Während Krankheit Büroschlüssel entzogen - ist das ohne offizielle Info rechtens?
Darf man einem Arbeitnehmer, der seit langem krank ist den Büroschlüssel weg nehmen, ohne dass man ihn vorher darüber informiert? Die "Information" erfolgte über einen Kollegen, indem dieser fragte wo der Schlüssel sei, da dieser gebraucht wird.
Es ist weder eine Versetzung abgemacht noch eine Kündigung ausgesprochen!
7 Antworten
Etwas Ungesetzliches ist hier nicht geschehen.
Ob hier "eine Frage des guten Stils und der vertrauensvollen Zusammenarbeit" berührt worden ist, wie Nightstick meint, kann ich nicht beurteilen, weil aus der Frage zu wenig zu den genauen Umständen hervor geht (was heißt z.B. genau "Arbeitnehmer, der seit langem krank ist"?, wird das Büro dringend gebraucht? usw.).
Wir hatten uns im Betriebsrat mit dem Problem eines Kollegen zu befassen, der bei der Rückkehr aus dem Urlaub seinen Büroplatz "besetzt" und sich selbst in ein anderes Büro "versetzt" fand: ohne Ankündigung, das war für ihn ein Schlag vor den Kopf.
Ich weiß nicht, wo ich in Deinem Fall ein Problem finden soll, wenn ein Kollege nach dem Büroschlüssel fragt.
Ja, selbstverständlich ist das erlaubt.
Wenn Du krank bist, brauchst Du den Schlüssel doch eh nicht.
Es ist weder eine Versetzung abgemacht noch eine Kündigung ausgesprochen!
Vielleicht wird Deine Stelle vorübergehend besetzt und daher braucht man den Schlüssel.
Ich finde das Vorgehen nur merkwürdig, denn nicht der AG sagte mir Bescheid, sondern es ging über einen Kollegen. Des weiteren erfuhr ich so auch, dass mein Büro neu bezogen wird.
Das sieht dann allerdings so aus, dass man Dich nicht mehr haben will.
Kleiner Hinweis:
Krankheit schützt nicht vor Kündigung.
warum nicht ? der Schlüssel wir anderweitig gebraucht......"man" muss aber auch nicht hinter ALLEN GEGEBENHEITEN gleich etwas besonderes sehen. Der Schlüsel is Eigentum des AG.....
Gute Besserung