Wie ist die Rückzahlung der Jahressonderzahlung im BAT KF geregelt?
Hallo, ich möchte meinen Arbeitsvertrag aufgrund von Mobbing kündigen. Würde mündlich auch schon zugesagt. Schriftlich ist die Kündigung schon unterwegs. Ich hab schon eine neue Stelle in Aussicht zum 01.04.2015. Jetzt wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, dass ich bei einer Kündigung zum 31.03.2015 die Jahressonderzahlung (Tarifvertrag BAT kf) zurückzahlen müsste. Ich hab mich stundenlang im Internet informiert. Aber diese Info steht nirgendwo und auch nicht im Tarifvertrag. Oder habe ich was übersehen? Im Arbeitsvertrag steht auch nichts. Aber bevor ich jetzt im nächsten Monat plötzlich aufgrund der Abzüge mit weniger Lohn dastehe, wollte ich hier nochmal nachfragen...
1 Antwort
??? Die Jahressonderzahlung gibt es doch erst am Ende des Jahres, wenn man die entsprechenden Anwartschaftszeiten erfüllt hat. Entsprechend gibt es auch keine Rückzahlung.
verstehe ich immer noch nicht ganz- wenn du letztes Jahr dort beschäftigt warst und die Zahlung erhalten hast, dann war diese Zahlung auch für das letzte Jahr (immer rückwirkend)- wenn du dieses jahr kündigst verwirkst du den rückwirkenden Anspruch für dieses Jahr- für letztes Jahr musst du natürlich nichts zurück zahlen.
Es ist durchaus üblich eine Jahressonderzahlung zurück zahlen zu müssen, wenn man bis zum 31.3. des folgenden Jahres kündigt.
Steht dazu aber nichts im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, dann muss man nicht zurück zahlen
in der freien Wirtschaft mag das vielleicht üblich sein - im BAT und im TvÖD Tarivertrag gibt es eine solche Regelung aber nicht, da zählt nur der Beschäftigungszeitraum vor dem Erhalt der Zahlung.
Ich rede vom letzten Jahr.