Rechnung+Mahnung übersehen, Inkasso wurde beauftragt, was passiert wenn ich Betrag noch zahle

9 Antworten

Hi

die sagen mir sie haben nichts mehr zu tun mit der Sache und ich soll mich ans Inkasso-Unternehmen wenden.

Wenn die nix mehr damit zu tun haben müsste es sich um eine Abtretun gemäß 410 BGB handeln.

In dem Fall wäre das Inkasso tatsächlich der neue Gläubiger.

Bei ner Abtretung gibts aber keine Inkassokosten, weil ja das Inkasso seine (jetzt) eigene Forderung beiteibt.

Genau da ist auch die Begründung dass man keinesfalls an so n Inkasso was zahlen sollte, bevor nicht ne richtige Vollmacht des Gläubigers, oder ne Abtretungsurkunde vorliegt.

Abtretung und Inkassoauftrag sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Es muss ja erstmal klar sein, um was es eigentlich geht.

Das kann man sich als Schuldner zu nutze machen.

Die Inkassonepper verschicken ihre Bettelzettel fast nie mit der notwendigen Vollmacht.

Die Gläubiger verweisen, bei Nachfrage auf das Inkasso, mit der Begründung einer Abtretung, weil se nix mehr damit zu tun haben wollen.

Diese Dummheit haut man Beiden, sowohl Gläubiger, als auch Inkasso um die Ohren.

Wenn die sich schon selbst in ihren eigenen Rechtssituationen widersprechen, wie wollen die dann irgend ne Forderung durchsetzen.

Was isses denn überhaupt? Ne Abtretung oder n Auftrag zum Forderungseinzug? Wer ist denn eigentlich Gläubiger?

Das gilt immer für die überzogenen Inkassokosten.

Die reine Hauptforderung wird dann mit genauer Angabe des Verwewendungszweckes nur an den richtigen gläubiger gezahlt.

Die genaue Bestimmung der Verwendung ergibt sich aus § 367 BGB bzw aus Abs 2 des § 367.

Zahle Deine Schuld an den Online-Versand und schreibe dem Inkasso-Büro einen Brief, aber nur einen!

Vorschlag: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe die geforderten 57 Euro an die Firma ... bezahlt. Für die Durchsetzung anderer Ansprüche verweise ich Sie auf den Rechtsweg. Von der Zusendung weiterer Zahlungsaufforderungen in dieser Sache bitte ich Sie zu abzusehen.

Falls weitere Schreiben von der Inkasso-Firma kommen, mit 2 bis 3 kannst Du schon rechnen, sammeln und ignorieren, d.h. nicht anworten. Das hört dann irgendwann auf. Vor allem: Lass Dich nicht verrückt machen.

Du wirst die 114€ bezahlen müssen, weil das Inkasso Büro schon eingeschaltet ist. Dann sind auch schon Kosten entstanden. Du kannst höchstens beim Inkasso Büro nach fragen und auf Kulanz hoffen, aber da wirst du nicht viel Glück haben.....

rainerendres  11.05.2014, 12:39

AG Pfaffenhofen, 1 C 61/14 Urteil vom 17.02.2014

  1. Bei einem Großanbieter von Telekommunikationsleistungen wie der Klägerin bedarf es keiner Zwischenschaltung eines Inkassoinstituts, da die Mahnungen und Folgeschreiben ohne weiteres durch das Personal der Klägerin gefertigt werden können.

  2. Auch das Argument, dass vorgerichtliche Anwaltskosten ggf. ansonsten erstattungsfähig wären, überzeugt nicht. Denn hier gilt die Argumentation des BGH gleichermaßen, wonach bei einem gewerblichen Großvermieter die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig ist.

  3. Im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 ist stets im Wege einer Einzelfallprüfung zu entscheiden, so dass sich eine grundsätzliche Entscheidung hierzu verbietet.

Geheim0815  11.05.2014, 13:11
@rainerendres

Gibts denn auch allgemein gehaltene Urteile von klein oder mittleren Betrieben? Großbetriebe die sich eine eigene Inkassoabteilung leisten können haben natürlich deutlich geringere Inkassokosten wie kleinere Betriebe. Alle Urteile der Art beziehen sich auf Großanbieter.

