Malteser Mitgliedschaft kündigen
Also ich mach es schnell:
Ich habe mich vor circa 1 1/2 Wochen dummerweise überreden lassen eine Mitgliedschaft einzugehen.. Ich habe es mir jetzt aber anders überlegt und möchte da wieder austreten!
Das ich diese Kündigung per Einschreiben/Rückholschein machen soll weiß ich mittlerweile, jedoch weiß ich nicht, ob ich überhaupt kündigen kann, noch bevor meine erste Zahlung eingegangen ist..
Zur Info: die erste Abbuchung erfolgt nach circa 2-3 Wochen Mitgliedschaft, also hätte ich ja noch Zeit, das alles rückgängig zu machen, oder?
Danke im Vorraus!!
6 Antworten
Da es wahrscheinlich ein Haustürgeschäft was ein Fernabsatzvertrag ist. Somit hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Den Paragraphen dazu hab ich dir mal rausgesucht: http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Du solltest also schnellstens handeln und per Einschreiben MIT Rückschein von deinem Recht gebrauch machen.
Du wirst doch sicher etwas bekommen haben zu Deiner Mitgliedschaft. Schau mal rein, was da zum Thema Kündigung und besser noch Widerruf steht. Eine Kündigung bedeutet, daß ein Vertrag zustande kam und Du Deinen Pflichten (Beitragszahlung) nachzukommen hast bis zum Kündigungstermin. Ein Widerruf hingegen bedeutet, daß es nie einen Vertrag gab und somit auch keine finanziellen Verpflichtungen für Dich.
- Die Mitgliedschaft endet: 5.2 durch Kündigung, die
- vom ordentlichen Mitglied jederzeit gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand oder der Diözesanleitung schriftlich erklärt werden kann. Die Kündigung wird zum Ende eines Kalenderjahres wirksam; - vom Fördermitglied jederzeit gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand oder der Diözesanleitung erklärt werden kann und die zum Ende der mit dem letzten Mitgliedsbeitrag bezahlten Periode wirksam wird;
Es wird scheinbar zwischen ordentlichen Mitglied und Fördermitglied unterschieden. Je nachdem ist die Kündigung zum nächsten Monat möglich oder Ende des Jahres. Wobei ein Schreiben sowie ein sehr bestimmender Anruf meistens schon sehr hilfreich ist.
Hier noch ein Link, wo recht nett beschrieben steht, was du bei der Kündigung beachten musst, ob du noch Zahlen musst, kann ich dir leider nicht beantworten. labwolf.wordpress.com/2009/09/24/kundigung/
Gruß - der Geschäftsführende Vorstand oder die Diözesanleitung mit sofortiger Wirkung oder zu einem bestimmten Termin schriftlich erklären können, falls ein ordentliches Mitglied innerhalb von 24 Monaten zwei Jahresbeiträge nicht gezahlt hat.
Hey mir ist vor zirka einem Monat das selbe passiert und habe jetzt auf der Seite von denen gekündigt aber bin mir unsicher ob das reicht und ob ich jetzt noch irgendwas befürchten muss kann mir jemand dazu weiterhelfen 😅
Kündige jetzt per Einschreiben mit Rückschein...