Muss die Summe der Umsatzsteuerjahreserklärung exakt mit der Summe der Umsatzsteuervorausszahlungen übereinstimmen?
Hallo, ich bin Freiberufler habe bei der Erstellung meiner Umsatzsteuerjahreserklärung über die Einnahme-Überschussrechnung noch Posten gefunden, die ich für die Vorsteuer nutzen kann. Mir ist klar, dass die Jahreserklärung genauso hoch sein soll wie die Summe der Vorauszahlungen. Aber: Gibt es einen Spielraum? Die Differenz beträgt bei mir 120 €. Ist das eine Summe, wegen der die Steuerprüfung ausrückt? Ich könnte die Summe so reduzieren, dass ich auf die Zahl der Vorauszahlungen komme, aber dann entgehen mir 120 €, die ich vom Finanzamt zurückbekommen würde. Danke für Hinweise!
5 Antworten
Ich könnte die Summe so reduzieren, dass ich auf die Zahl der Vorauszahlungen komme
Genau das solltest du lassen, denn das wäre Manipulation.
Die Vorauszahlungen sind Abschlagszahlungen und haben nichts mit der Endsumme der Vorsteuern zu tun. Die Vorauszahlungen können über- oder auch unterschritten werden. Niemand kann seine Umsatzsteuer voraussagen. Du kannst also eine Erstattung bekommen oder auch eine Nachzahlung. Die Vorauszahlungen orientieren sich meistens am vorangegangenen Jahr und können von Jahr zu Jahr nach oben oder nach unten angepaßt werden. Das hängt davon ab, welche Umsatzsteuer am Jahresende tatsächlich angefallen ist.
Mit der Umsatzsteuer ist es ähnlich wie mit deinen Energiekosten. Du leistest monatliche Vorauszahlungen (Abschlagszahlungen) und einmal im Jahr wird eine Abrechnung erstellt. Auch hier bekommst du entweder Geld zurück oder du mußt nachzahlen und die Vorauszahlungen werden dann angepaßt.
Das bedeutet, dass die Angaben zur Festsetzung der Voraus- bzw. Abschlagszahlungen ungefähr der Realität entsprechen müssen, aber selbstverständlich nicht genau sein können, weil du deine Umsätze nicht voraussagen kannst.
Würden deine Vorauszahlungen viel zu niedrig sein, könntest du das Geld sozusagen als zinslosen Kredit für das Jahr verwenden, denn du hast das Geld ja auf deinem Konto zurückgehalten und es steht dir zur Verfügung.
Ein (völlig übertriebenes) Beispiel: Du hattest im letzten Jahr € 50.000 Umsatzsteuer zu bezahlen und hattest auch entsprechende Vorauszahlungen geleistet. Nun beantragst du in diesem Jahr beim Finanzamt eine Reduzierung auf € 100 für das gesamte Jahr. Die Differenz von 49.900 Euro hättest du dann praktisch während des ganzen Jahres als zinzloses Darlehen zur Verfügung. Soetwas macht das Finanzamt nicht mit. Dein Darlehen mußt du dir bei einer Bank beschaffen. In diesem Falle könnte eine Steuerprüfung erfolgen, weil es völlig unglaubwürdig ist.
Wenn du jedoch dem Finanzamt nachweisen kannst, dass du im nächsten Jahr tatsächlich weniger Umsätze hast (wegen Krankheit, Teilaufgabe des Gewerbes usw) dann sind die Gründe nachvollziehbar und das Finanzamt würde einer Reduktion der Vorauszahlungen zustimmen.
Wichtig ist immer, dass alles glaubhaft ist und realitätsnah ist.
weil du deine Umsätze nicht voraussagen kannst.
ich habe in meiner bisherigen 30 jährigen Laufbahn noch kein einziges Mal den Umsatz vorausgesagt!
nochmal:
die Voranmeldung betrifft einen bestimmten Voranmeldungszeitraum (Monat / Quartal). bei Abgabe der Voranmeldung ist dieser Voranmeldungszeitraum VORBEI!
was soll also zum Teufel vorausgesagt werden?????
deine Komplette Antwort ist SCHWACHSINN, weil dies ausschl. für EINKOMMENSTEUER-Vorauszahlungen gilt! wir sind hier bei der Umsatzsteuer! wenn du von der Umsatzsteuer keine Ahnung hast, dann sei bitte still, ehe du mit deinen komplett falschen Antworten den Fragesteller verwirrst!
mann, habe ich einen Hals!
Es dreht sich um die Höhe der Vorauszahlungen und darum, ob dieser Betrag unter- oder überschritten werden darf.
