vorzeitige Zimmerkündigung in WG - muss Nachmieter gestellt werden?
Brauche schnell und dringend Rat:
ein Mitbewohner der WG meiner Tochter hat sein Zimmer ohne Vorwarnung jetzt gekündigt, allerdings erst zum 28.2.2011. Muss er dann noch einen Nachmieter suchen? Außerdem hat er sein Zimmer schwarz gestrichen - muss er es jetzt nach 3 Monaten weiß streichen, auch wenn die Wohnung nicht neu gestrichen übernommen wurde? Und muss meine 17 jährige Tochter akzeptieren, dass der Mitmieter trotz Kündigung und Auszug nach wie vor noch 3 Monate in die Wohnung kann, wenn er das Zimmer anteilig bezahlt? Oder gilt die 3monatige Kündigungsfrist quasi als Zeit zur Nachmietersuche, während der er die Wohnung nicht mehr betreten darf? Bin dankbar für jeden Tipp,
Gruß, Budderflower
6 Antworten
Die Pflicht zur Nachmietersuche besteht in der Regel nicht da der Vermieter ja auch nicht verpflichtet ist diesen zu übernehmen. Solange der Mieter die Miete zahlt bzw. der Mietvertrag besteht hat er auch Anspruch auf Nutzung des Zimmers. Bezüglich der Farbe würde ich mal sehen was im Mietvertrag steht. Wer ist den eigentlich Hauptmieter der Wohnung?
"Wer ist den eigentlich Hauptmieter der Wohnung?" Das frage ich mich auch. Die 17jährige Tochter bestimmt nicht.
Ich würde mal den Vermieter anrufen und nachfragen. Manchmal hat man keine Kündigungsfrist wenn man zusammen eine Wohnung mietet und alleine auszieht, dann muss man auf jeden Fall einen Nachmieter stellen. Und wenn er eine Kündigungsfrist hat muss glaube ich der Vermieter einen neuen Mieter suchen oder den Anteil bezahlen der quasi flöten geht. Das man ein Zimmer renovieren muss wenn man auszieht ist meines Wissens nicht mehr so aber wenn er das in so einer extremen farbe gestrichen hat würde ich den Vermieter mal fragen, ist ja für viele ein Kriterium ein Zimmer nicht zu nehmen und ich meine das es dann auch wieder weiß streichen muss. Kündigungsfrist an sich heißt ich kündige muss aber noch mindestens 3 monate weiter da wohnen bleiben oder aber die Miete zahlen und so lange ich zahle habe ich auch ein Recht in diese Wohnung zu gehen, ich zahle ja dafür. Ruf am besten den Vermieter an und frag genau nach wie es laufen soll.
in wg's gilt das gleiche für kündigungen, wie auch in einer normalen mietwohnung. während der drei monatigen kündigungsfrist muss der mitbewohner weiter die vereinbarte miete zahlen und hat auch das volle zugangsrecht, egal ob er das zimmer noch bewohnt oder nicht.
das mit der wandfarbe ist schwierig, da sich da das recht in letzter zeit geändert hat. weiß streichen muss er prinzipiell nicht (egal, was im mietvertrag), aber nach allgemeiner rechtsauffassung muss die farbe schon einfach überstreichbar sein. knalligen farben, wie hier eben schwarz sind eindeutig nicht leicht überstreichbar. sowas muss u.U. sogar übertapeziert werden. wie sich das verhält, wenn im mietvertrag gar nichts steht, sondern nur sowas wie "unrenoviert" übernommen, lasse ich selbst grad von einem anwalt prüfen (^^). was mich interessieren würde ist, hat der mietbewohner einen untermietvertrag mit der tochter oder mit dem vermieter der wohnung?
zum nachmieter: sofern es vertraglich nicht vereinbart ist, muss der mitbewohner keinen nachmieter suchen. auch der vermieter der wohnung ist dazu nicht verpflichtet. der will nur miete und zwar für die gesamte wohnung!
Ein Mieter (Untermieter) muß nicht vorwarnen das er kündigt. Er tut es und fertig.
Wegen dem schwarzen Zimmer ist entscheidend ob überhaupt etwas bezüglich Schönheitsreparaturen vereinbart wurde. Wurde nichts vereinbart ist nämlich der Vermieter (bei Untervermietung der Hauptmieter) dafür zuständig.
Der Mieter kann und darf das Zimmer/die Wohnung bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist betreten.
Nachmietersuche ist übrigens, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich Sache des Vermieters (Hauptmieters).
Du schreibst Deine Tochter ist 17. Wer ist denn der Hauptmieter (hat einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung)?
Das Mietrecht sieht allgemein für einen Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Er hat also auf jeden Fall fristgerecht gekündigt - einen Nachmieter braucht er deshalb nicht benennen!
Während der Kümndigungszeit kann er selbstverständlich weiter dort wohnen - allerings muss er Besichtigungen durch evtl. Nachmieter gestatten (mit Vorankündigung des Tremins)!
Ach ja....
Nach dem neuen Mietrecht besteht keine Verpflichtung zur Renovierung.
Allerdings hat irgend ein OLG dazu das Urteil gefällt, dass bei "besonderen" Farben, die nicht dem Üblichen entsprechen, eine Renovierungspflicht besteht! Und das kann man bei einem schwarz gestrichenen Raum wohl annehmen, dass es nicht dem Üblichen entspricht!