Wann verjährt meine Rechnung?
Hallo,
habe am 03.03.2014 meine Theorieprüfung gemacht. Habe danach meine Fahrschule gewechselt. Bis jetzt kam keine Rechnung von der 1. Fahrschule. Heute kam dann eine Rechnung reingeflattert mit der Bitte die restlichen Gebühren zu bezahlen. Nach 1,5 Jahren.... Muss ich die Rechnung jetzt noch bezahlen? Finde das ist eine Frechheit das man mir nicht im Jahr 2014 das in Rechnung gestellt hat
6 Antworten
Verjährung tritt idR am ende des 3ten Jahres nach der letzten Rechnung ein. Also musst du zahlen.
Wenn Du jetzt nicht sofort bezahlt, kommt das Inkasso Unternehmen oder der Gerichtsvollzieher. Die Rechnung verjährt nach drei Jahren und solange wirst Du noch daran erinnert, wenn Du nicht bezahlst.
Wenn Du jetzt nicht sofort bezahlt, kommt das Inkasso Unternehmen
Inkassounternehmen sind belanglos.
oder der Gerichtsvollzieher.
Dazu müsste erst einmal Verzug eingetreten sein, was nicht vorliegt. Dann müsste die Fahrschule das gerichtliche Mahnverfahren anstreben und der Fragesteller den Mahnbescheid ignorieren. Darauf müsste die Fahrschule dann den Vollstreckungsbescheid beantragen und erst dann könnte der Gerichtsvollzieher bemüht werden.
Forderungen aus 2014 verjähren am 01.01.2018.
Also zahlen. Verzugsschäden können jedoch keine gefordert werden, da kein Verzug vorliegt.
Du musst bezahlen, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre + den Rest den Jahres in die Forderung entstanden ist.
Also hätte die Rechnung bis Ende 2017 eintreffen dürfen.
Zusatz: Ausgehend davon, dass der Betrag in 2014 entstanden ist.
Hallo,
ja, mußt Du, verjährt ist das ganze erst nach 3 Jahren.
LG
Richtig, habe mich da nicht so ganz genau ausgedrückt, meine aber das selbe! ;o)
Am besten für den Fragesteller, er schaut mal hier rein:
http://www.channelpartner.de/a/ueber-die-verjaehrungsfristen-bei-schulden,287595
Nein, am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem die Forderung entstand.