Inkasso Alektum

3 Antworten

Was genau schreibt das Inkasso denn? Schreibt es exakt, um was für eine Rechnung es geht? Datum? Ladungsfähige Anschrift des Gläubigers? Vertragshinweis (Telefonnummer o.ä.)?

Wenn nicht, würde ich an das OLG Schleswig Holstein schon einmal eine Beschwerde schicken. Dass wesentliche Informationen fehlen, aus denen ersichtlich ist, worum es geht. Dass zudem keine Vollmacht vorgelegt wurde.

Ist definitiv verjährt. [...]

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar/page6

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Forderungen dieses Inkassobüros müssen nicht ernstgenommen werden, solange nicht ersichtlich eine Anspruchsgrundlage besteht.

Inkassobüros sind keine Behörden, die haben überhaupt gar keine Sonderrechte.

Wenn die trotz Widerspruchs weiter mahnen, kann man sich auch eine negative Feststellungsklage überlegen, wenn man etwas Sportsgeist hat. Ansonsten kann man nach Widerspruch weitere Drohschreiben ignorieren. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht): Widerspruch binnen 14 Tagen ans Gericht schicken. Ist aber sehr unwahrscheinlich, dass so etwas kommt.

Die Forderung aus 2007 ist seit 1.1.2011 verjährt

Mahnungen , Inkasso oder RA Briefe zwischen 2007 und 2013 ändern nichts an diesem Sachverhalt

"Sehr geehrtes Inkassobüro - die Forderung ist verjährt - bitte stellen Sie Ihre Beitreibungsversuche ein - mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per Telefon "