Elite Inkasso Dortmund seriös oder reine Abzocke?
Seit gegrüßt,
im Oktober letzten Jahres bin ich ins Fitnessstudio eingetreten. Die Kette nennt sich All Inclusive Fitness. Kostet monatlich 19,90€ und war eigentlich ein recht verlockendes Angebot, zumindest bis sich heute in einem Briefkasten eine böse Überraschung befand. Da mein Vater die Beiträge für mich übernehmen wollte, hatte ich damals nur den Vertrag persönlich unterzeichnet und daraufhin meine Kundennummer und meine Fitnesskarte bekommen. Man sagte mir, ich bekäme per Post noch ein gesondertes Formular, in dem mein Vater einfach seine Bankdaten eintragen solle.
Das Formular bekam ich auch ca. 2 Wochen nach der Anmeldung. Ich muss mir eingestehen, dass ich den Zettel absolut vergessen habe und er irgendwann auch abhanden gekommen war. Ich war dann immer regelmäßig beim Fitness, ich wurde aber nie darauf hingewiesen das noch die Bankdaten fehlen. Desweiteren habe ich auch keine Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Rechnungen per Post bekommen. Bis heute, da flatterte mir ein Brief von dem sog. Elite Inkasso Unternehmen in Dortmund ins Haus. Angeblich beauftragt von der All Inclusive Bielefeld GmbH, die offenen Forderungen einzutreiben.
Aber jetzt der Hammer! Die Forderung:
Mitgliedsbeiträge inkl. Restlaufzeit - 597,35€ Zinsen - 6,02€ Grundvergütung / Auslagenpauschale - 124,00€
Gesamte Forderung - 727,37€
Einfach so. Ohne vorherige Zahlungserinnerung, Mahnungen oder Rechnungen. Zumal wenn ich das grob Überschlage komme ich bei 19,90€ / Monat bei einem 24 Monatigen Vertrag auf ~ 480€ und nicht auf 597,35€. Ist das üblich das direkt die Zahlung für eine komplette Vertragslaufzeit auf einmal gefordert werden? Ich finde das ganze sehr merkwürdig.
Auf der nächsten Seite des Inkasso Schreibens finde ich einen Antwortzettel in dem ich eine Ratenzahlung vereinbaren oder mich zu einem Beratungsgespräch anmelden kann.
Natürlich ist das hier keine verbindliche Rechtsauskunft und ich werde mich morgen auch mit dem Chef meines Fitnessstudios persönlich unterhalten. Vielleicht haben die gar kein Inkasso Unternehmen beauftragt. Jedenfalls war ich schon ziemlich eingeschüchtert als ich diesen Brief laß.
Liebe Grüße icebabe91
8 Antworten
AI Fitness ignoriert vorsätzlich Kündigungen, die mit der normalen Post eingehen, teilweise auch per Einschreiben.
Der Zweck ist: Gewinnmaximierung für Elite Inkasso, Dortmund und RA Gregor Herter, selbe Adresse.
Beide erheben überzogene Gebührensätze und bedrohen ihre "Kunden" (Schuldner).
RA Herter war auch Geschäftsführer von Elite Inkasso, vorher zusammen in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Niels Neugebauer. Dieser wiederum hat den AI Fitness Komplex gegründet und hat zusammen mit RA Herter das Abzock-Spiel, das seit Jahren getrieben wird, gegründet.
Es sollten sich noch mehr Geschädigte zusammentun, um dem ein Ende zu bereiten.
Hilfreich: schaut euch mal https://www.vzhh.de/sites/default/files/medien/166/dokumente/16-12-15_Verbraucherzentralen_Inkassokosten-im-Visier.pdf
an.
AI Fitness verstößt seit Jahren fortgesetzt und vorsätzlich gegen §254 BGB Absatz 2.
Am besten ist es, mit AI Fitness gar keinen Vertrag abzuschließen, dann hat man den Ärger auch nicht.
Ich hatte vergessen zu erwähnen das der Brief in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster zugestellt wurde. (Wie man das von Bußgeldbescheiden kennt). Allerdings mit ganz normaler 70 Cent Briefmarke, also kein Einschreiben. Werden solche Inkasso Briefe nicht eigentlich, wegen den Fristen, gerade deshalb als Einschreiben verschickt?
Inkassos sind keine Behörden. Selbst wenn die etwas per Einschreiben schicken, ändert das rechtlich gesehen gar nichts. Sie können halt nachweisen, einen Brief geschickt zu haben, ein normaler Brief geht halt eventuell mal verloren. Das war es aber auch schon.
Solche Briefe werden ggf. per Einschreiben verschickt, weil eventuelle Nachweise erbracht werden müssen, dass z.B. der Kunde effektiv gemahnt wurde.
