Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?

3 Antworten

Du mußt die Einkünfte eintragen, die du jetzt bekommst (also ALG). Auf dieser Basis und mit der von dir angegebenen Gewinnerwartung für Selbständigkeit  (die du hoffentlich nicht zu hoch angesetzt hast) wird berechnet, ob du Steuern vorauszahlen mußt oder ob die Steuererklärung für das Jahr ausreicht.

Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf deine selbständige Tätigkeit. Setze dies am besten sehr vorsichtig und gering an. Denn auf dieser Basis wird das Finanzamt dann deine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ermitteln.

Arbeitslosengeld ist steuerfrei, daher musst du es nicht angeben.