DArt ein Nachmieter nach mündlicher Zusage abspringen?

9 Antworten

Der Vertrag ist erst gültig, wenn er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist. Deashalb sollte man auch anderen Anwärtern erst absagen, wenn der Vertrag unterzeichnet IST.

Du wirst es akzeptieren müssen, und Ihr werdet jemand anders suchen müssen. Es ist ohnehin eine Kulanzangelegenheit, den Nachmieter stellen zu dürfen (z. B. wenn man früher raus möchte als bei regulärer Kündigungszeit).

DArt ein Nachmieter nach mündlicher Zusage abspringen?

Ja, solange der Mietvertrag von Mieter und Vermieter nicht unterschrieben ist, kann der mögliche Nachmieter noch absagen.


WASkann ich tun?

Weiter suchen.

Es ist ja noch kein Vertrag Zustande gekommen, daher ja.

matslu 
Beitragsersteller
 28.08.2016, 09:04

Der Vertrag ist auf dem Postweg

ReaperNotRaper  28.08.2016, 09:05
@matslu

Ja, hab ich schon verstanden. Aber ein Vertrag ist nicht gültig, sobald er abgeschickt wird. Er muss unterschrieben werden. Wie es hier ein anderer bereits sagte. Besser ist es, sich mehrere Leute warmzuhalten und den anderen dann eben abzusagen, wenn ihr eine Unterschrift gesichert habt.

Vermutlich wurde dasselbe mit euch gemacht. Der Typ hat sich mehrere Wohnungen angeschaut und sich erstmal ein paar Leute durch seine mündl. Zusage warmgehalten und jetzt letztendlich hat er doch eine für sich passendere Wohnung gefunden und allen anderen abgesagt.

imager761  28.08.2016, 10:01
@matslu

Nein, der Vertragsentwurf als Angebot zum Abschluss eines Mietverhältnisses. Und der wird eben erst durch Unterschriften der Parteien Mieter wie Vermieter zum beiderseitg verpflichtenden Vertrag.

Nichts. Geredet wird viel. Eben Schall und Rauch.

Dein Sohn ist nicht Vertragspartner über die freiwerdende Wohnung, sondern sein Vermieter. Zusagen ihm gegenüber sind also unerheblich :-(

Und selbstverständlich darf es sich der Nachmietinteressent ohne Angabe von Gründen jederzeit anders überlegen, solange kein Nach-Mietvertrag über die Wohnung unterschrieben wurde, etwa wenn er zwischenzeitlich eine bessere Wohnung fand oder ihm Inhalte der Verhandlungen oder des Mietvertragsentwurf wie Kautionshöhe, abgewälzte Renovierungspflicht oder Kleinreparaturklausel nicht zusagen.

G imager761