Vergessenen Firmenschlüssel zu Hause abholen = Arbeitszeit?
Ich habe einen Büroschlüssel erhalten, da dort auch die Kasse und die Buchhaltung untergebracht sind. Um 08:05 bin ich (am 4. Arbeitstag) in der Fa. und stelle das Vergessen des Büroschlüssels und Zeiterfassungschips fest. Kollegin wird 30min später kommen und ebenfalls vor verschlossener Tür stehen. Der nächste Schlüsselträger kommt frühestens 1,5Std später.
Heimfahrtzeit (hin+zurück) ca. 30min
Entscheidung: Heimfahren und Schlüssel abholen, andernfalls min. 2,5h Gesamtzeit zu warten.
Was ist die Heimfahrtzeit nun - Arbeitszeit?
Wenn ja, wie ist es mit den Fahrtkosten (Privat-PKW)?
Aus meiner Sicht ist es zwar ein Verschulden des Mitarbeiters, also mir, aber eher als "Arbeitsfehler" anzukreiden und damit als (versicherte) Arbeitszeit zu betrachten.
Im Internet konnte ich dazu leider nichts finden.
9 Antworten
Arbeitszeit denke ich schon, da diese auch schon eigentlich auf dem Hinweg beginnt. Du bist ab dem Zeitpunkt, sobald du das Haus verlässt, versichert über den Arbeitgeber.
Jetzt aber zu sagen, dass die Fahrtkosten ersetzt werden,... Würde ich nicht so sagen. Letztendlich wäre das ja dem Chef seine Entscheidung, ob er dich nach Hause schickt, oder lieber doch auf den Kollegen warten will.
Wenn dein Chef also gesagt, du sollst den Schlüssel holen, ok, dann könnte man streiten. Wenn du das aber auf eigeninitiative gemacht hast, dann würde ich das nicht so sehen, dass die Kosten erstattet werden.
da diese auch schon eigentlich auf dem Hinweg beginnt.
Dass der Weg zur Arbeitsstätte über die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist, bedeutet nicht, dass es sich dabei um (bezahlte) Arbeitszeit handelt. Ganz im Gegenteil, das Wegerisiko liegt stets beim Arbeitnehmer.
Mit der Annahme des Schlüssels hast du einen Vertrauensvorschuß erhalten.
Wenn ich meine Wohnung verlasse, schließe ich die ganz bewusst ab und habe alle wichtigen Schlüssel bei mir. Hättest du den Firmenschlüssel an diesen Schlüsselbund gehängt oder in deiner Arbeitstasche verstaut, könnte der nicht „vergessen“ gehen!
Der Chef hat dir auch nicht aufgetragen, du sollst den Schlüssel vergessen!?
Fahrtwege sind zwar versichert, aber: Der übliche Weg von und zur Arbeit ist keine Arbeitszeit, die zu vergüten wäre! Also auch hier spielt dir deine Schusseligkeit einen Streich!
In den zusätzlichen Wegezeiten hast du ja keine Arbeitsleistung erbracht.
Um die Anfrage jetzt mal ganz einfach in Deinem eigenen Sinne und zu Gunsten des Vertrauens und Deines Arbeitsplatzes zu halten, würde ich es jetzt eher darauf hinaus laufen lassen , den Fehler der "Schusseligkeit" mir selbst anzukreiden.
Laut Deinen Angaben kannst Du das scheinbar ja bis zur Ankunft der ersten Kollegen ohne Schlüssel noch relativ gut schaffen.
Shit happpens. 😉
Hallo,
zunächst Danke für all die Antworten. Hier gibt es wohl einen Konsenz - sprich komplett mein Fehler.
Meine (neuen) Kollegen waren eher Eurer Ansicht. Mein Vorgesetzter akzeptierte aber meinen Hinweis, dass "aufgrund Organisationsmängel" kein weiterer Schlüssel zeitnah verfügbar war für das Gemeinschaftsbüro. Die Fahrtkosten hatte ich nicht in Rechnung gestellt. Meine zusätzliche "Arbeitszeit" von 1/2 Stunde wurde aber bestätigt.
Bleibt noch zu ergänzen, dass ich keine Führungsverantwortung habe und dort als Leiharbeiter in der Administration tätig bin.
Lg, Ulf
Hallo,
entschuldige bitte, aber deine Schusseligkeit interessiert den AG herzlich wenig.Noch dazu am 4.Arbeitstag.
Wenn du Schlüsselträger bist,trifft dich auch eine besondere Verantwortung und du musst dich daher immer vergewissern, das du alles dabei hast.
Daher gehen sowohl Zeit als auch Fahrtkosten auf deine eigene Kappe.