Aber wie du selbst schreibst unter Punkt 3: es entscheidet der Einzelfall. Legt man der Zahlungsklage eine entsprechende Begründung bei die zeigt wie der Schuldner auf Zeit spielt und dadurch kosten verursacht bekommt man durchaus die Inkassokosten auch zugesprochen... selbst wenn sie letztendlich nicht zielführend waren, weil man im Laufe des Inkassoverfahrens davon ausgehen konnte das sie Zielführend sein kann (Schuldner machte dauernd Versprechungen). Dennoch gibt es hier immer ein Prozessrisiko, daher wäre es schön wenn der Gesetzgeber mal klare Linien vor gibt was wie wo zu erfüllen ist damit Inkassogebühren sicher eingeklagt werden können. 2 Mahnungen + letzte Mahnung als Einschreiben -> danach Inkasso oder Schuldner unbekannt verzogen -> Inkasso.... (evt. höhere Hürden für Großbetriebe), das wäre sinnvoll.

rainerendres  11.05.2014, 13:45
@Geheim0815

Ich glaube bei kleineren Betrieben steigt die Chance etwas einen Teil der Gebühren auch vor Gericht durchzusetzen

Ich schätze im Masseninkasso wird sich 0,3 RVG plus Auslaggenpauschale durchsetzen (persönliche meinung)so wie hier

https://openjur.de/u/552608.html

barb12345 
Beitragsersteller
 11.05.2014, 11:45

danke für deine Antwort!

Wenn Du nur den Betrag und direkt bezahlst, darfst Du die nächste Post erwarten und noch höhere gebühren an das Inkassounternehmen entrichten.

barb12345 
Beitragsersteller
 11.05.2014, 11:46

ok danke!

rainerendres  11.05.2014, 12:29
@barb12345

Die Inkasso Kosten stehen allerdings nur auf dem Papier ;-))

Hier ein neueres Urteil :

AG Brandenburg Entscheidungsdatum: 27.08.2012 Aktenzeichen: 31 C 266/11 Dokumenttyp: Urteil

Die Mahnungen von Inkassounternehmen sollen im Übrigen zwar in mehreren Fällen Erfolg haben, in dem Sinne, dass der Schuldner auf diese Mahnungen leistet. Da aber die Mitarbeiter des Inkassounternehmens in der Regel weder über besondere Rechtskenntnisse verfügen, noch über ein nachhaltiges Druckmittel, das über die eigenen Möglichkeiten des Gläubigers hinaus geht, ist dieser Erfolg wohl nur unter den Aspekten zu würdigen, dass der Schuldner ohnehin auf nachdrückliche und mehrfache Mahnungen des Gläubigers geleistet hätte oder der Schuldner den Mahnungen des Inkassounternehmens aus irrationalen Gründen eine größere Bedeutung beimisst als den Mahnungen des Gläubigers selbst und nur deswegen die Forderung bedient. Beides rechtfertigt jedoch noch nicht, dem säumigen Schuldner deswegen allein schon auch die Inkassokosten aufzuerlegen. Denn der behauptete Erfolg von Inkassounternehmen - so dies den überhaupt zutrifft - beruht entweder auf einer Tätigkeit (Mahnwesen), die zunächst eine Aufgabe des Gläubigers selbst ist und auf Kosten des Schuldners in unwirtschaftlicher Art und Weise auf das Inkassounternehmen ausgelagert wird oder ggf. sogar auf der Ausnutzung einer unterschwelligen irrationalen Angst.Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der üblichen Frist, ist es nämlich zunächst Sache des Gläubigers, sich um die Erfüllung der Forderung zu bemühen. Dazu gehören nach herrschender Auffassung die Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungsfristen sowie zumindest eine zweimalige Mahnung. (...) Die Beauftragung des Inkassounternehmens dient insofern nämlich ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des Anspruchs. Solche Aufwendungen kann der Gläubiger von dem Schuldner aber regelmäßig gerade nicht ersetzt verlangen (BGH, BGHZ Band 181, Seiten 233 ff. = ZGS 2009, Seiten 369 ff. = NJW 2009, Seiten 2530 ff. = Das Grundeigentum 2009, Seiten 974 ff. = VersR 2009, Seiten 1121 ff. = Schaden-Praxis 2009, Seiten 304 f. = NZM 2009, Seiten 595 ff. = WM 2009, Seiten 1664 ff. = DAR 2009, Seiten 515 ff. = ZfSch 2009, Seiten 558 ff. = MDR 2009, Seiten 1166 ff. = VRS Band 117, Seiten 23 ff., Nr. 7; BGH, NJW 1977, Seite 35; BGH, BGHZ Band 66, Seiten 112 ff. = NJW 1976, Seiten 1256 ff. = VersR 1976, Seiten 857 ff. = MDR 1976, Seiten 831 f.; OLG Dresden, NJW-RR 1994, Seiten 1139 ff.; OLG Köln, WM 1989, Seiten 246 ff.; LG Berlin, Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 468/08, u. a. in: "juris"; AG Kehl, Urteil vom 26.04.2011, Az.: 4 C 19/11, u. a. in: "juris").Diesen grundsätzlich somit nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend aber nur "ausgelagert", indem sie nach Eintritt des Verzugs ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht ohne weiteres auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.

