Balkon nicht im Mietvertrag, aber Nutzung seit drei Jahren. VM nimmt ihn mir weg :-(

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen Haussanierungen kannst Du als Mieter nicht vorgehen. Auf den Balkon hast Du keinen Anspruch. Deine Nutzung wurde bisher vom Vermieter nur geduldet. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Du hast keinen Anspruch auf einen Hintereingang, ein Wohnungseingang ist ausreichend. Die Maßnahme bezahlt der Vermieter. Ob er eine Mieterhöung verlangen kann, ist eine andere Sache. Die Wohnung muss wieder so hergerichtet werden, wie sie war (Tapete, Streichen). Du musst nicht da bleiben, dann musst Du aber die Handwerker alleine in der Wohnung lassen. Davon würde ich Dir abraten.

Neue Fenster werden heute so vorsichtig eingebaut, dass es wenig bis gar keinen Dreck gibt und deswegen muss auch nicht neu tapeziert werden.

Gewohnheitsrecht gibt es lt. Gesetz nicht. Was mit dem Hintereingang ist, wenn dieser nicht im MV steht, hast du gelitten.

Was anderes ist, dass dein Vermieter nicht rechtzeitig Bescheid über die Maßnahmen gegeben hat.

Du kannst die Handwerker natürlich auch allein in der Wohnung lassen, das musst du entscheiden.

Verstehe so manche Mieter nicht: beschweren sich über alte Fenster, hohe Heizkosten, es zieht und wenn der Vermieter dann investiert, soll dies am liebsten in der Nacht klammheimlich durch Heinzelmännchen geschehen.

Wenn du Unannehmlichkeiten durch die Maßnahmen hast, kannst du ggf. die Miete mindern, aber nur in geringem Umfang und nur, so lange die Maßnahme dauert.

Rechtsanwalt oder Mieterbund können dir ggf. weiter helfen.

Wenn der Balkon nicht als Nutzfläche oder Wohnfläche angegeben ist, kann man Dir die Nutzung untersagen. Handwerker verlassen ihre Baustellen besenrein, für die Grundreinigung sorgst Du dann. Für das Tapezieren der Wände wäre dann wieder der Vermieter zuständig.

Hallo Du scheinst ja richtig Probleme mit deinem Vermieter zu haben. Meine Rat an dir such eine andere Wohnung,wenn mal so eine zwiefalt entsteht ist es nicht mehr zu richten. Da du aber nur der Vermieter bist, hast du ja die Möglickeit auszuziehen, du bist im Vorteil. Überlegmal logisch, der Vermieter muss bleiben aber du kannst nach eine andere schönen Wohnung suchen warum rumärgern? Jetzt zu rechtlichen Lage. Ich kenn deinen Mietvertrag nicht, das alles kann man auch nicht im Vertrag fixieren, wie war es? hat der vor vermieter der Vater ihnen auch erlaubt den Balkon zu benützen?oder steht es im Vetrag das sie den Balkon nicht benützen dürfen? Sagen sie infach das sie davon ausgegangen sind das sie den Balkon benützen dürfen,weil es einen Eingang zu dem Balkon aus ihrer Wohnung herausgeht.(wenn sie zu einen Anwalt gehen). Zudem darf der Vermieter nicht einfach irgentwelche Eingänge zumauern? was passiert bei einem Feuer und sie möchten den Eingang als Fluchtweg benützen? wenn sie nicht klar kommen dann lieber zu anwalt.

Ich glaube, schnelle Hilfe wirst Du bei diesem Fall nicht kriegen, dazu ist die Sachlage zu vertrackt. Ich würde den Mieterschutzbund interviewen...