Was soll ich tun wenn ich eine Rechnung nach 2 Jahren bekommen?
Ich habe heute eine Rechnung von meiner Fahrschule zugestellt bekommen. Die melden sich jetzt erst nach 2 jahren. Als ich bestanden hatte war alles erledigt, weil meine Eltern damals die Rechnung bezahlt hatten. Ich bin jetzt ratlos, weil mir das Absurd vorkommt, dass ich eine Rechnung von knapp tausend Euro bezahlen soll. Damals habe jegliche Rechnung bezahlt. Kann mir jemand weiterhelfen?
10 Antworten
Hast du die Quittung noch ? Ansonsten einfach da anrufen und nachfragen und sagen das das ja nicht sein kann, da die Rechnung bereits bezahlt wurde. Nach 2 jahren ist das nicht üblich, die haben best. einen Fehler gemacht, so lange wartet niemand mit der rechnung
Du solltest evtl. zuammen mit deinen Eltern prüfen, ob diese Zahlungen damals geleistet wurden oder nicht.
Nach der Mahnung wurde die erste Rechnung nur zum Teil und die zweite Rechnung gar nicht bezahlt. Falls das korrekt ist, steht der Fahrschule der Betrag zu. Wurden die Rechnungen damals korrekt bezahlt und ihr könnt das anhand der Kontoauszüge belegen, ist die Forderung unberechtigt und ihr solltet der Mahnung widersprechen.
Forderungen der Fahrschule verjähren nach 3 Jahren. Diese Forderung würde daher mit Ablauf des Jahres 2015 erst verjähren. Die Forderung ist demnach keinesfalls verjährt.
in manchen Fällen hat der Gläubiger sein Recht nach Treu und Glauben verwirkt, wenn der Schuldner nicht mehr mit Geltendmachung zu rechnen braucht. Mal recherchieren, z.B. Palandt § 242 BGB.
Da wirst Du wohl mal eine richtige Aufstellung machen müssen, bzw. alle Unterlagen und Zahlungsbelege raussuchen müssen.
Fahrschulen sind manchmal etwas döschig in der Beziehung. Überprüfe Deine Zahlungen.
Zunächst einmal ist eine Forderung (wenn sie denn zu Recht besteht) noch nicht verjährt. Eine Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre.
Ihr solltet auf jeden Fall die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen! Setze Dich also mit Deinen Eltern zusammen, besprecht die Sache und schaut in Euren Unterlagen nach! Sollte tatsächlich alles bezahlt sein, die Forderung also zu Unrecht bestehen, Nachweise über die erfolgte Zahlung der Fahrschule vorlegen und somit der Forderung widersprechen!