Steuerliche Erfassung - nachträglich verändern?

2 Antworten

Es läuft üblicherweise so:

Das FA nimmt das letzte Jahr und sagt im nächsten läuft es auch so.

Solltest Du Deinen Einnahmen/Gewinne deutlich zu hoch geschätzt haben und deshalb EST Vorauszahlungen zu zahlen haben, dann kannst Du die Herabsetzung dieser Zahlungen beantragen.

Ist es anders herum, so hast Du eine Mitwirkungspflicht, das heist, Du müßest Dich beim FA melden und sagen ich habe XYZ mehr an Gewinn gehabt. Die meisten tun das nicht, da Du ja sowieso den Jahresabschluß machen darfst und dann sieht es das FA sowieso...

Der Haken an der Sache liegt an einer Kleinigkeit:

Annahme:

Jahr 2011 durch Investionen und Start schlecht

Jahr 2012 ein gutes Jahr

Jahr 2013 ist nicht interessant

Die Steuererklärung 2012 gibst Du Ende 2013 ab.

Das FA ist Ende 2013 sagen wir mal Ende Dez 2013 mit der Bearbeitung (für 2012)durch...

Nun sagt das FA für 2012 möchten wir XYZ € an EST haben. Als Vorauszahlung für 2013 möchten wir den gleichen Betrag haben auch und für das 1. Quartal 2014 möchten wir im März 2014 nochmal 1/4 der Summe haben.

Gibst Du eher ab z.b. zum 30.09. dann "entfällt" nur der Anteil für 2014.... Da nehmen dann die FA eine Menge Geld aus der Kasse....

Wie schon gesagt, das FA kann bei Begründeten Anträge diese Zahlungen verändern....

Je nach dem was Du machst kann der Besuch eines Steuerberaters sinnvoll sein.

Beim Kleinunternehmen mußt Du aufpassen, das die Grenzen einhältst, damit Du den Status behälst und die Löcher sind kleiner....

Du kannst das dem Finanzamt formlos mitteilen - aber solange es keine steuerlichen Auswirkungen hat, ist das vollkommen egal.