Vorzeitig Kündigung eines Mietvertrags als Lehrer aus beruflichen Grund möglich?
Meine Frau ist Lehrerin und sie hat eine Stelle in einer Stadt gefunden, die 2 Stunde entfernt ist. Da sie jeden Tag pendeln muss, ist es unmöglich, daher haben wir entschieden, von der jetzigen Wohnung auszuziehen. Das Problem ist, dass der Vertrag bis Oktober läuft und unsere Vermieterin hat schon nein gesagt. Wir haben aber auf der Webseite gefunden, dass Lehrer gesetzlich vorzeitig einen Mietvertrag kündigen darf, wenn es mit der gesetzlichen Frist außerordentlich gekündigt wird.
Wir würden gern wissen, ob wir tatsächlich gesetzlich Recht haben, vorzeitig auszuziehen.
Kann jemand bitte diese Frage beantworten?
VG
J
Auf welcher Website stand das denn? Welche Rechtsgrundlage ist dort angegeben?
Auf mehreren Webseiten habe ich es gelesen.
Warum sollte der Vertrag erst zum Oktober kündbar sein? Gibt es einen Kündigungsrechtsverzicht? Bitte WÖRTLICH einstellen.
Weil es im Vertrag steht. und ja, es gibt Kündigungsrechtsverzicht.
10 Antworten
Deine Frau wurde nicht dorthin versetzt.
Und: Nur Deine Frau hat jetzt woanders eine Stelle gefunden. Du selbst arbeitest nicht oder am jetzigen Wohnort? Für Dich gäbe es damit keinen Grund zum Umziehen.
Somit entfallen die Gründe, die eine vorzeitige Kündigung möglich machen würden.
Deine Frau wird sicher in der Stadt, wo sie tätig ist, ein Zimmer finden, das sie während der Woche bewohnt und am Wochenende kommt sie nach Hause oder auch mal zwischendurch. So machen es hunderttausende andere auch und funktioniert über Jahre oder Jahrzehnte. Da werdet Ihr das doch mal für ein paar Monate so machen können.
Im Übrigen: Habt Ihr denn schon eine Wohnung in dieser Stadt gefunden? Meistens muss man dann auch erst noch ein paar Monate warten, bis sie frei wird und dann ist der Zeitraum zwischen Umzug und Aufgabe der jetzigen Wohnung auch schon wieder deutlich kürzer. Es könnte also sein, dass Ihr ein paar Monate lang doppelte Miete zahlen müsst und das aufgrund der zwei Einkommen auch mal überbrückungsweise geht. Gleichzeitig wird es so sein, dass Eure Vermieterin sieht, dass sie sowieso wieder neue Mieter suchen muss und das wird sie dann vermutlich auch tun, sodass Ihr die Wohnung doch schon vor dem Herbst los werdet.
Ja, wir haben schon eine Wohnung gefunden davon ausgehend dass wir ausziehen dürfen XD Ich denke, wie du geschrieben hast, wir können doppelte Miete nicht vermeiden. Ich danke Dir sehr!
Hat deine Frau die neue Stelle selbst gesucht oder wird Sie vom AG dorthin versetzt?
Das Problem ist, dass der Vertrag bis Oktober läuft ...
Das heißt genau was?
Bitte den exakten Wortlaut, wie er im Vertrag steht, oder ein Bild davon einstellen.
Der Kündigungsverzicht ist wirksam.
Da sich deine Frau die Stelle selbst gesucht hat, nicht vom AG dahin versetzt wurde, besteht auch kein Anspruch vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.
Ok, vielen Dank für die Antwort!
Der Abschluss des Referendariats war doch absehbar und trotzdem habt ihr euch für einen MV mit gegegenseitigen K.-Verzicht entschieden? Ist deine Frau schon Beamtin?
Gibt es keine freie Stelle in einer Schule mit der entsprechenden Fachkombination in deinem Wohnort? Ich vermute, dass deine Frau bereit als Lehrerin tätig ist.
Sie war sicher, dass sie in der Stadt, wo wir jetzt wohnen, eine Stelle finden kann, aber sie hat keine gefunden während des Bewerbungsfrist. Ob Referendariat schon beamtet ist, weiß ich nicht.
Dann kündigen Sie außerordentlich mit gesetzlicher Frist sofort schriftlich per Einwurfeinschreiben der Post ZUM 31.05.2022 und widersprechen vorsorglich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 31.05.2022. Hilfreich wäre eine Bestätigung des Landratamtes, dass keine entsprechende Stelle vakant war . Das heften Sie der Kündigung an, denn Sie müssen diese Kündigung begründen.
Heben Sie den Einschreibennachweis gut auf, falls die störrische Vermieterin behauptet keine Kündigung erhalten zu haben. Behalten Sie Kopien der Bestätigung und Kündigung sicher im Besitz. Es könnte eine Klage auf Fortsetzung des MV durch die Vermieterin erfolgen.Sie sind dann aber auch verpflichtet spätestens am 31.05.2022 auszuziehen. Haben Sie denn schon eine neue Wohnung?
Vielen Dank für diese detaillierte Tipps. 3 Woche sind schon vorbei :) wir sind in eine neue Wohnung eingezogen und suchen einen Untermieter. Probleme mit der Vermieterin werden mithilfe Mieterschutzbund gesorgt. Ich danke Ihnen nochmal!
Eine Lehrkraft könnte, wenn denn der Dienstherr sie versetzt, hat er hier aber nicht.
Richtig ist, das eine weitere Wohnung steuerlich geltend gemacht werden kann.
Ok, danke sehr für deine Hilfe.
Lehrer haben keine Sonderrechte, wo soll das stehen?
ihr habt einen beidseitigen Kündigungsverzicht.
deine Frau ist nicht versetzt worden -
Meine Frau ist Lehrerin und sie hat eine Stelle in einer Stadt gefunden
deswegen kann der Passus auch nicht greifen
Alles klar. Danke für die Antwort
Sie ist mit Referendariat jetzt fertig und die Stelle war die einzige Möglichkeit, daher hat sie sich dabei beworben.
Im Vertrag steht wir folgende: Es wird vereinbart, dass die Vermieterin und die Mieter wechselseitig für die Dauer von einem Jahr auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages verzichten. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von einem Jahr ab Mietbeginn 01.08.2022 zum 31.10.2022 in der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. (vgl. §2)