Neue Haustür als grund für Mieterhöhung?
Hallo habe da mal eine Frage und Zwar bekommen wir eine neue Haustür und eine neue Klingelanlage mit Sprechfunktion Die alte Hauseingangstür ist 40+ Jahre alt und schon oft von einbrechern genutzt worden. Also nicht sicher. Nun die Frage gilt der einbau einer neuen Tür als Modernisierung oder nicht ? Oder zählt nur der einbau der Sprechanlage als Modernisierung.
Es Geht darum Sprechanlage einbauen ist nur ein Bruchteil der Kosten von der Tür und würde bei der Berechnung der mieterhöhung schon relevant sein
5 Antworten
Eine Modernisierung ist eine Modernisierung, wenn sie u. a. nachhaltig den Wohnwert erhöht. Der Ersatz einer maroden Hauseingangstür ist das nicht, sondern eine Instandsetzung zu Lasten des Vermieters.
Wird eine bisher nicht vorhandene Wechselsprechanlage installiert, ist das eine Modernisierung, deren Kosten im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung anteilig auf die Mieter des Hauses (11% jährlich, noch) umgelegt werden dürfen.
Wird eine bereits vorhandene WSA mit der HET ersetzt, wäre das keine Modernisierung.
Wenn ich dich richtig verstehe, ist bislang eine Klingelanlage mit Sprechfunktion vorhanden, welche nur erneuert wird.
Die Tür gilt nicht als Modernisierung sondern als Instandhaltung, eine Klingelanlage auch da diese irgendwann den Geist aufgibt, z.B. durch verrottete Kabel.
Man könnte auch die Behauptung aufstellen - da mehrfacher Einbruch - dass sich der VM die Tür schon des öfteren von der Versicherung bezahlen ließ. Vllt. wurde dabei auch die Klingelanlage beschädigt, welche er sich ebenfalls erstatten ließ.
Zusammengefasst ist alles eine Sache der Instandhaltung welche nicht zur Mieterhöhung berechtigt.
Die alte Tür (40+) wird ersetzt. Das ist erst einmal Instandhaltung.
Eine "erhöhte" Einbruchssicherheit der Neuen gegenüber der Alten (vergammelten) ist erst einmal nicht zu sehen. Sie müsste ja testiert und nachvollziehbar sein, z.B. durch VDS-Zertifikate.Grundsätzlich genügen neue Standard-Haustüren den Erfordernissen. Der "Mehrwert" müsste gezeigt werden.
Die alte Klingelanlage (wahrscheinlich auch 40+) wird im gleichen Zuge ausgetauscht. Auch das ist Instandhaltung. Durch eine neue Klingelanlage mit Wechselsprechfunktion ensteht ein "Mehrwert", also eine Modernierung. Unbenommen.
In beiden Fällen ist der Instandhaltungsanteil und der Mehrwertanteil (=Modernisierungsanteil) strikt und getrennt auszuweisen.
Der verbleibende Modernisierungsanteil kann umgelegt werden.
Auch bei der Gegensprechanlage.
(Persönlich habe ich Zweifel, das die Haustüre überhaupt einen Moderisierunganteil besitzt. Aber das ist spekulativ.)
Das zählt als Modernisierung, und bedeutet für den Vermieter natürlich einen willkommenenen Grund für eine Mieterhöhung.
Das zählt als Modernisierung
das ist keine Modernisierung sondern eine Instandsetzung. Deren Kosten trägt der Vermieter.
Sollte bisher keine Wechselsprechanlage da gewesen sein, wäre deren Einbau eine Modernisierung, der Einbau der Haustür keinesfalls.
Normalerweise kündigen die Handwerker sich vorher an. Meistens per Anschlag, für alle Mieter sichtbar, und die Mieter müssen ja dann auch neue Hausschlüssel bekommen.
Muss der Vermieter sowas ankündigen und in welcher Form und was ist wenn er es nicht macht ?
Wenn eine Haustür mehrfach von Einbrechern überwunden wurde, wäre eine besonders gesicherte Haustür mit Sprechanlage und Kamera natürlich eine Modernisierung. Die Haustür selbst müsste aber wieder abgezogen werden, weil man kein Mehrfamilienhaus ohne Haustür vermieten könnte.
Eine "einbruchsichere" Haustür ist natürlich teurer. Die Differenz ist ebenfalls Modernisierungsaufwand. Eine wirklich einbruchsichere Tür gibt es natürlich nicht.
Also dürfte in die Mordernisierung nur die kosten der Sprechanlage reinkommen oder ?