Versetzung in der Firma: warum braucht der Chef jetzt noch meine Unterschrift?
Innerhalb der Firma bin ich durch den Gesamtabteilungsleiter versetzt worden. Örtlich praktisch gleich, gleiches Gehalt, aber vollkommen anderes Aufgabenfeld.
Diese neue Abteilung ist praktisch wieder meine alte, wo ich mit meinem erlernten Beruf mal vor Jahren eingestiegen bin. Man übertrug mir später den Aufbau eines für die Gesamtabteilung völlig neuen Bereiches, mit ganz anderen Aufgaben, Anforderungen und Tools. Dazu wurde ich offiziell in eine geeignetere Nachbarsabteilung versetzt (aus dem die Zurück-Versetzung erfolgte). Es lief sehr gut, bis auf sporadische Reibereien mit einem Abteilungsurgestein dort. Meine Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag blieb unverändert, und eine Arbeitsplatzbeschreibung war angedacht, wurde jedoch verhindert. Ebenso scheint es nicht möglich zu sein, ein aussagekräftiges qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine letzte Tätigkeit zu schreiben. Was bisher kam, war schon aus formalen Gründen ein Witz.
Mit der Versetzung war ich ausdrücklich nicht einverstanden, und der von mir hinzugezogene Betriebsrat (er wusste von nichts) war ohne Effekt. Die Sache ist wohl gegessen, ich werd mich durchbeissen. Aber heute am ersten Tag in der neuen Abteilung kommt nun unser Gesamtabteilungsleiter mit einem Schriftstück zur Unterzeichnung an, dass ich mit der Versetzung einverstanden bin. Die Unterschrift hab ich jetzt erstmal abgelehnt.
Was bräuchte es jetzt noch meine schriftliche Einverständniserklärung? Und was würde denn passieren, wenn ich nicht unterzeichne? Alles nur wegen der Form und den Akten, oder versucht Chef mich zu linken, und man könnt doch noch was mit dem Betriebsrat gegen die Versetzung machen?
7 Antworten
Du hast erstmal richtig gehandelt.
Ich würde das auch nicht unterschreiben.
Wofür das gut sein soll weiss ich leider auch nicht, dafür müsste man alle Unterlagen wie Arbeitsvertrag usw. kennen.
Viele Leute machen nämlich den Fehler und denken, sie "müssen" etwas unterschreiben, besonders wenn es der Chef oder ein anderer Vorgesetzter vorlegt. Das ist nämlich absoluter Quatsch. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.... Und allzuoft ist es nur zu deren Vorteil und zu Deinem Nachteil.
So wollte ein Personalchef von mir mal eine Unterschrift, die ich ihm verweigerte. Es ging um einen Zusatz zu meinem bestehenden Arbeitsvertrag,
und ich war damit nicht einverstanden.
Ich bekam zur Antwort, nun bekäme ich dann richtig Ärger, und er könne mir dann auch nicht mehr helfen !!!
Ich habe ihm gesagt:"Uiuiui... nun hab ich aber Muffensausen...", worauf er Zornig davon lief.
Ich bekam keinen Ärger, bin auch noch im Unternehmen, er nicht mehr.
Hallo palatus,
wie Hexle2 sagt, ab zum Anwalt. Nachdem was ich in den Kommentaren lese, habe ich den verdacht das man dir mit der Versetzung, welche vielleicht sogar irgendwie legal ist nebenbei auch noch den Lohn entsprechend kürzen will, das ginge vielleicht aber nur wenn du eine Minderwertigere Aufgabe akzeptierst (die Unterschrift), da ich vermute das dein Boss dir nur einen anderen Job geben kann der deinen jetzigen Fähigkeiten entspricht.
Was du machen kannst ist eine Kopie dessen zu verlangen was man dir versucht hat zu geben und die Unterschrift zu bekommen, damit du überhaupt erfahren kannst was da drin steht.
Wenn es Betriebsrat und Gewerkschaft gibt, verlange das du informiert wirst was da gespielt wird und erkundige dich nach deren Pflichten. Bin nicht sicher aber es kann sogar sein das man Rechtlich oder per Anzeige gegen den Betriebsrat vorgehen kann wenn der wissentlich gegen seine Pflichten arbeitet. Was Gewerkschaft betrifft, wende dich mal an einer höhere Stelle in dieser Gewerkschaft, vielleicht erreichst du da mehr. Vielleicht hat die Gewerkschaft auch ein Beratungstelefon.