Du solltest lieber die komplette Summe bezahlen - wenn die Forderung berechtigt ist. Sonst kommen u. U. noch weitere Forderungen durch das Inkasso auf Dich zu.

barb12345 
Beitragsersteller
 11.05.2014, 11:45

okay danke für die schnelle Antwort. hab das jetzt dann mal bezahlt.

rainerendres  11.05.2014, 12:26
@beangato

LOL

Was ein bombastischer "Tipp" von beangato

Die Inkassogebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen und werden mangels Erfolgsausichten kaum expl eingeklagt weil :

https://openjur.de/u/552608.html

Unstrittige Hauptforderung plus 2,50 € pro vom Gläubiger verschickten Mahnbrief unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direktauf das Konto des Gläubigers ( nicht aufs Inkassokonto ) zu überweisen Anmerkung : Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer mangels Kontodeckung dann ca 6 € dazurechnen (Bankstornogebühren) Resultiert dieser Lastschriftstorno aus einer mangels Kontodeckung fehlgeschlagenen EC Zahlung dann nochmals 10 € dazurechnen (Kosten einer EMA Anfrage/Adressermittlung durch die Bank )

Eventuell angefallene Verzugszinsen ebenfalls dazurechnen

Mit der zweckgebundenen Zahlung der unstrittigen Hauptforderung zusammen mit den oben aufgeführten durchsetzungs und erstattungsfähigen Positionen ist der Schuldner aus dem Schneider - eine Klage expl wg vorgerichtlichen Gebühren eines ext Inkassobüros ist aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung extrem wenig wahrscheinlich

beangato  11.05.2014, 12:35
@rainerendres

Kannst Du halten, wie Du willst - ich bin für Ehrlichkeit.

Der Fragesteller hat die Kosten verursacht, also muss er auch dafür aufkommen.

EXInkassoMA  11.05.2014, 12:50
@beangato

Ist aber nicht Dein Geld ;)

Warum sollte der Fragesteller so dumm sein und Gebühren zahlen welche mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht eingeklagt werden ?

Es geht ja nicht um Mahngebühren etc pp welche selbstverständliuch zu traggen wären

Geheim0815  11.05.2014, 12:55
@beangato

und genau darum gehts... auch wenn die Inkassogebühr sicherlich sehr hoch ist für Leute die dann nach dem ersten Inkassobrief zahlen (hier sicherlich auch eine Mischkalkulation um die kosten der Problemfälle wieder rein zu kriegen). Ich denke es kann jedem Passieren mal was wirklich zu übersehen... aber wenn man ehrlich ist und weiß das man sowohl Rechnung als auch Mahnung "verbockt" hat sollte man sich über sich selbst ärgern, zahlen (sofern im Rahmen) und in Zukunft hier sorgfältiger sein. Das es eine inkassounfreundliche Rechtssprechung gibt ist zwar richtig, aber nur weil etwas teilw. recht ist heißt es nicht das es richtig ist. Fakt ist das durch offene Rechnugen gerade bei kleineren und mittleren Firmen ein immenser Schaden entsteht durch Inkassofälle. Wer eingesteht einen Fehler gemacht zu haben und ihn korrigiert handelt richtig.

mepeisen  11.05.2014, 16:50
@beangato

Niemand ist gezwungen, Inkassobüros einzuschalten und geschäftserfahrene Gläubiger schon mal gar nicht. Hier hat auch niemand die Kosten verursacht. Die sind ein reines Fantasieprodukt. Gerichtliche Mahnbescheide sind günstiger als Inkassobüros je sein werden. Wieso sollte man also für ein reines Mahnbriefchen so viel Geld bezahlen? Das ergibt keinen Sinn.

mepeisen  11.05.2014, 16:52
@Geheim0815

Woher nimmst du, dass es hier ein kleines Unternehmen ist, um das es geht?

