kann der vermieter die Aufnahme eines Gastschülers verbieten?
Muss ich meinen Vermieter informieren bzw. mir seine Erlaubnis einholen, wenn ich in meiner Wohnung einen Gastschüler für ein Jahr aufnehmen möchte?
9 Antworten
Er darf es definitiv NICHT verbieten und es muss diesen auch NICHT mitgeteilt werden ausser, wenn die Nebenkostenabrechnung NICHT nach Verbrauch sondern nach Personen berechnet wird. Und dann auch nur, wenn der Gast zusätzlich nd nicht im Austausch bei Dir ist.
Keiner ist verpflichtet, jemanden zu melden, wen er zu Besuch hat. Anderlautende Regelungen im Mitvertrag sind nicht bindend. Auch diese sogenannte 6 wochenfrist gehört mittlerweile in reich der Legenden.
In unserem Fall hat es die Vermieterin verboten, auch wenn das Gesetz etwas anderes sagt. Aber was macht man dann? Trotzdem die Schülerin aufnehmen? Oder zurückrudern um den Frieden zu wahren?
Noch mal Kontakt aufnehmen und reden? Ansonsten bleibe da wohl nur ein rechtlicher Weg.
Das solltest Du tun. Wäre es für höchstens 6 Wochen musst Du nichts machen. Allerdings bei einem Jahr wäre es sinnvoll, dies dem Vermieter zu melden. Verbieten kann er das sicherlich nicht.
Natürlich kann er das verbieten. Im Mietvertrag steht ja meistens die Personenzahl drin. Eine Änderung muss er nicht akzeptieren, wenn er nicht will.
Du musst den Vermieter informieren. Verbiten kann er das nicht. Es sei denn die Wohnung wäre bereits hoffnungslos überbelegt. Er kann aber die Umlage (leicht) erhöhen.
Ja, das musst du!! Denn durch den zusätzlichen Bewohner entstehen höhere Nebenkosten.
Besuch darfst du bis zu 6 Wochen haben, ohne diesen angeben zu müssen