Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Nachmietersuche?
Hallo! Mein Mietvertrag begann am 01.08.2017 und ist auf eine Mietdauer von 18 Monaten festgeschrieben. Da ich gerne zum Spätherbst schon ausziehen möchte, hat sich meine Vermieterin bereit erklärt, mich vorzeitig ausziehen zu lassen mit der Bedingung, dass der Makler(der zuvor schon involviert war in unserem Fall) einen Nachmieter sucht. Nun habe ich gelesen, dass eine Provision von höchstens 2 Netto Kaltmieten berechnet werden darf im Falle einer Makler Beauftragung,wenn eine neue Wohnung gesucht wird. Allerdings bin ich mir unsicher ob das auch für eine reine Nachmietersuche gilt.
6 Antworten
Mein Mietvertrag begann am 01.08.2017 und ist auf eine Mietdauer von 18 Monaten festgeschrieben.
Bitte den konkreten wörtlichen Vertragstext hier abbilden. Möglicherweise ist die Klausel unwirksam und du kannst jeder Zeit normal mit Dreimonatsfrist kündigen. Dann bräuchtest du natürlich keinen Nachmieter stellen bzw. einen Makler zu dessen Suche. Zumal der Vermieter den nicht akzeptieren müsste.
Makler werden nicht für Nachmietersuche, sondern Abschluss eines Mietvertrages mit 2 Nettokaltmieten zzgl. MWSt entlohnt.
"Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist" regelt § 652 II 1 BGB.
G imager761
Ist ein Nachmieter kein Mieter? Der Makler wird tätig und erhält dafür eine Provision - und zwar von dem , der ihn beauftragt hat.
Die Maklerprovision darf maximal 2 Nettokaltmieten + Mehrwertsteuer betragen und muss von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt.
Das macht jeder Makler wie er will, in bestimmtem Rahmen.