Rückforderung nach Diebstahl, kann man nach 5 Jahren noch haftbar gemacht werden?

7 Antworten

Ich glaube das nicht so recht mit den 30 Jahre.

Habe jetzt auch meine Anwältin angerufen und diese sagte mir sofort das es nur drei Jahre Verjährungsfrist gibt.

Ich bin schuldig des Diebstahls gesprochen worden, aber das war strafrechtlich!

Zivilrechtlich hat mich nie jemand verklagt oder sonstiges, also sind hier die drei Jahre um.

Ich weiss jetzt warum mein alter Arbeitgeber jetzt auf einmal einfällt das ich ihm noch etwas schulde, der Anwalt den er hat ist ein Anwalt für Insolvenz.

Also nehme ich mal an das mein EX-Chef pleite ist und der nun von überall versucht Geld zu bekommen

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre bei offenen Forderungen, also Rechnungen - aber nicht bei Straftaten.

In Deinem Fall geht es um eine rechtkräftig festgestellte Forderung und da beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre!

http://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/

Ruf deinen Anwalt an-wenn du keinen hast such dir einen

Ich denke wenn du vor Gericht zu einer Bewährung verurteilt wurdest,dann hast du wohl zugegeben das du geklaut hast-also wirst du auch den Schaden ersetzen müssen!

Weiß nicht ob  du  die Volle Summe zahlen mußt-aber du wirst Definitiv Geld an den zahlen müssen!! 

Was hast du geklaut das du 40tausend zahlen musst??!!

30 Jahre! Solange beträgt die Verjährungsfrist. Es ist ja rechtsmäßig festgestellt worden und deine Verurteilung hat ja nicht den Schaden deines Arbeitgebers ersetzt. Den fordert er nun ein.




StefanScholz 
Beitragsersteller
 01.02.2017, 09:55

Aber auch im Zivilrecht?

lindgren  01.02.2017, 10:06
@StefanScholz

Kläre das am besten mit einem Anwalt.

Das müsste über Herausgabeanspruch für Eigentum laufen, das wären dann 30 Jahre Verjährung.