Ich vermute mal das dein Chef, wenn du verpflichtet wärst etwas zu unterschreiben dich abmahnen könnte, wenn er aber nur versucht dich dazu zu verleiten etwas illegales legal zu machen wird er sich davor hüten denn dann wäre er mit der Abmahnung in einem Problem, da du dann etwas schriftlich hättest was du vor Gericht benutzen kannst.
Für mich stinkt das zum Himmel und das letzte was du tun solltest, wäre klein bei zu geben. Du bezahlst Beiträge, also soll die Gewerkschaft gefälligst auch etwas für tun.
MfG PlueschTiger
Wenn du jetzt beispielsweise Buchhalter bist und du musst ab heute die Toiletten putzen dann geht das natürlich nicht laut deinem Arbeitsvertrag.
Passt denn die neue Tätigkeit zur Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag? Wenn nicht, kannst Du auf Deinen Arbeitsvertrag und Deine darin beschriebenen Aufgaben bestehen.
Was sagt denn der Betriebsrat?
Ich würde, wenn ich den alten Job nicht mehr zurückbekomme auf alle Fälle ein Zwischenzeugnis verlangen. Das steht Dir zu, wenn Du die Abteilung wechselst, neue Aufgaben und neue Vorgesetzte bekommst.
Bei diesen Zuständen würde ich Dir dringend empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und/oder Dich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.
Was ich außerdem absolut nicht verstehe, ist Euer Betriebsrat (wenn man den so nennen kann).
Bei Versetzungen ist der BR als Gremium involviert und nicht ein einzelnes BR-Mitglied. Man kann als Betriebsrat, selbst wenn man Vorsitzende(r) des Gremiums ist, nicht alleine Zustimmungen oder Ablehnungen erteilen. Das ist rechtswidrig und damit wirkungslos.
Schaut dass Ihr bei den BR-Wahlen im nächsten Jahr einen anderen BR bekommt. Überleg Dir mal, evtl. selbst zu kandidieren.
Davon mal abgesehen, dass Du durch Schulungen sehr viel über Arbeitsrecht lernst, kannst Du Dich dann richtig für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Dafür sollte ein BR auch da sein.
Das Recht der Versetzungen ist ein sehr breites Feld. Dabei ist erst einmal zwischen deine eigenen vertraglichen Situation und der betriebsverfassungsrechtlichen Situation zu unterscheiden. Im Zweifel wird die Versetzung eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne sein und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Stimmt dieser nicht zu, ist die Versetzung unwirksam.
Darüber hinaus kann es sein, dass die Versetzung von dem Direktionsrecht nicht gedeckt ist. Selbst wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel sein sollte, welche das Direktionsrecht grundsätzlich erweitert, stellt sich oft die Frage, ob die Versetzungsklausel zum einen wirksam ist und zum anderen die Veränderungen trägt.
All diese Fragen stellen sich nicht, wenn eine einvernehmliche Vertragsänderung erfolgt. Wenn du unterschreibst, akzeptierst du die Versetzung und aus Arbeitgebersicht ist alles gut. Wenn du das nicht möchtest, lass dich rechtlich beraten. Vielleicht solltest du insoweit nochmals auf den Betriebsrat zu gehen und nicht vorsichtig anfragen, ob dies nicht eine Versetzung ist und warum der Betriebsrat insoweit nicht gehört wurde
In meinen AV steht, dass ich jederzeit auch an anderer, gleichwertigen Stelle eingesetzt werden darf, wenn die betrieblichen Bedingungen es erfordern.
Wo die aber sein sollen, und wenn, warum erklärt es der Vorgesetzte nicht im verstehenswerten Rahmen, wo er doch immer die persönliche Note und Fürsorge für seine MA betont. Meine Frage, wer denn nach mir den Bereich betreut, hieß es knapp, das ginge mich nichts an. Was da wohl im Busch ist, dass man so redet.
Als ich gestern die Unterschrift erst einmal ablehnte, eben um mich etwas kundiger zu machen, wer sehr merkbar, wie das dem Chef missfiel. Ich meine, dass er Widerstand einfach nicht gewohnt ist. Auch meine Kontaktaufnahme zur Gewerkschaft wurde nicht gut aufgenommen und mit 'wie ein kleines Mädchen' betitelt.
Ich gewinne von der Gewerkschaft immer mehr den Eindruck, dass sie zwar ihr Standardprogramm abspult, aber in einem saftigeren Fall nur den Papiertieger macht und sich so gut wie nicht für Kollegen auf die Beine stellt, wenns in medias res geht. Hab immer geglaubt, das wären irgendwelche Geschichten. Es fügen sich für mich nun auch Erfahrungen von anderen Kollegen mit der sehr handsamen Gewerkschaft zu einem negativen Bild zusammen.
