Muss ich beim Auszug tapezieren?

5 Antworten

Die Wohnung muss in einer neutralen Farbe hinterlassen werden, welche mit einem Anstrich deckend überstrichen werden kann. Tapeten müssen nur abgerissen werden, wenn die Wände beim Einzug "nackt" waren und es eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt.

Die Wände in renoviertem Zustand zu hinterlassen ist nicht mehr aktuell, auch wenn es im Mietvertrag steht. Denn schließlich weiß man nicht, wie der Nachmieter seine Wände gestalten will. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und solche Klauseln für ungültig erklärt.

Wie wurde dir bei Mietbeginn die Wohnung übergeben, renoviert oder unrenoviert? Gibt es im MV eine Abgeltungsklausel (Quotenregel) für noch nicht abgelaufene Fristen? Gibt es starre Fristfestsetzungen für Schönheitsreparaturen? Gibt es Vorgaben weiß zu streichen und/oder nicht von der Ausführungsart abweichen zu dürfen? Nach Beantwortung dieser Fragen kann ich dir mit Sicherheit konkret antworten ob und was du tun musst oder nicht.

Es wäre zielführend, dass du die betreffenden Klauseln zitierst oder ein Foto davon einstellst.

Meine Vermieterin meint es würde nicht ausreichen diese nur zuzusprachteln und zu streichen, sondern es müsste auch tapeziert werden.

Da meint deine VM etwas Falsches: Das Setzen von Dübellöchern im üblichem Umfang, hier zur Montage von Oberschränken in einer Küche, gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und die Löcher müssen überhaupt nicht verspachtelt werden.

Es sei denn, es wären Schönheitsreparauren mit Bezug auf Abnutzungsgrad wirksam vereinbart und es wäre nunmehr ein Renovierungsanstrich der Küchenwand fällig, dann gehört es hingegen zum "sachgerecht in mittlerer Art und Güte" auszuführendem Neuanstrich, diese Löcher vorher zu verspachteln - ein Fachmann würde ja auch nicht um die offenen Dübellöcher herum streichen.

Neu tapezieren müßtest du nur, wenn du die Tapete dort unsachgemäß angebracht hättest, also Rauhfaser mit sichtbar überlappenden Nähten, Falten oder eine Tapte, die sich an den Rändern schlecht verklebt bereits ablöst.

G imager761

Verlasse die Wohnung so wie du sie übernommen hast.

Also, zuspachteln reicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bubblegum159 
Beitragsersteller
 29.09.2018, 22:45

Das ist mir klar, allerdings tapezieren steht auch im Mietvertrag, das ist auch nicht das Problem. Sondern wir mussten die Wand verspachteln sonst hätten wir nicht tapezieren können. Da ist die Frage ob das nicht schon zu viel ist.