Trennung von gewerblicher & freiberuflicher Tätigkeit unbedingt notwendig?

4 Antworten

Da du getrennte gewinnermittlungen machst, brauchst du dafür eine extra Steuer nummer. Zumindest für die einkommensteuer.

Umsatzsteuerlich musst du die Umsätze zusammen rechnen. Und eine umsatzsteuererklärung und wenn du über die kleinunternehmer Regelung hinaus kommst auch eine Voranmeldung Abgaben.

P.s. überleg dir ob du nicht sowieso auf die kleinunternehmer Regelung verzichtest. Dem untenrhemn wird es voraussichtlich egal sein ob sie dir 1000 Euro als kleinunternehmer zahlen oder 1160 Euro und eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten.

du kannst alles über eine Steuernummer machen. Trennen tust du die verschiedenen Einkommensarten bei der Steuererklärung. Da kommen die Gewinne aus beiden in die Anlagen G (für Gewerbe) und S (für die freiber. Tätigkeit).

wurzlsepp668  31.10.2020, 18:05

rennen tust du die verschiedenen Einkommensarten bei der Steuererklärung

und somit GETRENNTE Steuernummern.

es ist NICHT möglich, mehrere Anlagen G oder S auf eine Steuernummer laufen zu lassen.

justquestion315 
Beitragsersteller
 31.10.2020, 17:29

Ok alles klar, danke dir!

Eine eigene Steuernummer für die Gewinnermittlung (schätze mal Einnahme-Überschussrechnung) wirst du bekommen.

Würde dir raten, die Tätigkeit dem FA einfach in Form von einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzuzeigen.

Unter einer Gewinnermittlung definitiv nicht, sind ja komplett andere Einkünfte. Im Endeffekt werden sie jedoch alle zusammen ins zu versteuernde Einkommen fließen. Davor ist eine Trennung jedoch notwendig. Daher, eine Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung (da hier jede Tätigkeit zum Unternehmensumfang zählt) und zwei Einnahmeüberschusserklärungen.

Du kannst alles über ein Geschäftskonto laufen lassen, jedoch ist es einfacher, alles zu trennen.

Nun möchte ich neben dem Gewerbe noch als Transkriptionist (Schreibkraft) im Internet tätig werden, was dann auf freiberuflicher Basis geschehen würde.

Das ist keine freiberufliche Tätigkeit. Freiberufler im steuerlichen Sinn sind in erster Linie die Angehörigen der sogenannten Katalogberufe (Ärzte, Rechtsanwälte, usw.)

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html