Du weißt (und das habe ich auch schon oft genug betont), dass heutzutage Software alles automatisieren kann inklusive Stellen eines gerichtlichen Mahnbescheides. Ein kleines Handw3erkerlein braucht vielleicht die Hilfe eines Inkassos. Mittlere und große Unternehmen brauchen das definitiv nicht. Jeder Kaufmann ist angehalten (kaufmännisch und auch gesetzlich), den für sich kostengünstigsten Weg zu nutzen. Inkassobüros sind der teuerste Weg. Das ergibt absolut keinen Sinn.

rainerendres  11.05.2014, 18:23
@mepeisen

evtl ist es ja eiuin kleinen Handwerker :-//

Asche auf mein Haupt

rainerendres  11.05.2014, 18:27
@rainerendres

sorry für die rechtschreibfehler

Geheim0815  12.05.2014, 09:54
@mepeisen

nur was bringt ein Mahnbescheid. Wenn es sehr gut läuft bekommt man den Titel ohne Widerspruch... und wenn man dann noch mehr Glück hat zahlt er Schuldner daraufhin. Effektiv ist es aber meistens anderst, Schuldner die wirklich zahlen wollen OHNE dass man ständig druck aufbauen muss zahlen auch im internen Mahnverfahren oder melden sich.

Ein typisches Beispiel: Rechnungsstellung (+30 Tage) 1. Mahnung intern (automatisiert) (+44 Tage) Kein Geldeingang... fall wird geprüft, wenn möglich telefonische Kontaktaufnahme... mind. 15min zeitbedarf). 2. Mahnung (oft erreicht man Schuldner... rechnung/Mahnung natürlich nie angekommen... evt. erneute zusendung der Rechnung) (+55 Tage) Immer noch kein Geld da... Letzte Mahnung mit 10 Tagen zahlungsfrist. Mahnbescheid beantragen - kosten Vorstrecken - inzwischen ist Schuldner umgezogen... natürlich ohne die Adresse bekannt zu geben. Adressrechere - kosten vorstrecken - Mahngericht neue Adresse geben... vollstreckungsbescheid wird erlassen Schuldner nochmals zur Zahlung auffordern nach fristverstreichung GF beauftragen - kosten vorstrecken - oh wunder... schuldner mal wieder verzogen... wieder mal auf anfang... adressrecherche - kosten vorstrecken - GF zur neuen Adresse schicken. Trifft Schuldner an... aber natürlich unter der Pfändungsgrenze udn nix zu pfänden (alles was dort ist ist finanziert und nicht pfändbar). bis hier ist über ein Jahr rum - hoffen das in den nächsten 30 Jahren irgendwann was zu holen ist... so lang immer kosten für die Überwachung. Gleichzeitig gibt man mal den namen des Schuldners bei Facebook ein und kriegt das große ko tzen weil offensichtlich Geld da zu sein scheint.

Arbeitsaufwand: mind. 4-5 Stunden da man immer aus seinen normalen Arbeitsläufen rausgeholt wird. Dazu Vorfinanzierungsaufwand. Und meistens ohne Ergebniss. Genau dafür gibt es Inkassobüros und auch wenn man über die Gebührenhöhe reden kann, Ungerechtfertig sind sie auf keinem Fall.

Seriöse Kunden melden sich bevor es ans Inkasso geht... oder teilen einem mit das sie nicht Zahlen wollen (dann ggf. direkt ans Gericht oder es wird ne Lösung gefunden) oder eben nicht können. Im letzteren Fall gibts entweder ne vernünftige Ratenzahlung, Zahlungsaufschub oder in schweren fällen wird es tituliert aber der GF in absprache nicht beauftragt, bei kooperativen Fällen wird ggf. auch auf Teile verzichtet). Das ist der wünschenswerte Vorgang.

Natürlich gibt es Firmen die gleich nach der 1. Mahnung oder sofort ans Inkasso abgeben... ist mir selbst auch schon passiert.... dazu Anbieter extrem unfreundlich. Konsequenz: ich hab die Gebühr bezahlt.. und dem Anbieter parallel dazu gekündigt. Dennoch... der Anbieter hat korrekt gerarbeitet und ich rege mich über die Inkassogebühren nicht auf die zurecht angefallen sind. Als Kunde entscheide ich mich nur künftig meine Leistungen wo anders zu beziehen. Und genau so reguliert sich das auch mit den "schwarzen Schafen". Niemand ist gezwungen wo Kunde zu sein, aber die Leute sind gezwungen wenn sie es doch tun ihre Rechnungen zu zahlen... und mit den Konsequenzen zu leben wenn sie es nicht tun. Darum Respekt an den Ursprungsposter, er hat das richtige getan indem er seinen eigenen Fehler eingesehen hat. Leider haben die hohen Inkassogebühren da den falschen getroffen. Für die Schuldner aber die nicht fair "spielen", die sollten viel mehr für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden, und hier gehört meiner Meinung nach eine Pfändungsmöglichkeit von 30% ab dem 1. Euro Einnahme her... wer dann sein Lebensminimum nicht erreicht muss eben 30% mehr arbeiten (Nebenjob... oder h4ler können ja 150€ dazu verdienen)... bringt auch niemand um.

