Geblitzt mit Mietwagen bei einer Arbeitsfahrt - Wann ist es verjährt?
Ich hatte einen Mietwagen, dessen Wagen meine Arbeitsfirma für mich angemietet hatte. (Arbeitsstätte hat einen Mietwagen-Pool einer bekannten Mietwagenfirma, auf die sie zurückgreift). Ich wurde außerhalb der Ortschaft bei einer Dienstfahrt mit ca. 80 kmh bei erlaubten 50 kmh geblitzt. Nun sind bereits 3 Monate vergangen und weder meine Firma, noch ich, haben bisher ein Schreiben seitens einer Behörde bekommen. Ist es nun bereits verjährt? Ist es auch verjährt, wenn die Mietwagenfirma ein Anschreiben bekommen haben sollte, aber noch nicht an meine Firma oder an mich weitergeleitet wurde?
5 Antworten
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.
Wenn es der Bußgeldbehörde bis dahin nicht gelingt Dich als Fahrer ausfindig zu machen und gegen Dich persönlich Maßnahmen zu ergreifen tritt Verjährung ein.
Da bis jetzt nicht einmal Deine Firma angeschrieben wurde um den Fahrer zu benennen kannst du mit Sicherheit davon ausgehen das die Sache verjährt ist.
Vielen Dank
Hatte offenbar großes Glück. Hatte eindeutig geblitzt.
Frist wäre dann heute abgelaufen.
Das Problem bei den ganzen fristen ist es , das du nicht weißt ob eine Unterbrechende Maßnahme schon eingeleitet wurde .
Kleines Beispiel :
Tattag 01.01.17
Der Beamte vermerkt in seiner EDV das an dich als beschuldigtem ein Anhörungsbogen verschickt werden soll und das am 31.03.17
Den Bußgeldbescheid erlässt er gegen dich als Fahrer am 29.06.17.
Somit wäre der Bußgeldbescheid rechtmäßig erlassen .
Ob du einen Anhörungsbogen letztendlich bekommst oder nicht ist irrelevant.
In der Regel nach 3 Monaten.
Diese Frist gilt aber nicht zwangsweise, kann unterbrochen werden oder verlängert. Gerade in deinem Fall bzgl. des Mietwagens steckt für die ein höherer Aufwand dahinter. Also warte noch ein wenig ab.
Hallo.
Die Verjährung tritt 3 Monaten nach der Tat in Kraft, die Nachricht muss dem Fahrer bis zu dem Zeitpunkt erfolgt sein.
Ausnahmen sind möglich.
die Verjährung wird durch den ersten Brief an den Halter bereits unterbrochen - Diese wird deine Firma als Mieter des Fahrzeugs bekannt geben, dann geht das Schreiben an deine Fa - diese wiederum gibt dich als Fahrer an - das dauert
die Verjährung wird durch den ersten Brief an den Halter bereits unterbrochen
Nein, nur an den Betroffenen - also an den Fahrer.