Trennung von gewerblicher & freiberuflicher Tätigkeit unbedingt notwendig?
Ich habe im Frühjahr ein Gewerbe angemeldet (betreibe einen Online Shop) und falle noch unter die Kleinunternehmerregelung.
Nun möchte ich neben dem Gewerbe noch als Transkriptionist (Schreibkraft) im Internet tätig werden, was dann auf freiberuflicher Basis geschehen würde.
Mir kommen einige Fragen dazu auf:
- Muss ich diese freiberufliche Tätigkeit jetzt unbedingt extra beim Finanzamt anmelden und erhalte ich dann dafür auch noch eine eigene Steuernummer?
- Kann man die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit auch einfach zusammen unter der Steuernummer vom Gewerbe betreiben? Also, dass der Freiberuf auch mit unter "gewerbliche Tätigkeit" läuft?
Denn ich muss dem Unternehmen, bei dem ich als Schreibkraft tätig werden möchte, meine Steuernummer vorweisen, sobald ich mit der Tätigkeit starte und ich bin mir nun unsicher, ob ich dafür jetzt extra noch eine seperate Steuernummer brauche oder einfach die vom bereits bestehenden Gewerbe dafür nehmen kann. Es sind ja eigentlich 2 unterschiedliche Bereiche.
- Könnte man beides dann auch über nur ein Geschäftskonto laufen lassen?
- Muss steuerlich dann beides getrennt gehandhabt werden oder kann man da auch einfach beides zusammen "in einen Topf stecken" und nur eine Steuererklärung abgeben?
Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen, vielen Dank!
4 Antworten
Da du getrennte gewinnermittlungen machst, brauchst du dafür eine extra Steuer nummer. Zumindest für die einkommensteuer.
Umsatzsteuerlich musst du die Umsätze zusammen rechnen. Und eine umsatzsteuererklärung und wenn du über die kleinunternehmer Regelung hinaus kommst auch eine Voranmeldung Abgaben.
P.s. überleg dir ob du nicht sowieso auf die kleinunternehmer Regelung verzichtest. Dem untenrhemn wird es voraussichtlich egal sein ob sie dir 1000 Euro als kleinunternehmer zahlen oder 1160 Euro und eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten.
du kannst alles über eine Steuernummer machen. Trennen tust du die verschiedenen Einkommensarten bei der Steuererklärung. Da kommen die Gewinne aus beiden in die Anlagen G (für Gewerbe) und S (für die freiber. Tätigkeit).
rennen tust du die verschiedenen Einkommensarten bei der Steuererklärung
und somit GETRENNTE Steuernummern.
es ist NICHT möglich, mehrere Anlagen G oder S auf eine Steuernummer laufen zu lassen.
Ok alles klar, danke dir!
Eine eigene Steuernummer für die Gewinnermittlung (schätze mal Einnahme-Überschussrechnung) wirst du bekommen.
Würde dir raten, die Tätigkeit dem FA einfach in Form von einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzuzeigen.
Unter einer Gewinnermittlung definitiv nicht, sind ja komplett andere Einkünfte. Im Endeffekt werden sie jedoch alle zusammen ins zu versteuernde Einkommen fließen. Davor ist eine Trennung jedoch notwendig. Daher, eine Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung (da hier jede Tätigkeit zum Unternehmensumfang zählt) und zwei Einnahmeüberschusserklärungen.
Du kannst alles über ein Geschäftskonto laufen lassen, jedoch ist es einfacher, alles zu trennen.
Nun möchte ich neben dem Gewerbe noch als Transkriptionist (Schreibkraft) im Internet tätig werden, was dann auf freiberuflicher Basis geschehen würde.
Das ist keine freiberufliche Tätigkeit. Freiberufler im steuerlichen Sinn sind in erster Linie die Angehörigen der sogenannten Katalogberufe (Ärzte, Rechtsanwälte, usw.)