Anmeldung bei der Fahrschule. Rechnung bekommen
Hallo ich habe mich bei einer Fahrschule angemeldet, ich war am tag der anmeldung da und dann nie wieder, Meine eltern haben mir es nicht erlaubt und sie haben nichts unterschrieben. Als ich darauf sagte das ich nicht mehr kommen werde habe ich eine rechnung bekommen im wert von 300 euro. Ich habe es zwar unterschrieben aber alleine kann ich es mir nicht leisten und bin 16 jahre alt. Muss ich das Geld bezahlen und was kann ich dagegen tun ? Danke und bitte nur antworten bei sicherin antworten. :)
7 Antworten
Du bist beschränkt geschäftsfähig. Das heißt das dein Vertrag in der Fahrschule schwebend wirksam ist und erst dann voll wirksam ist, wenn deine Eltern dem zustimmen. Nimm deine Eltern mit zur Fahrschule. Die sollen sagen, dass diese nicht mit dem Vertrag einverstanden sind und die Fahrschule muss diesen dann sofort ungültig machen lassen. Demnach kann es auch sein, dass die Fahrschule sich strafbar gemacht hat.
Der Vertrag ist nicht wirksam geworden, vgl. §§ 106-110 BGB. Auch ein bereicherungsrechtlicher oder deliktischer Anspruch der Fahrschule kommt nicht in Betracht. Du musst nichts bezahlen.
Oft wird bei Fahrschulen ein Grundbetrag für die Theorie Unterrichtseinheiten fällig. Hast du den schonmal versucht mit der Fahrschule zu reden? Mit 16 Jahren bist du grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig und kannst wirksam Verträge abschließen wenn du das Geld dafür besitzt. Hier der sog. "Taschengeldparagraph §110 BGB" (einfach googeln 110 BGB)
Frag doch einfach mal nett bei der Fahrschule ob du es nicht einfach nächstes Jahr oder so bei ihnen machen kannst. Falls sie sich weigern kommst du aus der Forderung vermutlich aber auch raus.
Ja das meinte ich mit "das Geld dafür besitzt", habe mich undeutlich ausgedrückt, sorry.
Ich wollte mehr darauf hinaus statt gleich mit Paragraphen in der Fahrschule um sich zu werfen erstmal nett zu fragen.
Sicherlich der pragmatischere Weg ;)
Du kannst der Fahrschule sagen, dass deine Eltern nicht zustimmen, dann wird der Vertrag den du unterschrieben hast ungültig, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Die 300 Euro müssten die Kosten für den Theorieunterricht sein, die werden im vorraus bezahlt.
beschränkt geschäftsfähig
heißt aber auch, das er Geschäfte machen darf (§ 36 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Ob jetzt der genannte Vertrag auch dazu gehört weiß ich nicht.
Was hat das SGB damit zu tun?
Beschränkt geschäftsfähig heißt, dass man Verträge schließen darf aber die Eltern dürfen wenn sie dagegen sind den Vertrag beanstanden und dadurch wird er ungültig. Da die 300 Euro nicht unter Taschengeld fallen darf ein Minderjähriger den Vertrag nicht ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten unterschreiben (also schon Unterschreiben ist aber nicht rechtskräftig).
Beschränkt geschäftsfähig heißt, dass man rechtlich nachteilige Geschäfte mit Einwilligung der Eltern schließen kann, § 107 BGB.
Eine Grenze eines "Taschengelds" gibt es nicht, auch keine feste Summen, eher ist es so, dass man grundsätzlich für alle rechtlich nachteiligen Geschäfte eine Einwilligung benötigt, bei Nichterbringung dieser trotz Nachfrage gilt sie als verweigert. Etwas anderes mag es sein, wenn die Leistung bereits mit eigenen Mitteln bewirkt wurde, § 110 BGB.
Nein ! deine Eltern sollen der Rechnung widersprechen. mit 16 Jahren bist du nur bedingt geschäftsfähig und somit ist der Vertrag schwebend unwirksam. LG Alex
Ein Vertrag wird gemäß §110 BGB erst wirksam, wenn der beschränkt geschäftsfähige seine Leistung bewirkt, also schon den vollen Betrag bezahlt hat.