Vormietvertrag kündigen?
Hallo,ich habe vor einigen Wochen eine Wohnung besichtigt die noch bewohnt war.Ich sagte, dass ich die Wohnung selbst streiche und einen Vormietvertrag unterschrieben. Heute habe ich diese Wohnung das erste mal im leeren Zustand gesehen und erhebliche Mängel festgestellt, wie zb Schimmel im Kinderzimmer und es müsste auch komplett neu tapeziert werden. Kann ich vom Vorvertrag zurück treten?
7 Antworten
Ein Mietvorvertrag dient dazu eine Wohnung für den Mieter zu sichern und den Vermieter wirtschaftlich abzusichern.
Wenn du nun entdeckst, dass die Wohnung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, ist fraglich, ob dieser Zustand im Mietvorvertrag zugesichert wurde. Wenn ja, solltest du weiterlesen, ob es Rückzrittsrechte aus dem Vertrag bestehen. Wenn nicht solltest du diesen Zustand auf keinen Fall im Übergabeprotokoll akzeptieren.
Eine Anfechtung nach Paragraph 119 ff BGB halte ich maximal über die Arglist möglich. Dies zu beweisen kann möglich sein, wenn du Kontakt zum Vormieter hast und dieser bestätigen kann, dass dieser den Mangel dem Vermieter angezeigt hat.
Ansonsten Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Die Mängel auflisten und um sofortige Beseitigung vor Einzug bitten.
Ein anderes Rücktrittsrecht würde sich m.E. nicht ergeben, da ein Vorvertrag dir grundsätzlich nur ein Wohnraum zusichern. Wenn dieser mangelbehaftet ist, ist entsprechend das Verfahren anzuwenden, wie es bei einem bereits bestehenden Mietvertrag der Fall wäre.
Dann wird es eher schwierig, da der Vertrag dann eingehalten wird. Du erhältst eine Wohnung.
Setze dich am besten mit dem Vermieter in Verbindung, dass die Mängel schnellstmöglich, vorzugsweise vor Einzug behoben werden.
Es ist möglich, wenn du nachweisen kannst, dass dich der Vermieter arglistig über die Umstände getäuscht hat. Ansonsten kannst du immerhin noch die Verbesserung der nicht vereinbarten Mängel auf Kosten des Vermieter verlangen.
In vier Wochen würde er das nie schaffen, da er noch andere Sachen verschönern sollte.
Ist das bei der Schlüsselübergabe nicht festgehalten worden? Ist allgemein so üblich. Hätte man da sehen müssen. Aber natürlich kannst du von dem Mietvertrag zurücktreten.
Die Schlüsselübergabe hat sein Cousin gemacht, da der Vermieter nicht in der Nähe war.
Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, der später zum Abschluss des Hauptvertrages verpflichtet, da gibt's aber naturgemäss noch keine Schlüsselübergabe.
Im Falle des Abschluss eines Vormietvertrags besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Abschluss eines Mietvertrages. Der künftige Vermieter kann aus dem Vorvertrag auf Abschluss des Mietvertrags klagen und mit einem solchen Antrag eine Klage auf Leistung nach dem Hauptvertrag verbinden (OLG Koblenz NJW-RR 1998, 808).
Ein Mietvorvertrag verpflichtet zum Abschluss eines Mietvertrags, wenn der Inhalt des zukünftigen Mietvertrags zumindest bestimmbar ist (BGH WuM 1994, 71). Hierfür bedarf es in der Regel einer hinreichenden Einigung über Mietobjekt, Miete und Mietdauer.
Da steht nur:Vorläufige mietvereinbarung bis zum Abschluss eines Mietvertrages,Name und Anschrift, Größe und Miete, Datum
Es fehlt eine Erklärung dass das Angebot des Vermieters auch angenommen wird. Somit kann dies allenfalls ein Angebot zum Vertragsschluss angesehen werden und ist in keiner Weise rechtlich bindend.
Ist diese "vorläufige" Mietvereinbarung von dir und dem Vermieter unterschrieben?
Ich sehe diese allenfalls als Information, bedingt durch die "Vorläufigkeit".
Als Alternative sähe ich als Lösungsweg die Anfechtung wegen Irrtums.
Oder: Der Vermieter verpflichtet sich vor Vertragsbeginn die Mängel zu beseitigen.
Da gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit. Der Mietvertrag ist genauso gültig, wie ein normaler Mietvertrag.
Du hast die Wohnung besichtigt und für gut befunden, obwohl Du bei weitem nicht alles sehen konntest. Das ist im Übrigen sehr häufig so. Weder der Vermieter noch die Vormieter konnten zu dem Zeitpunkt wissen, dass hinter den Schränken Schimmel lauert.
Nun hast Du also einen gültigen Mietvertrag für die Wohnung, die Dir jetzt in leerem Zustand plötzlich nicht mehr gefällt. Das Risiko, eine Wohnung anzumieten, die man bei der Besichtigung nicht vollständig sehen kann, liegt ganz klar auf Deiner Seite.
Du hast zugesagt, dass Du die Wohnung selbst streichst. Tapezieren ist im Grunde damit gleich zu setzen. Somit hast Du auch schon beim Vorvertrag zugesagt, dass Du die Wohnung unrenoviert übernimmst. Es liegt nun an Dir die Wohnung zu renovieren. Das einzige, was Du verlangen kannst, ist die Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Ein erheblicher Mangel ist natürlich der Schimmel im Kinderzimmer. Damit wird aber nicht die gesamte Wohnung unbewohnbar.
Du hast nun zwei Möglichkeiten:
Wenn das Mietverhältnis heute beginnt, den Vermieter auffordern, den Schimmel bis spätestens 8. März vollständig zu beseitigen und das Kinderzimmer somit bewohnbar zu übergeben. Bis dahin ist die Miete gemindert, also Flächenanteil des Kinderzimmers für eine Woche, bzw. bis zur Behebung des Mangels anteilig zu reduzieren (von der nächsten Mietzahlung abziehen, falls die Märzmiete schon bezahlt wurde).
In der Zwischenzeit kannst Du schon die anderen Zimmer renovieren.
Zweite Möglichkeit: Den Mietvertrag mit gesetzlicher Frist zum 31.05.2017 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens übermorgen dem Vermieter zugegangen sein.
Es steht weder was mit Rücktritt noch was mit Zustand der Wohnung drin.