz aus, um eine korrekte Antwort zu geben, so musst du einige Dinge entweder beim Bauamt, beim Landesamt für Naturschutz, oder dem Umweltamt, je nachdem wer bei euch dafür zuständig ist erfragen.

Die erste Frage ist, ob überhaupt eines der beiden Gesetze Anwendung findet, denn im §2 Absatz 2 WHG steht:

(2) Die Länder können kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, insbesondere Straßenseitengräben als Bestandteil von Straßen, Be- und Entwässerungsgräben, sowie Heilquellen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen. Dies gilt nicht für die Haftung für Gewässerveränderungen nach den §§ 89 und 90.

Es gibt also die Möglichkeit einen Bachlauf zu stauen, ohne gegen das Wasserrecht zu verstoßen. Ich halte das zwar für weniger Wahrscheinlich, doch man darf nicht darüber hinwegsehen.

Greifen jedoch die Wasserrechte, so ist auch das Stauen von Bächen ohne Genehmigung unzulässig. Ob eine Genehmigung vorliegt, weißt du ja nicht oder?

Auch hier hilft nur eine Anzeige bei der verantwortlichen Behörde. Liegt eine Genehmigung vor, so wird man dir das mitteilen, tut sie es nicht, muss die Behörde einschreiten und den Vorgang untersuchen.

So weit zum wasserrechtlichen Teil.

Was ist aber, wenn der von dir befürchtete Starkregen kurzfristig einsetzt und noch keine andere Klärung erfolgte. Dein Keller säuft ab. In diesem Fall greift die Gebäudeversicherung, so Elementarschäden inbegriffen sind. Sie deckt die Schäden am Gebäude ab (greift aber eventuell auf den Verursacher zurück) und die Inhaltsversicherung für die Maschinen und anderen Gegenstände, die durch den Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen wurden. Auch die könnte einen Verursacher in Regress nehmen.

Wie du siehst, kann noch ein wenig Arbeit auf dich zukommen, bevor der Sachverhalt geklärt ist.

Viel Erfolg

EF2

Zwillingsmuetze 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 18:22

Oh je, da muss ja wirklich einiges berücksichtigt werden....

Da ist es wohl am sinnvollsten, wenn ich erst mal versuche, mit dem neuen Nachbarn zu reden, bevor ich irgendwelche Ämter kontaktiere.

Vielen Dank, eurofuchs2, für deine Antwort.

eurofuchs2  02.10.2011, 18:37
@Zwillingsmuetze

Wenn er mir sich reden lässt, ist es immer das Beste! Viel Glück.

Zwillingsmuetze 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 20:59
@eurofuchs2

Das werd ich erst noch sehen.

Danke noch mal an alle. Wenn ich könnte, würde ich mehr HA's vergeben.

eurofuchs2  03.10.2011, 07:58
@Zwillingsmuetze

Wie recht du hast. Danke für den Stern.

Versuch es hier:

http://www.umweltbundesamt.de/

oder wende dich an die Gemeinde etc.

Zwillingsmuetze 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 18:29

Danke, darauf wird es wohl hinauslaufen, sollte er nicht einsichtig sein.

Den Bach darf er nicht stauen, dazu braucht er eine Genehmigung von der Gemeinde. Die befragt udie Anrainer und nur mit Zustimmung dieser bekommt er die Genehmigung.

konkonat  02.10.2011, 17:05

Das LRA als Wasserschutzbehöhde kann grundsätzlich gegen Menschen, die unzulässigerweise auf Gewässer einwiirken, mit Beseitigungsanordnungen vorgehen.

Zwillingsmuetze 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 18:24
@konkonat

Vielen Dank für deine Antwort. Ich denke nicht, dass er eine Genehmigung hat, da er wie geschrieben ja noch nicht so lange hier wohnt.

Ich werd wohl erst mal mit ihm reden, bevor ich größere Schritte einleite.

GarfieldSL  02.10.2011, 18:25
@Zwillingsmuetze

Tue das, wenn es nicht fruchtet, gehe zur Gemeinde.

Wenn es dich im Kern vorerst nicht stört, würde ich auch nichts dagegen tun :) Ein solches "Stauwerk" dürfte im Notfall sehr schnell abgebaut sein, sollte sich ein kritischer Regenguss ergeben. Ansonsten: Wenn du ein gutes Verhältnis hast zu den Nachbarn, dann würde ich sie evt. kurz darauf ansprechen. Meiner Meinung nach darf er das, ja, denn es wird warhscheinlich kein all zu grosser Eingriff in die Landschaft darstellen. Natürlich weiss ich nicht, von welcher Grössenordnung du redest...

Ich würde mal stauen lassen und bei kritischen Situationen reagieren. Ansonsten würde ich sie ihren Spass haben lassen, sollange es dich wirklich nicht sonderlich stört.

Das wäre meine Haltung, noch bevor ich mich umhören würde betreffend Anwalt und sonstigen Sachen. Meist ist es gar nicht nötig, direkt so ins Korn zu schiessen...

Zwillingsmuetze 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 18:29

Da der Bach jetzt schon nur noch wenige cm Luft nach oben hat (bis der Uferrand kommt), ist es mir zu riskant, das einfach so hinzunehmen. Ich möchte nicht Gefahr laufen, dass beim nächsten Regen alles kaputt geht.

Danke für deine Antwort.

Ursusmaritimus  02.10.2011, 16:36

Wasserrechte? als nächstes eine Forellenzucht?

Ich gehe nicht davon aus das er die "Wasserrechte" besitzt. Bei der Gemeinde melden, sollen die sich darum kümmern! Wenn durch seine Baumaßnahmen euch ein Schaden entsteht haftet er hierfür.

MfG Ursusmaritimus

Zwillingsmuetze 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 18:27

Darauf wird es wohl hinauslaufen, sollte er nicht einsichtig sein. Aber zuerst werd ich mal mit ihm sprechen.

Danke für deine Antwort.