MPU erst 8 Jahre nach Delikt von Führerscheinstelle angeordnet
Hallo, nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an. Jemand wird 2006 auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten, weil er/sie Schlangenlinien fährt. Die Polizei misst eine BAK von 1,7 Promille. In der darauf folgenden Verhandlung werden zwar 30 Tagessätze als Strafe festgelegt, aber kein Fahrverbot ausgesprochen und auch die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Nun vergehen über acht Jahre und Sohn/Tochter der betreffenden Person möchte mit 17 den Führerschein machen und die Eltern beantragen demzufolge das begleitete Fahren. Die Führerscheinstelle überprüft die Anträge und stellt nun fest, dass Person X vor acht Jahren betrunken Fahrrad gefahren ist und ordent nun eine MPU an. Auf telefonische Nachfrage äußert die Führerscheinstelle, dass sie damals wohl nicht informiert worden sei, jedenfalls sei die MPU damals versäumt worden. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann nach so langer Zeit eine MPU angeordnet werden? Seitdem gibt es keine Auffälligkeiten benannter Person im Straßenverkehr. Hätte die Eintragung, da kein Fahrverbot ausgesprochen wurde und auch der Fühererschein nicht entzogen wurde, nicht schon nach fünf Jahren gelöscht werden müssen, statt erst nach 10 Jahren? Gibt es die Chance, die 400 Euro für eine MPU zu sparen und geleichzeitig natürlich die Fahrerlaubnis zu behalten? Bitte nur bei wirklicher Sachkenntnis antworten - und auch bitte nur auf die juristischen Aspekte des Sachverhalts.
6 Antworten
Ja, am besten einen Anwalt oder im MPU-Forum die Frage stellen.
Die FSS kann jederzeit, wenn sie berechtigte Bedenken hat, eine MPU anordnen.
Der Eintrag bei Alkoholdelikten bleibt 10 Jahre in der Akte, vor kurzem habe ich hier gelesen (aber nicht überprüft) es wären jetzt sogar 15 Jahre.
Wie gesagt, im Forum Sitzen Fachleute, die sich jeden Tag damit beschäftigen und es ist umsonst, oder Anwalt kontaktieren.
es wären jetzt sogar 15 Jahre.
nö, nur bei Entzug sind es 15 Jahre
Wie gesagt, im Forum Sitzen Fachleute, die sich jeden Tag damit beschäftigen
..... und die auch ab und zu hier was schreiben:-)
Hallo,
ich muss dich leider enttäuschen - die Anordnung ist nach wie vor vollkommen legitim.
"Ab dem sechsten Jahr nach dem Führerscheinentzug eine zehnjährige MPU-Verjährungsfrist zu laufen beginnt, wenn es in den ersten fünf Jahren keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gab."
Das ist falsch. Es muss nicht zwingend der Führerschein entzogen werden.
Sofern Zweifel an die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Zweifel müssen nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis / des Führerscheins begründet werden.
Ebenso können Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Fahren stehen, erhebliche Zweifel bringen. Andere Beispiele wären ein Fahranfänger bekommt monatlich 5 Tickets - auch hier können erhebliche Zweifel entstehen, wobei die Begründung an sich nicht zum Verlust des Führerscheins oder gar der Fahrerlaubnis führt.
Führerschein wurde nicht entzogen
Rechtsanwalt fragen! nach meinem Wissen (Ich bin aber kein Anwalt oder so) ist die Sache verjährt und hätte überdies längst gelöscht werden müssen!
DAS IM LINK bezieht sich aber nur auf eine MPU nach Führerscheinentzug!!!! Das liegt bei dir nicht vor.
Aber wie gesagt: Da ist ein Fall für eine Rechtsanwalt.
Da ist ein Fall für eine Rechtsanwalt.
nö, kein Anwalt der Welt kann gegen eine MPU-Anordnung was machen, warum kannst du in meiner Antwort nachschauen
Nach meiner Ansicht fehlt aber die Grundlage für die MPU, da kein Führerschein entzogen wurde!!!! Und eine Erstberatung kostet nicht allzu viel!
um eine MPU anzuordnen bedarf es keinen Entzug der Fahrerlaubnis.
die Grundlage der MPU steht in meiner Antwort
Die MPU wird nie vom Gericht gefordert, sondern immer von der Verwaltungsbehörde / Führerscheinstelle. Das Gericht hat keinen Einfluß darauf, ob eine MPU angefordert wird oder nicht.
Auch wenn kein Führerscheinentzug vorlag, kein Fahrverbot gegeben wurde: Ein entsprechender Eintrag in die "Personalakte" erfolgte auf jeden Fall.
Meines Wissen endet die Verjährung bei solchen Fällen nach 10 Jahren. Wenn jetzt nach acht Jahren ein Führerschein beantragt wird, liegt es durchaus im Ermessen der Verwaltungsbehörde, eine MPU anzufordern.
Insoweit ist alles korrekt verlaufen, um die MPU wird der Antragsteller wohl nicht herum kommen.
und was für einen sinn hätte es wenn jemand,na sagen wir jetzt krass "gaga" jahrelang durch die Welt fährt? Das wäre ja fast so als wenn ich heute abend betrunken angehalten würde und in 8-10 jahren erst den Lappen abgeben muss.
Ich kenne die Hintergründe nicht, warum auf Fahrverbot / Führerscheinentzug verzichtet wurde. Da müßte ein Anwalt mal Akteneinsicht beantragen - alles Andere führt nur zu Spekulationen, die nichts bringen.
und was für einen sinn hätte es
einen Trunkenheitsfahrer aus dem Verkehr zu ziehen!
lieber spät als nie!
Ich kenne die Hintergründe nicht, warum auf Fahrverbot / Führerscheinentzug verzichtet wurde. Da müßte ein Anwalt mal Akteneinsicht beantragen
In welche Akte willst Du denn nach einem rechtskräftigen Urteilsspruch noch Einsicht nehmen?
Na ja, eine andere Antwort von ginatilan habe ich nicht erwartet! Ist schon in Ordnung! Welchen Sinn soll eine MPU nach 8 Jahren eigentlich noch haben (von der Pflicht zur Anordnung abgesehen)? Man kann alles übertreiben und bei ginatilan kommt in mir der Verdacht auf, daß es sich um einen Verwaltungshengst (Sesselpf....) handelt!
Entschuldigung,aber dieses Geschehen erscheint mir echt abgefahren. Wenn,dann ist alles verjährt und keiner kann belangt werden. Bestimmt nicht nach so langer Zeit. Das ist echt zum lachen. Ich würde nicht darauf eingehen und einen anwalt einschalten(Rechtschutz?)........
abgefahren oder nicht, egal
ist Gesetz
Bitte vor dem Antworten die Frage genau durchlesen. Es gab keinen Führerscheinentzug, insofern ist obiges Zitat nicht zutreffend...