Renovieren bei Auszug wenn nur tapeziert aber nicht gestrichen war?
Hallo zusammen,
Ich ziehe aus meiner Wohnung aus, welche ich tapeziert, aber ungestrichen vor 3,5 Jahren übernommen hab. Gestrichen habe ich sie dann (ohne Geld oder Mietnachlass vom Vermieter zu bekommen) Muss ich jetzt beim Auszug auf meine Kosten nochmal streichen bzw. anteilig Kosten bezahlen oder reicht es, wenn die Tapete ja quasi noch an den Wänden ist (wenn auch nicht neu gestrichen seit Einzug), denn das wäre ja der Zustand bei Übernahme?
Außerdem: ein Raum ist in wenig dezenter Farbe (knallblau).
Gleich vorweg: Meine Klausel zu Schonheitsreparaturen im Mietvertrag ist laut neuem Recht gültig, da vage genug formuliert, aber da ich ja bei Einzug gestrichen habe würde ich die Wohnung zumindest als teilweise unrenoviert bei Einzug betrachten.
Danke für Eure Meinung
5 Antworten
Muss ich jetzt beim Auszug auf meine Kosten nochmal streichen bzw. anteilig Kosten bezahlen
Ja. N. h. M. hindert deine Farbwahl den VM an der Weitervermietung und stellt insoweit einen Mangel dar, den du zu beseitigen hast oder der auf deine Kosten nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe der Ersatzvornahmekosten eines Fachbetriebs zu beheben wäre :-O
In deinem Fall spielt es absolut keine Rolle, ob die Schönheitsreparturklausel unwirksam vereinbart wäre, die hier nicht greift oder einen Standard-Raufasertapete bei Mietbeginn auf Kosten des VM hätte gestrichen übergeben werden müssen, die du offensichtlich aber so hingenommen hast bzw. über Mangelbeseitigung bereits Verjährung eingetreten wäre :-O
G imager761
Renovieren bei Auszug wenn nur tapeziert aber nicht gestrichen war?
Außerdem: ein Raum ist in wenig dezenter Farbe (knallblau).
Laut aktuellem BGH-Urteil muss der Vermieter es nicht dulden auch wenn man normalerweise nicht renovieren muss!
http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-des-bundesgerichtshofes-mieter-muessen-bunte-waende-bei-auszug-hell-streichen-1.1811797
Den knallblauen Anstrich musst du als Mangel immer beheben. Ebenso andere Farbtöne, "die nicht dem allgemeinen Geschmack der Mehrheit von Mietinteressenten entspricht" und damit eine Weitervermietung erschweren, gar unmöglich machen.
Handelt es sich bei der Tapete um Rauhfaser, die zwingend gestrichen sein muss, weil sie sonst vergilbt, musst du dies auch erledigen.
Handelt es sich um eine Mustertapete, gilt dies als Mangel i.S.d. Abs. 1, HS 2 - kaum jemand akzeptiert Blumendekor oder Retro.
G imager761
Gleich vorweg: Meine Klausel zu Schonheitsreparaturen im Mietvertrag ist laut neuem Recht gültig, da vage genug formuliert,
Ich möchte trotz deiner Einschätzung den Originaltext der Klausel(n) zu Schönheitsreparaturen hier sehen. Eher darfst du von mir keine korrekte Antwort erwarten. Nun bist du am Ball ...
Wozu? Hier ist Mängelbeseitigung, nicht Schönheitsreparaturpflicht maßgeblich.
Normalerweise ist eine Wohnung besenrein zu übergeben. Dübellöcher ect. sind zu schliessen. Die Wände die in dunkelblauer Farbe angelegt sind, musst du streichen, normalerweise in der Farbe weiss.
Die Rauhfasertapete musst du nicht entfernen.