Mieterhöhung Studentenwohnheim: Was sind meine Rechte?
Ich wohne in einem staatlich geförderten Studentenwohnheim. Vor kurzem wurde ich darüber informiert, dass sich meine Miete in ein paar Monaten erhöhen wird.
Auf der Webseite des Wohnheims ist noch die alte Miete aufgelistet.
In dem Schreiben wurde mir nur mitgeteilt dass mir in ein paar Monaten eine höhere Miete abgebucht wird. Mich sogesehen vor vollendete Tatsachen gesetzt.
Darf mein Vermieter das?
Was sind da meine Rechte? Kann ich verhandeln?
Habe ich außergewöhnliches Kündigungsrecht?
3 Antworten
Lass dir von der Verwaltung die AGB geben und prüfe dort die Ankündigung der Mieterhöhung, insbesondere das Recht einer außerordentlichen Kündigung in diesem Fall. Storniere ionzwischen die Einzugsermächtigung
Für Studentenwohnheime gelten viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.
Unter anderem die für Mieterhöhungen.
Das heißt der Vermieter kann die Miete ohne Beachtung der Rechtgrundlagen laut BGB erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in dem Fall nicht.
... so billig wirst du niemals wieder wohnen.
+ Du kannst ja Wohngeld beantragen.