Hat man einen rechtlichen Anspruch Hauptmieter zu werden?
Hallo Leute,
Folgende Situation: vor Jahren habe ich mit einem Studien-Kollegen eine zweier WG gegründet. Er ist damals Hauptmieter geworden und sein Vater hat gebürgt. Nun haben wir beide einen Job und mein Kollege hat eine neue Bleibe gefunden, weswegen ich nun Hauptmieter werden möchte. Im damaligen Mietvertrag stehe ich auch namentlich als Untermieter drin. Inzwischen hat jedoch die Hausverwaltung gewechselt und ist natürlich scharf drauf einen neuen Vertrag zu angepassten Konditionen aufzusetzen (dies war jedenfalls die Antwort einer losen telefonischen Anfrage).
Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf Übernahme des aktuell laufenden Mietvertrages habe, da ich wie beschrieben als Untermieter im Vetrag stehe und auch ausreichend verdiene, um mir die Wohnung leisten zu können.
Kennt sich hier jemand aus, was ich für Möglichkeiten habe? Für den Fall, dass mir nichts anderes übrig bleiben sollte als in den sauren Apfel zu beißen und ich einen neuen Vertrag akzeptieren muss: Welche Mieterhöhungen sind zu erwarten/ zu akzeptieren? Der jetztige Vertrag ist 6 Jahre alt und Modernisierungsmaßnamen gab es keine.
Beste Grüße!
4 Antworten
Dass du als Untermieter im bisherigen Mietvertrag erwähnt wirst, hat wohl in erster Linie den Grund, dass damit die Untervermietung legitimiert ist.
Du hast deshalb aber keinen Anspruch darauf, den Hauptmietvertrag zu übernehmen. Vielmehr wird es wohl so sein, dass der Vermieter dir einen neuen Vertrag anbietet (muss er aber nicht).
Bei der Miethöhe muss er sich an die ortsübliche Miete (Mietspiegel) halten und - falls es das bei euch gibt - an den Mietendeckel.
Danke, das hatte ich noch nicht mitbekommen, dass das Urteil schon raus ist.
Nein, du hast kein Anrecht darauf das du den alten Vertrag weiter führen darfst. Der Vermieter muss dir noch nichtmal einen neuen Vertrag anbieten, er kann von dir auch verlassen du aussiehst.
Du hast keinen Anspruch darauf.
Kannst dich aber um die Wohnung bewerben.
Neuer Vertrag, neue Miete. Da gibt es keine gesetzliche Grenze. Sofern es kein Mietwucher ist.
vielen Dank, um sicher drinbleiben zu können müsste der Mietvertrag also einfach auf meinen Kollegen weiterlaufen...Könnten dann Probleme entstehen?
Es könnten Probleme entstehen.
Der Vermieter kommt dahinter das der Hauptmieter gar nicht mehr dort wohnt.
Die Wohnung dem Untermieter, dir, zur alleinigen Nutzung überlassen hat.
Das kann den Vermieter zur Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigen.
Zudem würde der Hauptmieter ja weiter Vertragspartner des Vermieters bleiben und dem gegen voll für alles aus dem Mietverhältnis haften.
Nein. Das entscheidet alleine der Vermieter. Ausnahme: der Hauptmieter wäre ein Verwandter (Vater, Mutter, Sohn, Bruder) und wäre verstorben. Dann hättest du nach seinem Tod Anspruch darauf, als Familienmitglied des Verstorbenen in den Mietvertrag als Hauptmieter einzusteigen. Aber selbst dann könnte der Vermieter dich nach Frist von 6 Monaten kündigen.
Mietendeckel ist in Berlin passe´