Die ersten Briefe kommen auf normalem Weg.
Man muss erst mal wissen ob die Mitgliedschaft für 1 oder 2 Jahre ist.
Bei zwei Jahren ist der Betrag noch in Ordnung bei einem Jahr doch wohl überhöht.
Rede mit dem Betreiber des Fintnesscenters und kläre das mit den Bankdaten, nur der Betreiber kann das Inkassounternehmen zurückpfeifen.
Wenn der Betreiber allerdings nicht bereit ist zu reden, dann musst Du mit dem Inkassounternehmen reden.
Bei vielen Inkassounternehmen sind die Forderungen überhöht.
Die Rechtssprechung setzt hier maximal 50% an (AG Bad Urach, Urteil vom 29. November 2013, Az. 1 C 440/13)
Danke mepeisen für den Hinweis, bei einem Fitnesstudio kann man eventuell mehr als 50% ansetzen.
Die Rechtssprechung setzt hier maximal 50% an (AG Bad Urach, Urteil vom 29. November 2013, Az. 1 C 440/13)
Das Urteil eines kleinen Gerichts und ein anderes Gericht kann anders entscheiden.
Zudem muss erst eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Steht wo?
Meine Tochter musste den vollen Jahresbetrag zahlen und nicht nur 50%.
2 Daumen runter,wofür?
Das ist so lächerlich. -:-
Bei zwei Jahren ist der Betrag noch in Ordnung bei einem Jahr doch wohl überhöht.
24 mal 19,90 macht in meinem Taschenrechner 477,60€ und keine 590€. Das sind also MINDESTENS 120€ zu viel.
24 mal 19,90 macht in meinem Taschenrechner 477,60€ und keine 590€. Das sind also MINDESTENS 120€ zu viel.
Ach ja?
Zinsen und das Beauftragen des Inkassodienstes usw. hast Du wohl vergessen.
Es hätte sogar mehr sein können, z.B. jeder Besuch eines Gerichtsvollziehers kostet Geld und der kann mehrmals im Jahr kommen.
Bitte erst überlegen und dann kommentieren. :-)
Zinsen und das Beauftragen des Inkassodienstes usw. hast Du wohl vergessen.
Zinsen sind bei Geschäften mit Verbrauchern 5% über Basiszinssatz und sind taggenau zu rechnen.
Die Inkassokosten sind Kosten des Auftraggebers, nicht des Schuldners.
Es hätte sogar mehr sein können, z.B. jeder Besuch eines Gerichtsvollziehers kostet Geld und der kann mehrmals im Jahr kommen.
Zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens: §§ 688 ff ZPO.
Ohne einen rechskräftigen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil darf ein Gerichtsvollzieher nicht tätig werden, sonst macht er sich strafbar, da das Grundrecht auf Eigentum unverletzlich ist.
Das mit dem Gerichtsvollzieher war nur als Beispiel genannt; das halt die Kosten schnell sehr hoch gehen können.
Oftmals liegt ein Mahnbescheid oder Titel vor , wenn man von einem Inkassounternehmen kontaktiert wird.
Wer weiß ob der Fragesteller alle Infos gegeben.
Bei einem Laufzeitvertrag mit monatlicher Fälligkeit kann der Gläubiger immer nur die laufenden bzw. aufgelaufenen Zahlungen einfordern. Zukünftige Forderungen kann der Gläubiger nicht einfordern, da diese noch nicht fällig sind.
Weiter wäre zu prüfen, ob du bereits im Zahlungsverzug bist. Anhand der üblichen Bedingungen und der Tatsache, dass noch nicht gemahnt wurde, würde ich das verneinen. Es wäre aber in jedem Fall zu prüfen. Zahlungsverzug wäre die Grundvoraussetzung für die Forderung von Verzugsschäden. Darunter fallen auch die Inkassokosten. Ich halte diese für nicht berechtigt.
Ich würde dir hier raten, die fälligen Beiträge ohne Inkassogebühren möglichst umgehend direkt an deinen Vertragspartner (nicht an das Inkasso-Unternehmen) nachzuzahlen und für die weiteren Beiträge einen Dauerauftrag einzurichten. Damit entziehst du dem Gläubiger die Fälligkeit der Hauptforderung, auf der schliesslich alles aufbaut.
Inkasso-Unternehmen wissen, dass sie meist ziemlich schlechte Karten haben. Wird die Hauptforderung bedient, geben sie meist Ruhe.
