Vollstreckungskosten abziehbar und welches Konto in SKR03?

2 Antworten

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Den IHK- Beitrag buchst Du wohl auf das Konto 4380 oder ein anderes angelegtes Konto von 4381- 4389.

Und die Kosten kannst Du unter 4396 erfassen.

Helmuthk  09.02.2017, 08:48

Danke für den Stern Helmuthk

Zu 1 ... sollte man vielleicht den Steuerberater fragen oder die Gebrauchsanleitung zum FiBu Programm

Zu 2 .. keine Frage .. Mahngebühren sind Kosten, selbst Strafen die eine Firma zahlen muss .. siehe VW sind natürlich Kosten. Nur persönliche Strafen für Mitarbeiter oder Gesellschafter, wie Verkehrsbussgelder .. die darf die Firma nicht übernehmen und gewinnmindernd ansetzen.