Geblitzt mit Mietwagen bei einer Arbeitsfahrt - Wann ist es verjährt?

5 Antworten

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.

Wenn es der Bußgeldbehörde bis dahin nicht gelingt Dich als Fahrer ausfindig zu machen und gegen Dich persönlich Maßnahmen zu ergreifen tritt Verjährung ein.

Da bis jetzt nicht einmal Deine Firma angeschrieben wurde um den Fahrer zu benennen kannst du mit Sicherheit davon ausgehen das die Sache verjährt ist.

Heinzel001 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 16:19

Vielen Dank

Hatte offenbar großes Glück. Hatte eindeutig geblitzt.
Frist wäre dann heute abgelaufen.

Das Problem bei den ganzen fristen ist es , das du nicht weißt ob eine Unterbrechende Maßnahme schon eingeleitet wurde .

Kleines Beispiel :

Tattag 01.01.17

Der Beamte vermerkt in seiner EDV das an dich als beschuldigtem ein Anhörungsbogen verschickt  werden soll und das am 31.03.17

Den Bußgeldbescheid erlässt er gegen dich als Fahrer am 29.06.17.

Somit wäre der Bußgeldbescheid rechtmäßig erlassen .

Ob du einen Anhörungsbogen letztendlich bekommst oder nicht ist irrelevant.  

In der Regel nach 3 Monaten.

Diese Frist gilt aber nicht zwangsweise, kann unterbrochen werden oder verlängert. Gerade in deinem Fall bzgl. des Mietwagens steckt für die ein höherer Aufwand dahinter. Also warte noch ein wenig ab.

Hallo.

Die Verjährung tritt 3 Monaten nach der Tat in Kraft, die Nachricht muss dem  Fahrer bis zu dem Zeitpunkt erfolgt sein.
Ausnahmen sind möglich.

die Verjährung wird durch den ersten Brief an den Halter bereits unterbrochen - Diese wird deine Firma als Mieter des Fahrzeugs bekannt geben, dann geht das Schreiben an deine Fa - diese wiederum gibt dich als Fahrer an - das dauert

Crack  26.02.2017, 15:39

die Verjährung wird durch den ersten Brief an den Halter bereits unterbrochen

Nein, nur an den Betroffenen - also an den Fahrer.