Voraussichtliche Einnahmen zu hoch geschätzt?
Hallo.
Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, habe ich mich bezüglich meiner voraussichtlichen Einnahmen aus selbstständiger Arbeit ziemlich verschätzt. Sodass der Betrag für die Steuervorauszahlung für mich zu hoch ist. (Kleingewerbe). Das geplante Projekt geht erst Ende des Monats ins Netz, und dementsprechend werden erst ab dann Umsätze erzeugt. Jedoch muss ich diesen Monat schon die erste Vorauszahlung leisten (Geld, was ich für das Projekt Firma brauche). Ich hatte dem Finanzamt direkt nach Erhalt meiner Vorauszahlungstabelle eine Nachricht mit der Bitte um Abänderung der Einnahmen zugesandt (etwa 1 Monat her) - welches mir bis heute nicht beantwortet wurde. Besteht eine andere Möglichkeit als das Gewerbe ab & dann wieder anzumelden ?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Wenn man ein Gewerbe anmeldet und vom Finanzamt diesen Fragebogen bekommt, in dem auch die Frage über die Umsatzhöhe gestellt wird, sollte man diese noch nicht beantworten. "Unbekannt" würde als Hinweis ausreichen. Woher willsst du wissen, wie hoch deine Umsätze sind, wenn es noch keine gibt ? Wer sich da überschätzt, der hat dann das Problem mit dem FA und wird zu Vorauszahlungen verdonnert. Dann schreibe mal an die Leitung des Finanzamtes und erkläre der, dass du dich geirrt hast. Spätestens, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst, wissen die und du, was du an Umsatz gemacht hast und das sollte reichen.
Antrag auf Stundung und Aussetzung der Vollziehung ...
Gleichzeitig aber in einem separaten Schreiben Anpassung der Vorauszahlungen beantragen
Nein - durch Abmeldung des Gewerbes wird der Festsetzung der Vorauszahlung doch nicht abgeholfen. Das Gewerbeamt hat doch mit dem Finanzamt nix zu tun. Ruf beim Finanzamt an!!! Verweise auf Dein Schreiben. Bitte um Berücksichtigung des Änderungsantrags.
Antrag auf Aussetzung geht nur bei einem Einspuch.
Antrag auf Stundung geht nur mit Begründung.
Nützt also so gesehen gar nix.
Echt?
zefix, dann waren bisher sämtliche Anträge bezüglich Vorauszahlungen von mir falsch ....
und das Finanzamt hat sogar noch alles so gemacht, wie ich wollte ....
woher nimmst du die Erkenntnis, dass AdV nur bei Einspruch geht?
Hallo wurzlsepp668 - Deine Anträge wurden als Einspruch gewertet. Die AdV ist tatsächlich nur in Verbindung mit einem Einspruch möglich.
Diese "Finamzämter" haben oft auch Telefon - ruf an und frage doch einfach. Die meisten dort sind so nett wie man selber am Telefon ist
Also die Voraussichtlichen Einnahmen kann man nicht abändern ? Also bleibt mir nur ab- & dann wieder anmelden und dasselbe Procedere von vorne ...?