Übrigens gibt es nicht nur Zeiträume von einem Monat bzw. Quartal, sondern auch von einem ganz Jahr. Die Grenze liegt meines Wissens bei € 1.000. Da bin ich mir aber nicht sicher.
bei einem Jahr sind aber dummerweise keine Voranmeldungen notwendig ....
richtig, es dreht sich darum, ob der Betrag der Vorauszahlungen über- oder unterschritten werden darf.
dummerweise gibt deine Antwort darauf aber KEINE ANTWORT!
da von "vorausgesagten Umsätzen, Antrag beim Finanzamt auf Herabsetzung, Richtet sich nach dn Zahlungen des Vorjahres" die Rede ist
und diese Aussagen sind KOMPLETT SCHWACHSINN!
Danke für die Beiträge.
Um es den Fall noch etwas präziser darzustellen: Ich gebe zum ersten Mal als Freiberufler eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab, es gibt also keine Zahlen aus dem Vorjahr, denn da war ich noch Angestellter. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gebe ich jeden Monat ab, sie bezieht sich auf einen vergangenen, abgeschlossenen Monat. Ich schätze nichts, sondern beziehe mich auf konkrete Ein- und Ausgaben.
Die Frage war, ob die Summe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung exakt so sein muss wie die Summe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Ich nehme jetzt aus der Diskussion mit, das das nicht der Fall ist und man in der Jahreserklärung kleinere Posten nachreichen kann, wenn sie nicht zentral und erheblich sind. 120 € Differenz erscheinen mir in Ordnung.
Oder wie Jürgen63225 sagt:
<<Die Jahreserklärung allein ist die verbindliche Steuererklärung und sollte daher stimmen und mit der Buchführung des Geschäftsjahres übereinstimmen, dabei kann man sehr wohl Fehler in den Quartals oder Monatsabrechnungen kompensieren, oder Ausgangs-Rechnungen nachreichen. Das löst dann automatisch eine Gutschrift oder Nachzahlung aus.>>
Vielen Dank!
klar, die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen orientieren sich am vorangegangenen Jahr ..... klingt absolut logisch .....
in den USt-VA's wird der Umsatz des entsprechenden Voranmeldungszeitraumes gemeldet. Punkt.
byhteway:
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen mit Energiekosten zu vergleichen ist mehr als gewagt ....
der Steuerpflichtige (und niemand sonst) ist für die ordnungsgemäße Meldung der Voranmeldungen verantwortlich.
wir haben mehrere Mandanten, bei denen die Zahlungen an das Finanzamt zwischen knapp 4 Stellig und Hoch 5-stellig schwankt.
Klar kann die anderes sein. Dann bekommst du entweder etwas zurück oder mußt nachbezahlen. Dafür ist doch die Jahresmeldung da
gute frage ersetzt keinen steuerberater und keinen rechtsanwalt. sonst müssten die sich alle arbeitslos melden.
Der Sinn der Plattform ist, sich gegenseitig zu helfen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass gutefrage.net bestimmte Fragen ausschließen würde.
Zum Ausgleich der Differenzen gibt es die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Ist diese negativ, gibt's Geld zurück, ist sie positiv, bezahlst Du die Differenz.
Vielen Dank. Das heißt also, es ist in Ordnung, dass man in der Umsatzsteuerjahreserklärung zusätzlich Belege aufnimmt, die man in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht aufgeführt hatte?
Ja, kann passieren.
@ herrstephan
Ja, selbstverständlich. Nimm ALLE Belege wie Rechnungen usw., die während des Jahres/bzw. des Zeitraumes angefallen sind (Ein- und Ausgänge).
Die Jahreserklärung allein ist die verbindliche Steuererklärung und sollte daher stimmen und mit der Buchführung des Geschäftsjahres übereinstimmen, dabei kann man sehr wohl Fehler in den Quartals oder Monatsabrechnungen kompensieren, oder Ausgangs-Rechnungen nachreichen. Das löst dann automatisch eine Gutschrift oder Nachzahlung aus.
Schlecht ist nur wenn man wesentliche Ausgangsrechnungen nachmeldet .. dann hat man ja fällige Steuern zu spät bezahlt.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Dann bin ich ja beruhigt. Ich frage auch, weil ich bei lexware de zu diesem Thema gelesen hatte:
<<Abweichende Beträge: Weicht die Summe der vorangemeldeten Umsätze von den Zahlen Ihrer Jahresumsatzsteuererklärung ab, etwa, wenn sich höhere Umsätze ergeben als in den Voranmeldungen, entsteht der Verdacht, dass Sie sich billigen Kredit vom Finanzamt besorgen wollten. Die Folge kann eine Nachprüfung sein. Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Voranmeldungen akribisch.>>
Wie ist das zu verstehen? Oder geht es hier einfach um viel höhere Summen als meine überschaubaren 120 €, die ich zurück bekomme?