Wieviele Personen darf ein Mieter dauerhaft bei sich wohnen lassen, ohne die Erlaubnis des Vermieters einholen zu müssen?

13 Antworten

Wohnen ?
Gar keine, außer derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat. Alles andere wäre Besuch und den hat der Vermieter bis zu langen 6 Wochen zu dulden.

Gar keine. Der Mieter darf erst mal nur mit der vertraglich vereinbarten Zahl an Personen dort leben. Das gilt auch für Lebens/Ehepartner. Aber für diese hat wenn keine Sachlichen Gründe entgegen stehen (z.b Wohnung zu klein hier sagt man grob min. 15m2 pro Erwachsenen) einen die Möglichkeit die Zustimmung zu verlangen. (ja diese kann er im Zweifelsfall sogar einklagen. Aber er muss eben den Weg gehen die Zustimmung erst zu bekommen und nicht erst Fakten zu schaffen.)

Grundsätzlich darf in einer Wohnung nur derjenige wohnen, der in Mietvertrag steht (plus Angehörige) - es sei denn der Vermieter erlaubt etwas anderes.

Man kann grundsätzlich bis 6 Wochen (allgemeine Rechtsprechung) Besuch aufnehmen.

Eine Überbelegung ergibt sich aus den Wohnungsaufsichtsgesetzen der Bundesländer (meist 9 qm pro Person - Kinder 6 qm - müssen zur Verfügung stehen).

Der Vermieter sollte bei nachweislicher Überbelegung die Personen dann auffordern auszuziehen und kann bei Nichtauszug, die zuständigen Behörden verständigen. Es kann dann ggf. eine Räumung angeordnet werden.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 09:02

Ok, also doch plus Angehörige. Die müssen aber nicht im Mietvertrag stehen.

Und wo ist dann die Grenze gesetzt? Nur durch die qm?

DerSchopenhauer  22.08.2016, 17:33
@Franz577

Die qm setzen die Grenze - nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder, Neffen, Nichten, Geschwister und Eltern des Mieters - ggf. auch Schwiegersöhne/-töchter, Enkel, Schwager/Schwägerin wenn eine besonders enge Bindung besteht = vereinzelte Entscheidungen von Gerichten).

Dabei ist also zu beachten:

Wenn bei einem Ehepaar nur eine Person den Mietvertrag abgeschlossen hat, sind die Verwandtschaftsbeziehungen nur aus dessen Sicht zu beurteilen.

Was heißt denn bitte zeitweise dauerhaft? Ich bin mir nicht sicher, doch kann man schon Besuch auch über einen längeren Zeitraum bei sich aufnehmen. Früher war das mal auf 6 Wochen begrenzt und hat dann der "Besuch" eine Nacht woanders geschlafen, dann konnte der wieder 6 Wochen bleiben. Wie werden denn die Nebenkosten berechnet? Wenn es getrennte Zähler gibt, dann hat Dein Bekannter ja keine Ausgaben, die er selber tragen müsste. Zeitweise und dauerhaft schließen sich aus!

Franz577 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 09:05

Ja stimmt, das war unglücklich formuliert, aber so gemeint, daß eben zeitweise mehr Personen als die beiden Mieter dort gewohnt haben und das eben für einen längeren Zeitraum als 6 Wochen.

Natürlich sind die erhöhten Verbrauchskosten durch die Mieter zu bezahlen, aber durch mehrere Personen wird eine Wohnung auch stärker "verwohnt" und ggf. auch die Nachbarn stärker beeinträchtigt (da muß es scheinbar schon mal Beschwerden gegeben haben).

Und dagegen muß ja ein Vermieter vorgehen können.

Welfenfee  22.08.2016, 09:13
@Franz577

Da sollte Dein Bekannter doch erstmal das persönliche Gespräch suchen oder die Mieter anschreiben und fragen, was, warum, wieso, weshalb usw. Die Situation scheint ja nun beendet zu sein und warum will er dann noch Theater machen? Was bitte wird denn mehr verwohnt? Ob da nun zwei Personen einen Fußbodenbelag abnutzen und wohl auch ersetzen müssen oder es sind 6. Und was will er denn im Nachhinein bewirken? Er sollte mit seinen Mietern reden und sie darauf hinweisen, dass das so nicht in Ordnung war, sich Nachbarn gestört gefühlt haben usw.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 09:25
@Welfenfee

Ob das aktuell noch so ist oder nicht, das weiß ich auch nicht so genau. Wir kamen da halt mal vor einiger Zeit so zum Reden und mich interessiert das Thema eben, weil ich selbst auch Vermieter bin.

Jedenfalls hat er immer noch dieselben Mieter und es könnte daher ja sein, daß sich das wiederholt.

Welfenfee  22.08.2016, 13:01
@Franz577

Ich für meinen Teil finde es nicht in Ordnung, wenn nicht zuerst das Gespräch gesucht wird. An der Stelle von Deinem Bekannten hätte ich die Mieter angerufen und gesagt, dass mir Das und Das zu Ohren gekommen sei und es alleine schon ein Problem darstellen würde, weil es ja eine gesetzliche Meldepflicht gäbe und auch, dass man sich Sorgen machen würde, weil der Wohnraum sicherlich nicht für eine solche Anzahl von Menschen gedacht sei. Auch würden mich die Hintergründe interessieren, denn dahinter steht bestimmt eine kleine menschliche Tragödie und die Mieter haben einfach nicht nur helfen wollen, sondern auch im Rahmen ihrer Möglichkeit geholfen. Vielleicht hätte Dein Bekannter ja sich auch einbringen können, damit diese Situation schneller beendet worden wäre. Doch Anwaltgerenne usw. schafft doch nur böses Blut.

Ohne Genehmigung des Vermieters darf der Mieter nur die engsten Familienangehörigen in die Wohnung aufnehmen.

Eine Aufnahme von Dritten Personen bedarf immer der Zustimmung des Vermieters, sofern hier nichts anderes vereinbart wurde.