Rechnungs- bzw. Mahnungsverzug wegen Abwesenheit?
Hallo,
Wegen der Abwicklung eines unerwarteten Todesfalls in der nächsten Familie war ich 2 Monate nicht zuhause.
In der Zeit kam ein Schreiben der GEZ / Beitragsserivce von ARD & ZDF, das auf einen offenen Beitrag verweist (das Schreiben wurde am Tag meiner Abreise überhaupt erst erstellt).
Seither sind nun 5€ Mahnkosten angefallen. Die Firma besteht darauf, dass ich auch diese 5€ Mahnkosten begleiche. Frechheit, dass ich noch 60ct für den Anruf dort bezahle und dann aus der Leitung geworfen werde von denen, obwohl ich stets höflich war.
Ich sehe das allerdings nicht ein. Ich hatte doch keine Möglichkeit das Schreiben vom 1.8. überhaupt zu lesen aufgrund des Todesfalls, ich muss hier ein riesiges Haus durchwühlen & ausräumen. Man kann doch nicht von mir erwarten, das ich alle Firmen mit denen ich jemals zu tun hatte über meine Abwesenheit informiere, wenn ich im guten Glauben bin, mit meiner letzten Zahlung auf 0 zu stehen, oder? (Da ich in eine WG gezogen war, für die bereits der Beitrag bezahlt wird, konnte ich davon ausgehen, dass MICH keine Rechnung mehr erreicht)
Wer ist hier die rechtliche Lage?
Wer hat Recht?
10 Antworten
Hättest du eine Einzugsermächtigung wäre das Problem nicht aufgetreten.
Des weiteren hat man dafür Sorge zu tragen, dass Post einen erreichen kann- regelt man bei längerer Abwesenheit entweder durch einen Nachsendeantrag (kostenpflichtig) oder eine Vertrauensperson, die den Briefkasten leert und mit deiner Zustimmung bestimmte Briefe öffnet.
Damit hättest du das vermeiden können, so wirst du die 5,-- Euro zahlen dürfen.
Und warum sollte nun der Gläubiger darauf achten müssen ob und wann Du wie lange abwesend bist? Grundsätzlich hat man dafür zu sorgen, dass Schriftverkehr regelmäßig zur Kenntnis genommen wird. Dass dies rechtlich so geregelt ist, ist auch nachvollziehbar.
Übersehe auch nicht, dass Zahlungerinnerungen, Mahnungen usw. ja schon ein Versäumnis seinerseits vorangegangen ist.
Du vermengst nun rechtliches mit gesellschaftlichem Umgang mit Problemen. Hier rächt sich leider, dass zu Viele irgendetwas behaupten, so dass Gläubiger grundsätzlich von einer Ausrede ausgehen.
Ergo: Zahle die 5 EUR und sei froh, dass da keine folgenreichere Frist verstrichen ist.
Die Firma
Nix Firma. Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wer ist hier die rechtliche Lage?
Über deine Angelegenheiten musst du Übersicht haben. Bei längerer Ortsabwesenheit musst du jemanden bestimmen, der dies für dich übernimmt. War dir dies unmöglich, so kannst du u.U. Wiedereinsetzung inden vorigen Stand beantragen.
Der unerwartete Todesfall ist eine Ausnahmesituation und Belastung.
Das ändert aber leider nichts daran, dass Du Deine Rechnung bezahlen und Deine Post lesen musst. Es erwartet niemand, dass Du über Deine Abwesenheit informierst, aber umgekehrt erwartet man, dass Du Deinen Verpflichtungen nachkommst.
Ein Todesfall (außer es ist der eigene) ist keine Begründung um 2 Monate keine Post zu lesen. Wenn Du länger nicht zu Hause bist, musst Du Dir die Post nachsenden lassen oder jemand beauftragen, der sich darum kümmert.
Was wäre denn, wenn ein wirklich wichtiger Brief dabei gewesen wäre? Vielleicht eine Vorladung vom Gericht. Dann wäre Dein Problem jetzt deutlich größer als € 5,00