An welchem Tag muss ich spätestens meine Ausbildung kündigen?

4 Antworten

Nach der Probezeit kannst Du Dein Ausbildungsverhältnis nur dann ordentlich kündigen, wenn du die Ausbildung überhaupt aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst - ich nehme an, dass letzteres (Ausbildung in einem anderen Beruf) bei Dir der Fall ist.

Du sagst selbst richtig, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Du bist - anders als emesvau falsch behauptet - nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. (z.B. Kündigung nur zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats).

Und es ist richtig: Wenn der Arbeitgeber Deine Kündigung am 25.07. erhält, ist der letzte Tag Deines Ausbildungsverhältnisses frühestens der 22.08. - Du kannst selbstverständlich aber auch mit einer längeren Frist kündigen, also zu einem späteren Termin (oder die Kündigung auch schon früher abgeben).

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und Du musst (anders als im Arbeitsverhältnis) darin dem Arbeitgeber den Kündigungsgrund - hier also: Wechsel des Ausbildungsberufs - mitteilen.

Du kannst die Kündigung persönlich oder über Boten abgeben, entweder mit Quittierung auf einer Kopie oder in Anwesenheit eines Zeugen, Du kannst sie (rechtzeitig) postalisch zustellen mit Einwurfeinschreiben (mit Zeugen für den Inhalt; nicht mit Rückscheineinschreiben!) oder rechtzeitig in den Firmenbriefkasten werfen (mit Zeugen für den Inhalt und den Einwurf).

Selbstverständlich kannst Du eine Vorlage verwenden und entsprechend ändern; es reicht völlig (neben den Formalien wie Adresse, anrede, Unterschrift usw.) einen Formulierung wie: "Hiermit kündige ich das Ausbildungsverhältnis fristgerecht zum 22.08.2018, da ich mich in einem anderen Beruf ausbilden lasse." Wie gesagt: Dann muss der Arbeitgeber die Kündigung spätestens am 25.07. erhalten.

Übrigens:

Da das Ausbildungsverhältnis bei der Beendigung länger als 6 Monate bestanden hat, hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub - je nach vertraglicher Vereinbarung mindestens aber auf den vollen gesetzlichen Urlaub.

Wenn dir noch Resturlaub zusteht, solltest Du in dem Kündigungsschreiben gleichzeitig auf die Gewährung des Urlaubs bis zum Ausbildungsende beantragen. Wenn Urlaub nicht gewährt werden kann - was im Ausbildungsverhältnis aber grundsätzlich nicht anzunehmen ist -, muss er ausgezahlt werden.

Sheireen1990  12.06.2018, 13:09
Da das Ausbildungsverhältnis bei der Beendigung länger als 6 Monate bestanden hat, hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub - je nach vertraglicher Vereinbarung mindestens aber auf den vollen gesetzlichen Urlaub.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch ergänzen, dass ihm/r während der neuen Ausbildung kein Urlaub mehr zustehen würde, wenn er/sie jetzt bis zur Kündigung ihren kompletten Jahresurlaub nimmt.

Ansonsten sind deine Ausführungen einwandfrei.

Familiengerd  12.06.2018, 13:12
@Sheireen1990

Das ist selbstverständlich richtig - es sei denn, im neuen Ausbildungsbetrieb gibt es mehr Urlaub als im alten, woraus sich ein anteiliger Anspruch auf den zusätzlichen Urlaub ergäbe.

Aber ich wollte hier nicht alle möglichen Bedingungen und Eventualitäten besprechen.

Du musst zum Monatsende kündigen, da dein Ausbildungsverhältnis am 01.September gestartet ist.

Die Formalitäten deiner Kündigung sind allesamt in deinem Vertrag festgehalten worden. Es gibt Gesetze, an die müssen sich gehalten werden, aber eben auch Dinge, die frei zu verhandeln sind.

Deswegen ist die einzige verlässliche Quelle dein Ausbildungsvertrag.

Familiengerd  12.06.2018, 12:33
Du musst zum Monatsende kündigen, da dein Ausbildungsverhältnis am 01.September gestartet ist.

Das ist falsch!

Die ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den auszubildenden ist zu jedem Datum unter Einhaltung der 4-wöchigen Kündigungsfrist möglich; sie ist also nicht an eine Kündigung zum Ende oder zum 15. eines Kalendermonats gebunden!

Und wann das Ausbildungsverhältnis begonnen hat, spielt dafür überhaupt keine Rolle!

Deswegen ist die einzige verlässliche Quelle dein Ausbildungsvertrag.

Nein!

Die einzige verlässliche Quelle in diesem Zusammenhang ist die verbindliche Bestimmung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung"!

xmakedonex 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 12:15

Sorry, habe die Ausbildung am 15.08.2017 begonnen, sprich ich kann nur zum 15 Kündigen, wenn ich es richtig verstehe ?

verreisterNutzer  12.06.2018, 12:24
@xmakedonex

Ich bin der Meinung, dass der Beginn des Ausbildungsverhältnisses keine Auswirkung auf den Kündigungszeitpunkt hat. Ich bin mir nicht sicher, aber ich will damit nur sagen, dass du das eventuell nochmal recherchieren solltest.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 steht nur "mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen". Was meiner Meinung nach bedeuten würde, dass du zu jedem Zeitpunkt kündigen kannst. Das möchte ich aber nicht garantieren.

Wenn Du die Ausbildung nach der Probezeit wegen Aufgabe der Berufsausbildung oder weil Du eine andere Ausbildung anfangen willst kündigen möchtest, beträgt Deine Kündigungsfrist vier Wochen nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz.

Die Kündigung kann mit dieser Frist zu jedem beliebigen Termin ausgesprochen werden. Im Ausbildungsverhältnis bist Du nicht an den 15. oder das Ende eines Monats gebunden.

Die Kündigung muss zwingend schriftlich sein und Du musst, im Gegensatz zu "normalen" fristgerechten Kündigungen nach § 622 BGB, den Kündigungsgrund angeben.

xmakedonex 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 12:48

Danke für die ausführliche Antwort!

Nur kurz zur Bestätigung, wenn ich zum 31. August kündigen will, sollte meine Kündigung spätestens am 03.August eingehen, richtig?

Hexle2  12.06.2018, 12:50
@xmakedonex

Deine Rechnung ist korrekt.

Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nach Erhalt an zu laufen. Wenn der AG die Kündigung am 3. August erhält, ist am 31. August der letzte Tag des Ausbildungsverhältnisses.

Lass Dir den Empfang aber auf einer Kopie bestätigen. Außerdem kannst Du die Kündigung auch ein paar Tage früher abgeben, das schadet nicht.