Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?
Hallo,
ich bin gerade dabei den Fragebogen zur steuerliche Erfassung auszufüllen und bin auch schon fast fertig... Ich bin mir nur etwas unsicher was Punkt 3. angeht Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen Ich bin seit 6 Monaten Arbeitslos. Muss ich auch diese einnahmen in die Nichtselbstständiger Arbeit eintragen ? oder nur das Bruttogehalt wo ich Angestellter war? Ich wäre sehr dankbar um Antworten von erfahrenen Leuten die das schon mal gemacht haben ;) ! Danke im Voraus !
3 Antworten
Du mußt die Einkünfte eintragen, die du jetzt bekommst (also ALG). Auf dieser Basis und mit der von dir angegebenen Gewinnerwartung für Selbständigkeit (die du hoffentlich nicht zu hoch angesetzt hast) wird berechnet, ob du Steuern vorauszahlen mußt oder ob die Steuererklärung für das Jahr ausreicht.
dummerweise gilt ALG nicht als Einkünfte ....
Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf deine selbständige Tätigkeit. Setze dies am besten sehr vorsichtig und gering an. Denn auf dieser Basis wird das Finanzamt dann deine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ermitteln.
Kann man so machen. Erkennt man, das die Geschäfte besser als verhergesehen laufen, musst du Rücklagen für eine Nachzahlung bilden.
Arbeitslosengeld ist steuerfrei, daher musst du es nicht angeben.