Ist eine Wertmarke in einer Diskothek rechtlich ein Gutschein?

2 Antworten

Da es keine rechtliche Definition für einen Gutschein gibt, ist es so ziemlich egal, ob die Wertmarke ein Gutschein ist oder nicht.

Die Rechtssprechung behandelt Gutscheine je nach Ausgestaltung als Wertpapier oder als Beweisurkunde.

Die Wertmarke gibt Dir beim Kauf das Recht, dass Dir der Veranstalter sie für den aufgedruckten Wert abnimmt oder wieder zurücktauscht.

Bei den "Gutscheinen" ist entschieden worden, dass Eintausch bzw. Rücktausch den üblichen Vorschriften für die Verjährung eines Anspruches unterliegen, und die Frist sind drei Jahre.

Selbiges gilt also auch für Deine Wertmarke.

Nein, Wertmarke ist Wertmake und Gutschein ist Gutschein. Steht auf der Wertmarke das Austellungsdatum?

hh2017 
Beitragsersteller
 19.12.2017, 17:15

Hi :) Vielen Dank für deine Antwort - kommt da noch mehr, als eine einfache These?

lewei90  19.12.2017, 17:21
@hh2017

Muss es nicht, denn die Aussage von Novos ist wohl so passend.