Ganz wichtig, damit dein Beitrag auch stimmt, wäre folgende Frage: Wurde dem TE bereits fristlos gekündigt? Wenn nicht, hast du Recht. Wenn ja (darauf deutet die Wortwahl des Inkassos hin), kommt man mit dem einfachen Bezahlen der offenen Beträge und dem sturen Weiternutzen und Bezahlen per Dauerauftrag nicht mehr hin.
Aus dem Inkasso Schreiben geht keine außerordentliche Kündigung hervor. Auch per Post habe ich keine schriftliche Kündigung von meinem Fitnessstudio erhalten.
In dem Inkasso Schreiben steht wie folgt:
Sehr geehrter Herr xxx,
die Firma A.I. Fitness GmbH Bielefeld, [Anschrift etc.], hat uns mit dem Einzug der noch offenen Forderungen bzgl. Ihrer Mitgliedsbeiträge inkl. Restlaufzeit beauftragt.
Wir fordern Sie hiermit auf, die nachstehend aufgeführte Forderung bis zum 15.03.2016 auf unser Konto [Kontonummer xxx] unter Angabe des Aktenzeichens auszugleichen.
Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzuges sind Sie gem. §§ 280 Abs. 2, 286, 288 BGB zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet. Sollten Sie zum Ausgleich der Gesamtforderung nicht in der Lage sein, stehen wir Ihnen unter 0231/950xxxxxx sowie im Schuldner-Service unter [Webadresse xxx] für die Vereinbarung von Ratenzahlungen zur Verfügung.
Ist das eigentlich üblich das man eine Ratenzahlung angeboten bekommt? Und zweitens, meiner Meinung nach geht hieraus keine Kündigung seitens des Fitnessstudios hervor. Oder irre ich?
Was den Verzug angeht und ob ich in Verzug geraten bin, habe ich gerade eine Antwort unter den Post von n3kn2dhr geschrieben.
Diese Forderung ist definitiv übertrieben.
Zunächst sollte man mal prüfen, ob überhaupt Verzug vorliegt. Verzug ist Voraussetzung, dass überhaupt Schadenersatz gefordert werden kann. Dazu schaust du bitte in deinen Vertrag. Ist dort die Fälligkeit der Zahlungen kalendarisch bestimmt (z.B. zahlbar bis zum dritten Werktag des Monats o.ä.), dann würdest du dich mit den zurückliegenden Beiträgen in Verzug befinden. (§286 BGB)
Dass in dem Schreiben jedoch noch Beiträge bis zum Ende der Laufzeit gefordert werden, ist definitiv nicht rechtens. Hierfür bedarf es zunächst einer fristlosen Kündigung durch das Studio. Diese wurde offenbar nicht ausgesprochen. Selbst wenn diese ausgesprochen wird, dürfen maximal 50% der ausstehenden Beiträge als Schadenersatz gefordert werden.
Zu den Inkassogebühren: Diese würde ich mit Verweis auf §254 BGB zurückweisen. Die Einschaltung des Inkassos ohne vorherige Kontaktaufnahme durch den Gläubiger ist nie zweckmäßig. Zudem darf man bei einer Fitnesstudiokette davon ausgehen, dass es sich ume in geschäftserfahrenes Unternehmen handelt, welches keinerlei Hilfe eines Inkassobüros braucht.
Fazit: Zahle die rückständigen Gebühren (Oktober-Februar) direkt an das Fitnessstudio (Verwendungszweck: nur Hauptforderung, packe 5,- pauschal als Schadenersatz für Zinsen und Porto drauf) und erteile für die restliche Laufzeit das Lastschriftmandat.
Selbst wenn diese ausgesprochen wird, dürfen maximal 50% der ausstehenden Beiträge als Schadenersatz gefordert werden.
Und das gilt erst mal für die Telekommunikationsbranche. Ob das bei Fittnesstudios auch so ist, kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Argumentation für die 50% ist ja, dass sich der Anbieter auch etwas einspart. Er darf aber nur den Schaden fordern, nicht noch Gewinne machen.
Wenn das Studio sich nichts einspart durch den Rauswurf, weil alles (Dusche etc.) extra kostet, dann dürfte man hier auch bei deutlich mehr als 50% liegen. Mir ist leider kein Urteil bekannt, wo die Höhe mal zur Sprache kam bei Fittnesstudios.
Das sollte man nur im Hinterkopf behalten.
Nein. Es dürfen defintiv nicht 100% der ausstehenden Beiträge gefordert werden. (vgl. BGH NJW 1989, 1669)
Die Rechtssprechung setzt hier maximal 50% an (AG Bad Urach, Urteil vom 29. November 2013, Az. 1 C 440/13)
Zudem muss erst eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Reden muss niemand mit Inkassobüros. Wenn überhaupt, dann schriftlich die Forderung zurückweisen.