Paypal fordert 90€ Mahngebühren nach 4 Wochen
Hallo zusammen,
heute vor einem Monat hab ich über paypal Essen (54,50€) bestellt. Leider ging die Rechnung zurück und ich wollte sie nun mit dem nächsten Gehalt bezahlen (am 01.08.). Heute hab ich ein Anwaltsschreiben von der KSP bekommen, in welchen ich aufgefordert werde, 144,83€ zu zahlen, was mir sehr viel erscheint.
Dies setzt sich folgendermaßen zusammen:
Hauptforderung 54,50€, Verzugszinsen 0,13€, vergerichtl. Kosten 20,00€, Gebühr in Höhe von 58,50€, Auslagenpauschale 11,70€
Ich habe bisher weder Schufaeinträge, noch mir sonst irgendwas zu Schulden kommen lassen. Darf paypal mir so hohe Mahnkosten nach nur vier Wochen in Rechnung stellen? Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen? Wenn ich heute die 54,50€ zahle, muss ich diese ganzen anderen Kosten wirklich auch noch zahlen?
Weiß überhaupt nicht wie ich jetzt darauf reagieren soll....
8 Antworten
Darf paypal mir so hohe Mahnkosten nach nur vier Wochen in Rechnung stellen?
Tut paypal doch gar nicht, sondern KSP.
Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen?
Ist kein behördlicher Bescheid, also gibt es den Einspruch nicht als Rechtsmittel.
Wenn ich heute die 54,50€ zahle, muss ich diese ganzen anderen Kosten wirklich auch noch zahlen?
Naja, die Verzugszinsen schuldest du vermutlich schon, ebenso die Rücklastschriftkosten. KSP ist eine Anwaltskanzlei, theoretisch musst du diese auch bezahlen. Praktisch ist es aber so, dass diese Kanzlei wahrscheinlich noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hat, sie klagen also nicht.
Könnte aber sein, dass du dich dann von deinem paypal Account verabschieden kannst.
Mahnspesen müssen verhältnismäßig sein und derart hohe Kosten sind es nicht. Dazu habe ich dir folgendes kopiert:
Liegt Verzug vor, „so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen“ (§ 280 BGB). Was bedeutet dies konkret?
Gläubiger versuchen natürlich, schlicht alle (Inkasso-) Kosten, die mit dem Forderungseinzug verbunden sind, als zu erstattenen Verzugsschaden geltend zu machen. Dies ist aber nicht zulässig. Der Gläubiger ist nach § 254 Absatz 2 BGB verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten (sog. „Schadensminderungspflicht“). Daher gibt es wichtige Einschränkungen, von denen hier einige dargestellt werden. Die Details sind leider aber rechtlich sehr umstritten:
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Die Höhe der geltend gemachten Kosten dürfen die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen (siehe oben Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes). Inkassokosten dürfen nicht höher sein als die Kosten, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit ausgelöst hätte.
Zu den Rechtsanwaltskosten siehe die Übersicht RechtsanwaltsgebührenAn dieser Stelle nur soviel: Die standardisierten, massenhaft versandten Mahnschreiben dürften nur die Mindestgebühr von 0,5 auslösen (vgl. Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 19.11.2010, 42 C 24/10). Bei Bagatellforderungen unter 300 Euro kann der Rechtsanwalt für die schlichten Mahnungen nur 15 Euro (mit Umsatzsteuer: 17,85 Euro) verlangen; mehr stehen daher auch dem Inkassounternehmen nicht zu. Und: Nicht jedes Schreiben löst eine neue Gebühr aus!
· § 4 Absatz 4 Satz 2 RDGEG)Seit Einführund des RDG dürfen Inkassounternehmen auch das gerichtliche Mahnverfahren beantragen (vgl. § 79 Absatz 2 Nr. 4 Zivilprozessordnungl). Die Kosten dazu sind nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Einführungsgesetz RDG (RDGEG) auf 25 Euro begrenzt.. Hinzu können 5 Euro Portopauschale und ggf. Umsatzsteuer kommen, also ingesamt 35,70 Euro.
Den Rest findest du unter
Hey, vielen Dank! Weißt du zufällig auch, was wäre, wenn ich das Geld schon gestern überwiesen hätte? Die E-Mail kam heute. Wäre ich dann auch verpflichtet die Mahnkosten zu zahlen?
Die eMails sind doch sowieso alle im Spam-Filter gelandet, so what... Überweise einfach rund 60€ an Paypal (Verwendungszwekc ergänzen "HF und Zinsen und Rücklastschrift" und sobald KSP aufgeht, dass du gezahlt hast und wenn sie dir einen Brief schicken, einfach einen Dreizeiler hinterher an diesen Laden: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Die Kosten sind bereits entstanden! Die musst du auch zahlen. Ob sie wirklich alle rechtmäßig sind kannst du entweder selbst prüfen wenn du dich in diesem Bereich auskennst oder du gehst mit dem Schreiben zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe. Am einfachsten ist es aber die Gesamtsumme sofort zu bezahlen. Natürlich kannst du auch beim Inkassobüro anrufen und fragen ob man dir ein paar Euro entgegenkommen kann, wenn du sofort überweist.
Alles in allem: Man kann doch nicht für 55,- Euro Essen bestellen, wenn man ahnt, dass das Geld auf dem Konto dafür nicht reicht und sich dann überlegen die Rechnung erst nach über 2 Monaten bezahlen zu wollen. Wie hast du dir das gedacht? Wenn das alle so machen, dann können die, die dir das Essen geliefert haben, irgendwann ihre Kosten nicht mehr decken und müssen ggf. Mitarbeiter entlassen. Stelle dir mal vor du verkaufst etwas und sagst, dass es sofort bezahlt werden muss und der Typ meint, dass er es erst in über 2 Monaten zahlen kann. Fändest du das lustig? Ich nicht!
Fändest du das lustig? Ich nicht!
Egal ob man das lustig findet oder nicht. Schuldner sind trotzdem kein Freiwild und können völlig jenseits der Gesetze und Schadensminderungspflicht geschröpft werden. Das ist nämlich auch nicht lustig.
Deshalb schrieb ich ja, dass er sich informieren kann, ob alle Kosten wirklich 100% korrekt sind. Das können wir hier sicher nicht.
Du hast zu lange gewartet, deshalb hatte paypal das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Du bist für den Verzug verantwortlich, deshalb hast du auch die Gebühren der Beauftragung zu tragen. Tja, da ist Freie Wirtschaft. Ich hab damals gleich mit paypal geredet, und es dann auch gleich abgestottert. Da gings.
Paypal hat AGBs, in denne Kosten für eine Mahnung verankert sind. Die AGBs hast Du akzeptiert. Hast Du eine Mahnung veranlasst, mußt Du auch die hohen Gebühren bezahlen.
AGB sind hier vollkommen egal. Der BGH hat schon mehrfach geurteilt, dass pauschale Schadensersatzforderungen in AGB oder Preislisten nichtig sind. Strafgebühren dürfen auch nicht gefordert werden. Die 20€ außergerichtliche Kosten sind vollkommener Unfug. Ersatzfähig wären bestenfalls Briefporto, also maximal 1,50€ je Brief... Paypal schickt aber keine Briefe sondern bestenfalls eMails...
Darüber hinaus Rücklastschriftgebühren, welche maximal 5€ sind.
Die Anwaltskosten wären nach RVG begründbar, sind aber auch überzogen. Für das, was KSP macht, wären bestenfalls Kosten für ein Schreiben einfacher Art (mit Auslagen 16,20€) gerechtfertigt.
http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/was-machen-inkassobueros-neu.html