Wann verjähren schulden Berufsgenossenschaft aus 1993
Ich war bis 1993 selbstständig. Die Berufsgenossenschaft verlangt von mir noch für Beiträge 1993. Inzwischen sind 20 Jahre vergangen, ordentlich Zinsen wurden draufgerechnet. Wie lange kann die BG diese Beiträge noch einfordern, oder ist inzwischen eine Verjährung eingetreten? Nun hat die BG meinen Lohn gepfändet.
3 Antworten
Wenn Du die Beträge vorsätzlich nicht gezahlt hast, verjähren sie nach 30 Jahren. Zitat: Wann verjähren Ansprüche der Berufsgenossenschaft? Die Ansprüche verjähren gem § 25 Abs. 1 SGB IV in 4 Jahrenn nach Ablauf des Kalenderjahres in dem sie fällig geworden sind; bei Vorsatz in 30 Jahren. Quelle: http://www.dehoga.org/mdm.nsf/55f38ee9344fe5dc41256cf70054ce80/f2fdb3a58daef433c12562c800418852/$FILE/Berufsgenossenschaft++Merkblatt+280508.pdf
Hallöchen,
die BG wird nach den normalen, nicht erfüllten, Mahnungen einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt haben. Dieser wird von den zuständigen Zollämtern durch geführt. Dieser Titel hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Diese Frist wird mit jedem erneuten Vollstreckungs Versuch unterbrochen.
Du kannst nur versuchen eine gütliche und einvernehmliche Einigung, durch Vergleich, mit der BG zu erreichen. Der Ausgang ist aber ungewiss weil es eine öffentlich rechtliche Forderung ist. Die sitzen halt am längeren Hebel. Vollstreckungsversuche erzeugen neue Gebühren. Die werden auf die urprüngliche Schuld aufgeschlagen.
Jeder Gläubiger hat die Möglichkeit Dich, wenn es sein muß bis zum Friedhof, zu verfolgen.
Grüße
... und darüber hinaus
30 Jahre lang