Darf der Vermieter nach Wohnungsabnahme noch Mängel in Rechnung stellen?

8 Antworten

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Der Vermieter kann den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht erwähnt sind BGH VIII ZR 252/81.

Bedeutet hier also der Vermieter kann eine Fachfirma die den Garten in Ordnung bringt beauftragen darf aber anschließend selber zahlen. Jedenfalls hat der BGH als höchste Instanz das wie oben in seiner Entscheidung festgelegt.

blubb5000 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 19:47

Sehr gut, endlich ein geltendes Urteil. So etwas wollte ich ja haben. Ich habe dem Vermieter nun eine nette Mail geschrieben. Mal sehen, was da kommt.

Ein großes Danke auch an alle anderen Antworter hier :)

Borkbork  19.11.2013, 09:54

Genau die Information, die ich gesucht habe, danke auch von mir!

Eddcapet  03.06.2014, 20:49
@Borkbork

Sag bitte wie er geantwortet hat :)!

Nein, das darf er selbstverständlich nicht...

Er hat keine Handhabe mehr. Warte die Abrechnung ab, der Vermieter hat noch Zeit bis 31. Dezember. Hast du bis dann keine Abrechnung, stelle ihm eine Frist von 4 Wochen. Gerät er in Verzug, darfst du die gesamten Vorauszahlungen des vergangenen Abrechnungszeitraumes zurückfordern (hier des Jahres 2012, insofern der AZ mit dem Kalenderjahr konform geht.

Nein, das gemeinsam unterschriebene Übernahmeprotokoll ist binden, wenn nicht noch verdeckte Mängel bekannt werden. Die o.g. Mängel sind verdeckt, die hätten bei ordentlich Wohnungübergabe auch gleich festgestellt werden können - sind aber nicht. Und gerade mit dem Garten hast du Recht, nach 2 Monaten kann der total verwildert sein, da hätte der Vermieter auf eigenen Kosten /oder durch Selbsttun diesen pflegen müssen.

Nach meiner Meinung kann der Vermieter diese Mängel also nicht durch Rückbehaltung von der Kaution beseitigen (lassen).

Hat er diesen Teil aber doch abgezogen, so schreibe ihm nun einen Brief, weise auf o.g. hin und setze ihm eine Zahlungsfrist. Zahlt er das dann nicht, kannst du eine gerichtliche Forderung aufmachen.

blubb5000 
Beitragsersteller
 17.11.2013, 18:49

Die Kaution habe ich ja bereits bekommen. Es geht ja darum, dass er mir diese Kosten auf die noch fällige Nebenkostenabrechnung aufschlagen will.

angy2001  18.11.2013, 07:22
@blubb5000

Nein, er hat dir nocht ausgezahlt, was dir jetzt zusteht. Er darf maximal einen Betrag in Höhe von 2 NK-Vorauszahlungen für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten.