Gerichtsvollzieher Rechtsanwalt oder Gläubiger mit wem am günstigsten einigen?
Hallo
ist mir ein wenig peinlich eigentlich bezahle ich immer meine Rechnungen! Aber in letzter Zeit waren leider so viele ungeplante Rechnungen das ich eine immer nach hinten geschoben habe..
Und heute kam dann Post von Gerichtsvollzieher eigentlich auch gut für mich jetzt ist nach hinten schieben keine altanative mehr..
das Problem ist das ich den Betrag nicht auf einmal begleichen kann und in Raten bezahlen möchte. Die Frage ist jetzt mit wem einigt man sich am kostengünstigsten oder macht das kein Unterschied?.
Ich könnte mich versuchen mir den Gläubiger zu einigen aber der wird sagen wir haben den Fall abgegeben!..jetzt wäre der Rechtsanwalt und der Gerichtsvollzieher..
Natürlich wollen beide verdienen wenn ich auf Ratenzahlung zahle :/.. was wäre die bessere Variante?
bitte keine Standpauken! Ich weiß was hier schief gelaufen ist ;).. und ich weiß auch wer stsndpauken gibt ist in Wirklichkeit noch schlimmer :D..
danke für ernstgemeinte Hilfe :)..
liebe Grüße
5 Antworten
Der Anwalt hat seinen Job gemacht und den Titel erwirkt - der ist da jetzt raus.
Dein aktueller Ansprechpartner ist der Gerichtsvollzieher. Ruf den gleich Montag morgens an und vereinbare einen Termin - am besten in seinem Büro. Je weniger der arbeiten muss, umso geringer fallen die weiteren Zusatzkosten aus.
Eine Zahlung in bis zu 6 Monatsraten ist in der Regel unproblematisch und kostet nur wenige Euro an Zinsen. Ob mehr geht ist Verhandlungssache. Die Vereinbarung solltest du dann unbedingt einhalten.
Falls du insgesamt überschuldet bist, macht eine Ratenvereinbarung evtl. keinen Sinn. Dann wäre eine Schuldnerberatung zu empfehlen.
Wenn du unsicher bist, kannst du auch hier anonym die Gesamtsituation mit Zahlen darstellen. Je nach Vollständigkeit der Infos wirst du kompetente Ratschläge bekommen.
Nein überschuldet bin ich nicht.. aber das Leben kann auch manchmal eine bitch sein in Thema Finanzen und wer kennt es nicht? Wenn dann kommt alles auf einmal :)..da der Gerichtsvollzieher nur Donnerstag sprechtag hat wie ich gesehen habe :o.. werde ich morgen gleich ein Brief fertig machen der erreicht ihn wohl früher..
danke für die Antwort :)
Das klärst du am besten mit dem Gerichtsvollzieher. Der kann dann mit den Gläubigern verhandeln
Der GV ist nicht neutral, sondern arbeitet im Auftrag des Gläubigers. Ziel ist die möglichst zügige aber auch sichere Zahlung der kompletten Schuld. Dabei ist es meist zielführender eine realistische Einigung zu finden, als schwer verwertbaren Kram zu pfänden (falls überhaft vorhanden) oder gar eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen.
Ein Gerichtsvollzieher arbeitet nicht für den Gläubiger, er verhilft dem Gläubiger seine Rechte Gültig zu machen. Gerichtsvollzieher unterstehen dem Gesetz demnach den Gerichten, was das Wort Gerichtsvollzieher aussagt. :)
Danke für die Präzisierung :)
Hallo Mexxy,
der Gerichtsvollzieher wurde mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Er ist Dein Ansprechpartner. Eine Ratenzahlung ("gütliche Einigung") ist aufgrund § 802 b ZPO möglich, sofern der Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht a priori ausgeschlossen hat oder ihr unmittelbar nach deren Vereinbarung mit dem GV nicht widerspricht. Die Rückzahlungsdauer soll demnach 12 Monate nicht überschreiten. Vereinbarungen bis einschließlich 12 Monate werden in der Regel ohne weiteres vom GV akzeptiert, wobei er üblicherweise einen Sofortanzahlung vereinnahmt.
Beste Grüße
itasca
Beim Gerichtsvollzieher kannst du nur 6 Monate raten zahlen, dann muss es abgezahlt sein.
der Gläuber wird es wohl nicht mehr können (da hab ich keinen Plan von)
Anwalt, ginge, wird aber sicher teuer, der will schließlich auch bezahlt werden.
ich bin bei meiner Rechnung auf 11 Monate gekommen :/..aber das ist sicher das die nur 6 Monate können?
oh nein, ich hatte scheinbar veraltete informationen
• Der früher 6-monatige Ratenzahlungszeitraum wurde auf einen 12-monatigen Zeitraum ausgedehnt
Idee: Die gütliche Einigung stand bei der Änderung der ZPO von eid. Versicherung zur „neuen Vermögensaukunft“ im Vordergrund
• aber: Grundsätzlich muss der Gläubiger einer solchen Stundungsbewilligung zustimmen. Dieses Einverständnis wird jedoch nach § 802 Abs. 2 S. 1 ZPO n. F. gesetzlich vermutet, wenn der entsprechende Gläubiger nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er mit dem Abschluss einer Zahlungsvereinbarung nicht einverstanden ist.
Gesetzliche Grundlage: § 802b Zivilprozessordnung (ZPO)
Das einfachste ist mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Sozusagen ist der Gerichtsvollzieher sozusagen neutral und versucht sich auch gütig für meine Kasse zu einigen?