Ach ja: mein Fall: Betrieb bis 5 Mitarbeiter, keinen Buchhalter und erst recht keine Inkassoabteilung. Das bleibt an mir hängen und würd ich meinen Stundensatz den Schuldnern berechnen können würden die beten das ich es an ein Inkassobüro gebe.

hasenfuss67  12.05.2014, 12:15
@Geheim0815
Für die Schuldner aber die nicht fair "spielen"....

Was ist denn mit Inkassoneppern und Gläubigern, die nicht fair spielen?

Es erwarte doch keiner, dass der Gläubiger tatenlos zusieht, wie er von "Profischuldnern" veräppelt wird.

Die wirksamste, schnellste, und günstigste Lösung ist aber in jedem Fall, wenn der Gläubiger, z.B. nach 2 fruchtlosen Mahnungen einfach online einen Mahnbescheid macht.

Zudem wird durch den richtigen Mahnbescheid auch die Verjährung gehemmt.

Das bleibt an mir hängen und würd ich meinen Stundensatz den Schuldnern berechnen können würden die beten das ich es an ein Inkassobüro gebe.

Der Zeitaufwand für dich ist bei einem richtigen Mahnbescheid auch noch geringer, als wenn du irgendein Inkasso beauftragst. Die Daten musst du ja auch an das Inkasso übermitteln. dann kannste auch gleich online den Mahnbescheid machen. - Mit weniger Aufwand, weniger Kosten und erheblich besseren Erfolgsaussichten.

Niemand ist gezwungen wo Kunde zu sein, aber die Leute sind gezwungen wenn sie es doch tun ihre Rechnungen zu zahlen

Jaja, so ist das wohl. Aber das rechtfertigt nicht, dass man durch dubiosen Inkassomist die Kosten hochtreibt.

Kein Unternehmer ist gezwungen seine Leistungen auf Rechnung abzugeben.

Verlange doch Vorkasse, dann haste die Probleme mit der Forderungsbeitribung nicht.

Inkasso ist eine Nutzlosbranche, die nur unnötige Kosten generieren.

Die Erstattung dieser unnötigen Kosten wird glücklicherweise von den wenigsten Gerichten zugestanden.

mepeisen  12.05.2014, 13:14
@Geheim0815

Ich habe dir schon ein paar mal geschrieben: Nur weil du kaufmännisch unsinnige Entscheidungen triffst, ist das noch lange keine Rechtfertigung für ein Inkassobüro. Offensichtlich hast du gewaltige Probleme in der Buchhaltung. Melde dich einmal per PM bei mir. Ich kann dir gerne helfen, deine Software auf Vordermann zu bringen. Ich bin auch nicht wirklich teuer. Dann nimmt dir 95% deines Arbeitsaufwands bereits eine Software ab. Übrig bleiben dann so Dinge wie: Briefe eincouvertieren und zur Post bringen. Selbst das couvertieren könnte man mit geeigneter Hardware noch automatisieren und dann bleibt nur noch der Gang zur Post. Kein Mehraufwand mehr, weil du den Gang als Unternehmer ja sowieso täglich machst.

Auf jeden Fall gilt aber, so wie hasenfuss schreibt: Mit vernünftiger Prozessplanung und Softwareunterstützung hast du im Regelfall weniger Aufwand als mit der Beauftragung eines Inkassobüros.

Achja: Wenn du die 3. und 4. Mahnung als überflüssig ansiehst, wenn du Mahnbescheide als überflüssig ansiehst, wofür genau ist dann ein Inkasso da? Es kann und darf nichts anderes tun als genau das, was du hier als überflüssig ansiehst...

Und eines muss man dir mal ganz deutlich sagen. Ich zitiere mal hasenfuss:

Kein Unternehmer ist gezwungen seine Leistungen auf Rechnung abzugeben.

und ich ergänze: Und niemand ist gezwungen, an den falschen Ecken (beispielsweise bei der Vorab-Bonitätsprüfung) zu sparen.