Gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Zeitarbeitsfirmen und Zuhältern?

6 Antworten

ein schwieriges Thema -- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer gilt natürlich auch für das ZA-Unternehmen. Und dieses muss dann den AN weiter bezahlen und beschäftigen. Bei diesen Unternehmen gibt es dann auch die volle Bandbreite von Systemhäusern über Ingenieur-Dienstleister bis hin zu wirklich zuhälterähnlichen Body-Verleasern.

Jewi14  31.05.2018, 09:26

Ja klar gibt es Kündigungsschutz, aber die Zahlen belegen auch: Viele Leiharbeiter verlieren innerhalb der ersten 6 Monaten ihren Job, also in der Probezeit. Die Firmen haben mit dem DGB noch kürzere Kündigungsfristen ausgehandelt als es laut §622 Absatz 3 BGB.

Zudem zeigt die Vergangenheit, dass Firmen auch mal Kündigungsgründe erfinden, um einen AN fristlos zu kündigen.

aritter  31.05.2018, 08:41

kündigungsschutz wo?

ich könnte Beides nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Ich könnte weder als Personaldisponent arbeiten & die Leute entsenden noch diesen anderen Fall...

Ich war Zeitarbeiter. Mein Disponent sagte einmal, ich könne ja ruhig zum Arzt gehen, solle mich aber nicht krankschreiben lassen.

Teils bescheidene Einsätze wie Entrümpelungen, Nachtschichten, Tresor-Tragen etc mit eintägigen Einsätzen.

Dann hört man: "Ja-laß das mal die Leiharbeiter machen". Dafür sind die ja da.

Leute werden dann abgemeldet.

Bei den damaligen CGZP christlichen Tarifen stellte sich heraus, daß diese Gewerkschaften keine Tarifverträge hätten abschließen dürfen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/zeitarbeit-verfassungsgericht-bestaetigt-tarifunfaehigkeit-zu-cgzp_76_306616.html

So habe ich nach AÜG §§ 9,13 ff die Leihfirmen verklagt. Die Chefin guckte nur blöd, als der Richter der Klage stattgab.

So haben wir die Lohndifferenz eingefordert in einem 5-stelligen Betrag

Auf dem ersten Blick eine gewagte Aussagen, aber im Kern doch richtig.

Die Prostituierte muss ein Teil ihres Lohn an den Zuhälters abgeben, der Leiharbeiter an seine Leihfirma und bekommt durchschnittlich 1/3 weniger Gehalt.

Prostituierte haben keinen Kündigungsschutz, Leiharbeiter schon. Allerdings belegen die Zahlen auch: Oftmals werden Leiharbeiter in den ersten 6 Monaten gekündigt, da dort dank Tarifvertrag die Kündigungsfristen sehr kurz sind. Danke an den DGB sowas zu unterschreiben.

Prostituiere müssen jeden Freier nehmen denn der Zuhälter herbeiführt, bei Leiharbeiter genauso. Sagt man nein, fliegt man.

Zuhälter schlagen gerne mal zu, das gibt es zum Glück nicht bei Leiharbeiter. Aber Leihfirmen können auch nicht-körperlich zuschlagen und ist genauso effektiv.

In beiden Berufen bist du der letzte Ar##sch, wirst genauso behandelt, als was minderwertiges. Ja, die Aussage stimmt: Lass mach den Leiharbeiter die Drecksarbeit machen, dafür ist er da.

BackupBone  13.06.2018, 10:30

"Die Prostituierte muss ein Teil ihres Lohn an den Zuhälters abgeben, der Leiharbeiter an seine Leihfirma und bekommt durchschnittlich 1/3 weniger Gehalt."

Das hat sich so entwickelt. Ursprünglich war das nämlich so, dass der Arbeitnehmer dasselbe Gehalt bekommen hat(oder sollte), und der Arbeitgeber an die Leihfirma MEHR zahlte. Dafür hatte er kurzfristig Arbeitskräfte mit anderem Kündigungsschutz.

Die Frage ist, WARUM hat sich das in kürzester Zeit so gewandelt!?

Widerwärtig ist beides,schuld ist die SPD an beidem der einzige Unterschied ist die Dienstleistung die angeboten wird.

Wenn man es mal so miteinander vergleicht eigentlich nicht.