Wie ist die Rückzahlung der Jahressonderzahlung im BAT KF geregelt?

1 Antwort

??? Die Jahressonderzahlung gibt es doch erst am Ende des Jahres, wenn man die entsprechenden Anwartschaftszeiten erfüllt hat. Entsprechend gibt es auch keine Rückzahlung.

SementhaGI 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 08:33

Ich rede vom letzten Jahr.

Joergi666  26.03.2015, 08:35
@SementhaGI

verstehe ich immer noch nicht ganz- wenn du letztes Jahr dort beschäftigt warst und die Zahlung erhalten hast, dann war diese Zahlung auch für das letzte Jahr (immer rückwirkend)- wenn du dieses jahr kündigst verwirkst du den rückwirkenden Anspruch für dieses Jahr- für letztes Jahr musst du natürlich nichts zurück zahlen.

alexbababu  26.03.2015, 08:47
@Joergi666

Es ist durchaus üblich eine Jahressonderzahlung zurück zahlen zu müssen, wenn man bis zum 31.3. des folgenden Jahres kündigt. 

Steht dazu aber nichts im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, dann muss man nicht zurück zahlen

Joergi666  26.03.2015, 08:53
@alexbababu

in der freien Wirtschaft mag das vielleicht üblich sein - im BAT und im TvÖD Tarivertrag gibt es eine solche Regelung aber nicht, da zählt nur der Beschäftigungszeitraum vor dem Erhalt der Zahlung.