Verjährungsfristen in Spanien
Hey Leute,
kann mir jemand zufällig sagen wie es mit Verjährungen in Spanien abläuft? Ich hab da zwei Gebiete die mich interessiere: Diebstahl (500€) und Sachbeschädigung (300€). Welche Verjährung haben diese beiden Fälle, wenn bereits die Vorladung vor Gericht gegeben ist und welche Rechtsfolgen können eintretten für die nächste Zeit?
Vielen Danke schon im vorraus.
4 Antworten
Du solltest in den nächsten Jahren besser nicht nach Spanien fahren. Es kann schon passieren, dass Du kassiert und zwangsweise dem Gericht zugeführt wirst. P.S. Auch die Balearen und die Kanaren gehören zu Spanien. Du solltest auch bei der Wahl Deines Urlaubsortes Vorsicht walten lassen.
Du hast eine Vorladung vor ein spanisches Gericht bekommen? Ist dann nicht die Verjährung sowieso ausgesetzt, wenn die Sache schon gerichtsanhängig ist? Kannst du ein bischen mehr Info geben. Bist du in Spanien oder in Deutschland, z.b.?
Wenn du bei Gericht nicht auftauchst, ist ein internationaler Haftbefehl schon möglich. Und mal ehlich? Du willst nicht für die Folgen einstehen. Der Geschädigte soll auf seinen Kosten sitzten bleiben? Tolle Einstellung.
ja, klar.... wenn schon ein Gerichtstermin feststeht und du nicht erscheinst kann die Verhandlung auch ohne dich geführt werden, was aber meist zu deinem Nachteil wäre.
Ich bin doch in dem Fall sowieso der Blöde, egal ob ich hingehe oder nicht...
Werd dort wohl nen Brief hinschreiben das ich für solche Späße kein Geld und keine Zeit hab und das sie mir das Urteil doch bitte zuschicken sollen...
Rufe am besten mal die kostenlose Hotline der EU an . 0800 67891011 . Das Spanien ein EU- Land ist helfen die Dir sicher weiter.
Es gibt neuerdings ein EU- Abkommen in solchen Sachen... das bedeutet das du auch in Deutschland wegen den Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden kannst.
Wenn du eine gerichtliche Vorladung bekommen hast und du nicht hingehst wird gegen dich ein Haftbefehl angeordnet, dieser kann Europaweit ausgeweitet werden.
Sonst gilt mindestens 5 Jahre bis eine Straftat verjährt. Wie gesagt Minimum! Um so größer die Straftat um so länger die Verjährungsfrist.
Ja das hab ich nämlich auch schön gehört, aber es handelt sich in dem Fall ja um eine Kleinigkeit. Ich könnte mir vorstellen das allein Aufwand höher wäre als der Gesamtschaden. Schließlich mussten wir schon jeder 300€ Kaution zahlen damit wir überhaupt nach Deutschland ausreißen durften.
kommt immer auf den Richter an. Ich würde mich darauf nicht verlassen. Wenn es, wie du selber sagst, sich nur um eine Kleinigkeit handelt, würde ich zum Gerichtstermin gehen. So ersparst du dir unnötigen Ärger.
Du solltest dir einen Anwalt suchen der sich in solchen Sachen auskennt
Ja, Termin beim Anwalt steht schon.
Naja die Zeit und das Geld hab ich für solche Reisen nicht. Werd jetzt wohl erstmal schauen was mein Anwalt dazu sagt und dann mal weiter sehen.
das ist das beste was du machen kannst. Lass dich von einem Anwalt beraten. Du kannst die Sache dann bestimmt auch über die spanische Botschaft hier in Deutschland klären.
Also ich befinde mich momentan in Deutschland und hab ehrlich gesagt auch nicht das Geld dafür dort anzutanzen. Mir wurde iwie gesagt das ich das Urteil auch per Post bekommen kann, wenn ich nicht erscheinen kann, weißt Du da zufällig was?