Gewerkschaft? Ursprünglich hattest du von dem Betriebsrat gesprochen. Die Klausel die du grob skizziert hast kann unwirksam sein. Ohne Kenntnis der exakten Klausel ist dies nicht zu bestimmen. Auch wenn es neuere Rechtsprechung gibt solltest du dich bei einer Rechtsberatung ausführlich beraten lassen, welchen Weg du gehen willst. Die neuere Rechtsprechung betrifft Weisungen des Arbeitgebers und erweitert den Spielraum des Arbeitnehmers. Dennoch muss hier taktisch geschickt vorgegangen werden
Es gibt neben Betriebsrat auch noch Gewerkschaften das solltest du wissen und wenn er schon "auch" schreibt sollte doch sichtbar sein das es zusätzlich ist.
Mein Arbeitsvertrag, der jetzt gut 15+ Jahre alt ist, war sehr kurz gehalten und umfasste neben Gehaltsangabe eigentlich nur die Aussage 'als XX eingestellt'. Eine definierte Tätigkeitsbeschreibung war nicht enthalten und wurde mir auch später nie vorgelegt. Es kam, nebenbei erwähnt, auch nie zu einer näheren Fernzielvereinbarung. Man hatte seinen Stiefel zu arbeiten, und fertig. Desweiteren stand im Vertrag der Satz, dass ich auch andere gleichwertige Arbeiten zu tun hätte, wenn die Betriebssituation es erfordere.
Diese Tätigkeit anfangs war gewissermaßen der Grundstock für die Versetzung in den völlig neu zu gestaltenden Bereich, und ich war alleine dafür zuständig. Es war jetzt die Ausübung einer hochspezialiserten Sparte der Entwicklungsprozesse, dafür ich mich per interner Weiterbildung und vor allem privaten Engagements erst mal wissensmäßig fit machen musste. War alles, trotz meines nicht mehr jugendlichen Alters, kein Problem, ich war bis zum Schluss begeistert von der Materie, und die Abläufe funktionierten. Eine Arbeitsplatzbeschreibung als auch Tätigkeitsbeschreibung davon gibt es nicht. Die wurden bereits vor Jahren mal angedacht für meine Person zu erstellen, verlief aber (ich nehme jetzt an vorsätzlich) ím Sande. Das angeforderte qualifizierte Arbeitszeugnis enthielt ausser ein paar sehr dürren und detaillosen Sätzen nichts ausser 'Herr XX betreut den Bereich XX'. Ich glaube nicht, dass der zuständige Zeugnisschreiber überhaupt weiss, was ein qualifiziertes AZ ist. Zudem hatte er über die Jahre die Kenntnisnahme meiner Informationen, Rapporte und Berichte abgelehnt, er hat sich fein rausgehalten (auf dem Zeugnis werde ich aber felsenfest beharren!).
Die Tätigkeit war ein klarer Aufstieg in Kompetenzen und Verantwortung in einem sehr zukunftsträchtigen Bereich. Jetzt, am Schluss und der Rückversetzung, heisst es, ich hätte rein gar nichts mit den erreichten Erfolgen zu tun, das schreiben sich nun ein paar andere auf die Fahne.
Einige weitere Kollegen fanden sich so im Laufe der Zeit ebenfalls in ganz anderen Bereichen wieder, weil sie dafür in irgendeiner Weise geeignet waren und dies zudem der einzige Weg ist, weiterzukommen. Wie das bei denen definiert ist,weiß ich nicht, und darüber reden tut keiner.
Der Betriebsrat...... heut hat mein direkter Ansprechpartner in der Gewerkschaft (bin zahlendes Mitglied) verneint, etwas von meiner Versetzung gewusst zu haben. Später kam raus, dass seine Chefin (BR) die Versetzung längst akzeptiert hat.
Das Ganze fühlt sich an, wie eine degradierende Zurückstellung auf Anfang. Alles was ich mir in den vergangenen Jahren an neuen und hinzugekommenen Fähigkeiten in organisatorischer und technischer Hinsicht plus Erfahrungswerten angeeignet hatte, wurden in einem Vorgesetztengespäch als nicht zutreffend und nicht existent erklärt.
Hinter dem Ganzen steckt wohl mehr, als mir lieb sein dürfte zu wissen.