Darf der Vermieter nach Wohnungsabnahme noch Mängel in Rechnung stellen?
Der Fall:
- Vermieter führt Wohnungsabnahme durch und stellt Mängel fest (streichen etc)
- Mieter und Vermieter einigen sich auf eine Mängelliste
- Vermieter gibt Mieter 1 Woche Zeit zur Mängelbeseitigung
- Mieter beseitigen alle Mängel auf der Liste
- Vermieter zahlt 2 Wochen später Kaution in voller Höhe zurück
Offensichtlich war der Vermieter also zufrieden mit der Beseitigung der Mängel. Jetzt steht noch die Nebenkostenabrechnung für über 1 Jahr an. Erwartet wird eine Rückerstattung im dreistelligen Bereich. Auf Nachfrage, wann ich mit der Abrechnung rechnen kann, erwiedert der Vermieter, dass (von den Nachmietern) noch weitere Mängel gefunden wurden (z.B. Backofenschmutz, Abluftsystem erneuern, Garten ungepflegt). Diese Dinge will der Vermieter nun durch Fachfirmen beseitigen lassen und mir die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung schlagen.
Nun meine Frage: Darf er das wirklich? Die Wohnung wurde meiner Meinung nach abgenommen, da die Kaution in voller Höhe erstattet wurde. Bin ich wirklich noch für Mängel veranwortlich, die in der Zeit nach Beendigung des Mietvertrages gefunden werden? Außerdem sei gesagt, dass die Nachmieter erst 2 Monate nach unserem Auszug die Wohnung und den Garten sahen, wie soll nach so langer Stehzeit ein Garten noch top gepflegt aussehen?
Wenn jemand eine Antwort weiß, bitte auch mit Verweis auf geltendes Recht, Urteile o.Ä., damit ich etwas in der Hand gegen den Vermieter habe.
Danke schonmal für die Hilfe im Voraus.
8 Antworten
Der Vermieter kann den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht erwähnt sind BGH VIII ZR 252/81.
Bedeutet hier also der Vermieter kann eine Fachfirma die den Garten in Ordnung bringt beauftragen darf aber anschließend selber zahlen. Jedenfalls hat der BGH als höchste Instanz das wie oben in seiner Entscheidung festgelegt.
Sehr gut, endlich ein geltendes Urteil. So etwas wollte ich ja haben. Ich habe dem Vermieter nun eine nette Mail geschrieben. Mal sehen, was da kommt.
Ein großes Danke auch an alle anderen Antworter hier :)
Sag bitte wie er geantwortet hat :)!
Nein, das darf er selbstverständlich nicht...
Er hat keine Handhabe mehr. Warte die Abrechnung ab, der Vermieter hat noch Zeit bis 31. Dezember. Hast du bis dann keine Abrechnung, stelle ihm eine Frist von 4 Wochen. Gerät er in Verzug, darfst du die gesamten Vorauszahlungen des vergangenen Abrechnungszeitraumes zurückfordern (hier des Jahres 2012, insofern der AZ mit dem Kalenderjahr konform geht.
Nein, das gemeinsam unterschriebene Übernahmeprotokoll ist binden, wenn nicht noch verdeckte Mängel bekannt werden. Die o.g. Mängel sind verdeckt, die hätten bei ordentlich Wohnungübergabe auch gleich festgestellt werden können - sind aber nicht. Und gerade mit dem Garten hast du Recht, nach 2 Monaten kann der total verwildert sein, da hätte der Vermieter auf eigenen Kosten /oder durch Selbsttun diesen pflegen müssen.
Nach meiner Meinung kann der Vermieter diese Mängel also nicht durch Rückbehaltung von der Kaution beseitigen (lassen).
Hat er diesen Teil aber doch abgezogen, so schreibe ihm nun einen Brief, weise auf o.g. hin und setze ihm eine Zahlungsfrist. Zahlt er das dann nicht, kannst du eine gerichtliche Forderung aufmachen.
Die Kaution habe ich ja bereits bekommen. Es geht ja darum, dass er mir diese Kosten auf die noch fällige Nebenkostenabrechnung aufschlagen will.
Nein, er hat dir nocht ausgezahlt, was dir jetzt zusteht. Er darf maximal einen Betrag in Höhe von 2 NK-Vorauszahlungen für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Genau die Information, die ich gesucht habe, danke auch von mir!