Verjährung von nicht titulierten Forderungen (Mobilfunkvertrag)?
Hey ihr lieben,
also folgende Situation:
ihr habt Schulden aus einem Handyvertrag. (Nicht meine Schuld, Fehler des Mitarbeiters, darauf gehe ich NICHT weiter ein). In diesem Fall ist BASE (jetzt o2) der Gläubiger. Die Forderung ist nicht tituliert, ich weiß nicht mal wie hoch der Betrag ist. Die Summer wurde weder angemahnt, noch durch ein Inkassounternehmen versucht einzutreiben.
Frage ist jetzt, wie erfahre ich wann die Angelegenheit verjährt ?
Der Vertrag wurde meinerseits gekündigt zum 25.05.2016. Die letzte Zahlung ging allerdings noch im Jahr 2015 ein... das würde doch bedeuten das die Forderung Ende 2018 verjährt.. oder ? Denn der Schaden entstand ja schon 2015.
2 Antworten
Es kommt nicht auf deine Kündigung an, sondern darauf, wann die Schulden entstanden sind.
Wenn es beispielsweise Telefonate waren, die in 2015 stattgefunden haben, dann ist auch entsprechend 2015 das maßgebende Jahr für die Verjährung.
das würde doch bedeuten das die Forderung Ende 2018 verjährt.. oder ?
Wenn die Schuld 2015 entstand, dann ja.
Für die Beiträge zwischen 1.1.2016 und Kündigung 25.5.2016 gilt allerdings Ende 2019.
Entscheidend ist - glaube ich (!) - das Rechnungsdatum der letzten zugestellten Rechnung. Diese 3-Jahresfrist kennst Du ja scheinbar schon, meiner Meinung nach gilt die vom letzten Rechnungsdatum aus. Sonst gäbe es ja keinen fixen Zeitpunkt, ab dem Du von deren Forderung Kenntnis hast.