Vollstreckungskosten abziehbar und welches Konto in SKR03?
Hallo Steuerexperten,
GbR hat IHK Gebühr nicht bezahlt, IHK hat irgendwann die Stadt kontaktiert und Stadt hat daraufhin Pfändungsverfügung an Bank gesandt. Der Beitrag + Vollsteckungskosten wurde vom GbR Bankkonto abgebucht.
1) Unter welchem Konto in SKR03 werden nun "Vollstreckungskosten" eingetragen? Es müssen einmal die Vollstreckungskosten die von der IHK erhoben wurden, und einmal die Vollstreckungskosten die von der Stadt erhoben wurden, eingetragen werden. Hat jemand die entsprechenden Nummern zur Hand?
2) Sind diese Vollstreckungskosten bei der Gewinnermittlung (EÜR) abziehbar?
Danke!
2 Antworten
Den IHK- Beitrag buchst Du wohl auf das Konto 4380 oder ein anderes angelegtes Konto von 4381- 4389.
Und die Kosten kannst Du unter 4396 erfassen.
Danke für den Stern Helmuthk
Zu 1 ... sollte man vielleicht den Steuerberater fragen oder die Gebrauchsanleitung zum FiBu Programm
Zu 2 .. keine Frage .. Mahngebühren sind Kosten, selbst Strafen die eine Firma zahlen muss .. siehe VW sind natürlich Kosten. Nur persönliche Strafen für Mitarbeiter oder Gesellschafter, wie Verkehrsbussgelder .. die darf die Firma nicht übernehmen und gewinnmindernd ansetzen.