Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Mietvertragskündigung
Ausgangssituation: Befristeter Mietvertrag bis 30.09.2015. Ziel: Kündigung (vom Mieter aus) der Wohnung ab 01.09.2015.
Verlauf bisher: Nachdem die Vermieterin (GmbH) über die Kündigung informiert wurde, wurde erst eine Kündigung als unmöglich beschrieben, dann eine Bearbeitungsgebühr von 178€ gefordert und jetzt eine von 50€+Mehrwertsteuer verlangt.
Frage: Ist eine solche Bearbeitungsgebühr überhaupt zu entrichten?
Die Wohnung befindet sich in Österreich.
4 Antworten
Immerhin besser als noch eine Miet zu bezahlen. Der Vermieter muss Dich nicht früher aus dem Vertrag lassen.
Womit wurde bei Abschluss des Mietvertrages die Befristung begründet? Das Gesetz schreibt nur drei zulässige Gründe fest: Eigenbedarf oder Größere Umbauten oder Bedarf für einen Beschäftigten. Trifft keiner davon zu, gilt der MV als unbefristet und du müsstest / könntest mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.
Du kannst ja lieber noch die Miete für September entrichten. Das kannst du dir dann aussuchen.
Du hast einen Vertrag, den du nicht vorzeitig kündigen kannst. Wenn du das dann doch tust, verursacht das eben Kosten, die du dann auch erstatten musst.
Die Frage ist ja, ob ich nicht eh das Recht habe zu kündigen und das ganz ohne irgendwelche Gebühren. Dann würde ich weder die Miete für einen Monat entrichten müssen, noch seltsame Gebühren bezahlen.
Das Verhalten der Vermieterin scheint mir sehr suspekt. Gar nichts, 178€ und dann plötzlich 50€ Bearbeitungsgebühr? Da ich in dem Monat woanders wohnen werde (im Ausland), müsste ich zwei Mieten bezahlen, und dann hängt es von der Größe des Portemonnaies ab, ob man sich das aussuchen kann.